Wirt in Haft nach Todessuff

vom 25.07.2007, 01:16 Uhr

Wie sicher jeder von euch vor einigen Monaten (oder waren es erst Wochen ich weiss es nicht so genau) in der Presse mitbekommen hat, hat sich in Berlin ein 16 jähriger mit über 40 Tequilas erst ins Koma und dann zu Tode getrunken.
Dem 26 Wirt wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen und er sitzt jetzt in Haft.
Ausserdem hat er gerüchtenzufolge schon zuvor einmal mit dem Minderjährigen um die Wette getrunken.

MFG
Tobias

» T0b1 » Beiträge: 115 » Talkpoints: 4,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde es richtig, dass man ihn jetzt dafür belangt dem Jungen Alkohol ausgeschenkt zu haben. Wie viel Tequilas sollten es gewesen sein? 52?! Das ist ja echt unverantwortlich. Aber der Junge hat natürlich ganz klar auch selber Schuld. Ich meine warum macht er so einen Quatsch.

Der Wirt wird wohl nie wieder eine Schanklizenz bekommen und evtl. auch eine Haftstrafe absitzen müssen. Aber das hätte er sich ja wohl vorher überlegen können.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Um mal etwas aus dem Beitrag kurzgefasst zu zitieren [Jetzt wird es eng für die Flatrate Partys ...], indem wir das ausgiebig hatten:

1. Jugendlichen kann man nichts zutrauen, sie wollen oft genug ihre Grenzen mehr als austesten, deswegen sind sie eben Jugendliche und tragen aus diesem Grund auch keine volle Verantwortung für ihr Handeln (also keine Erwachsenen).

2. Der Wirt ist - wenn überhaupt, muss ja noch festgestellt werden - der Schuldige, nicht der Jugendliche, denn er hat in vielen Punkten meiner Meinung nach gegen das Gesetz verstoßen oder zumindest grob fahrlässig gehandelt, nicht der Jugendliche.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Midgaardslang hat geschrieben:1. Jugendlichen kann man nichts zutrauen, sie wollen oft genug ihre Grenzen mehr als austesten, deswegen sind sie eben Jugendliche und tragen aus diesem Grund auch keine volle Verantwortung für ihr Handeln (also keine Erwachsenen).


Also ich finde so allgemein sollte man das aber auch nicht sehen. Es ist bei mir selbst ja noch nicht sooo lange her das ich in dem betreffenden Alter war und mir und meinen Kumpel ist sowas nie passiert. Bzw. wir haben es halt nicht so übertrieben.
Ein wenig Eigenverantwortung muss man den Jugendlichen schon lassen sonst haben sie ja überhaupt nicht die Chance soetwas zu entwickeln.
Den Jugendlichen mit steigendem Alter mehr und mehr Verantwortung zu überlassen ist meiner Meinung nach die richtige Lösung.
Da jetzt aber einen gescheiten Mittelweg zu finden, dafür ist jeder selbst verantwortlich..

MFG
Tobias

» T0b1 » Beiträge: 115 » Talkpoints: 4,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



T0b1 hat geschrieben:Also ich finde so allgemein sollte man das aber auch nicht sehen

Mach ich auch nicht, sondern so, wie man es dem Gesetz nach sehen könnte.
T0b1 hat geschrieben:Den Jugendlichen mit steigendem Alter mehr und mehr Verantwortung zu überlassen ist meiner Meinung nach die richtige Lösung.
Da jetzt aber einen gescheiten Mittelweg zu finden, dafür ist jeder selbst verantwortlich.

Das passiert doch auch:
Verantwortlich für ihre (Straf-)Taten ab 14.
Ausweis und beschränkter Drogengenuß sowie Führerschein usw. mit 16
Volle Rechte und Verantwortlichkeit: ab 18
Das kann man noch ewig ausdehnen, welche Rechte Jugendliche haben, wenn ich jetzt mit der Geschäftsfähigkeit weitermache usw.. Da braucht es keinerlei neue Ansätze oder Mittelwege. Mein Uropa würde sagen :wink:, daß sie sich früher in dem Alter für den Führer reihenweise opfern mussten und gar nichts durften (im Vergleich zu heute).

Und das reicht völlig, da die Mehrheit der jungen Erwachsenen heutzutage nicht mit 18-21 den Status der geistigen Reife eines Erwachsenen erfüllt, also verantwortliches konsequentes und konkludentes Handeln.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Finde ich gut, dass mal ermittelt wird. Also 40 Tequila ist ja echt schon Wahnsinn, wie kann man nur so viel trinken. Also sicher hat der Wirt eine Mitschuld, ob er jetzt wirklich auch für den Tod verantwortlich ist, würde ich jetzt nicht behaupten wollen. Der Junge hätte den Alkohol nicht bekommen dürfen aber es schockiert mich auch ein wenig, dass der sooo viel getrunken hat. Ich hatte auch einen Rausch aber ich hätte doch nie 40 Tequila trinken können, sind ja 10 schon genug!

» sweetysarah » Beiträge: 469 » Talkpoints: 0,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo!

Also ich denke, ein Jugendliche muss sich schon seines Handelns bewusst sein. Vor allem muss er über die Gefahren des übermäßigen Alkoholkonsums informiert sein.
Ich denke, wenn man als Jugendlicher zum ersten Mal einen richtigen Vollrausch hatte (das kommt ja unglücklicherweise immer öfter vor) und auch gegebenenfalls mal einen Abend in beschämender Haltung über die Kloschüssel gebeugt verbracht hat, ist man eigentlich dem gegenüber abgeneigt, nochmal so zu enden, und versucht, seinen Alkoholkonsum etwas zu zügeln. Bei dem 16-jährigen Berliner (man hat ja gehört, dass dieser schon öfters viel Alkohol konsumiert hat) war das aber anscheinend nicht der Fall, und ich denke, die Hauptschuld trifft deshalb ihn.

Aber auf jeden Fall trifft den Wirt meiner Meinung nach eine gewisse Teilschuld. Es gibt ja nicht umsonst das deutsche Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche beispielsweise vor der Schädigung durch hochprozentigen Alkohol schützen soll. Und wenn der Wirt dieses Gesetz missachtet, indem er einem 16-jährigen unerlaubterweise Tequila ausschenkt, macht er sich strafbar und muss dafür die vollen Konsequenzen tragen.

Gruß,
yakumo

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» yakumo56 » Beiträge: 431 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge



yakumo56 hat geschrieben:Ich denke, wenn man als Jugendlicher zum ersten Mal einen richtigen Vollrausch hatte (das kommt ja unglücklicherweise immer öfter vor)...


Nein, statistisch gesehen nicht, da immer weniger Jugendliche Alkohol konsumieren. Nur heute ist es eben viel eher in den Medien - so wie jeder denkt, wir werden von immer mehr Tornados heimgesucht, nur weil eben jeder Depp mit seiner Handykamera alles aufnimmt und ins Internet stellt. Heute haben wir eben die "Beweise" per Bild (ebenfalls so bei den Komasäufern) und früher war`s nur Hörensagen, welches oft auch nicht ernstgenommen wurde.
Aber ich sehe es genauso wie Du, wer sich erstmal richtig peinlich im Suff gemacht hat, nimmt meist davon Abstand.

yakumo56 hat geschrieben:Bei dem 16-jährigen Berliner (man hat ja gehört, dass dieser schon öfters viel Alkohol konsumiert hat) war das aber anscheinend nicht der Fall, und ich denke, die Hauptschuld trifft deshalb ihn

Woraus folgerst Du das? Also das die Hautpschuld ihn trifft und den Wirt nur eine mögliche Teilschuld? Nach meiner Kenntnislage der geltenden deutschen Gesetze ist er ein Minderjähriger und damit nur eingeschränkt geschäfts- und urteilsfähig, im Gegensatz zum Wirt.
Achso, nur falls soetwas in der Art kommen sollte: Moral und Ethik, sowie alles andere stehen nicht über dem Gesetz.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Midgaardslang hat geschrieben:Nein, statistisch gesehen nicht, da immer weniger Jugendliche Alkohol konsumieren.


Also, wenn es dazu vernünftige Statistiken gibt, dann nehme ich meine (in den Klammern stehende) Aussage natürlich zurück. :wink:


Midgaardslang hat geschrieben:Nach meiner Kenntnislage der geltenden deutschen Gesetze ist er ein Minderjähriger und damit nur eingeschränkt geschäfts- und urteilsfähig, im Gegensatz zum Wirt.


Also willst du damit sagen, dass der Jugendliche weniger dafür verantwortlich ist als der Wirt?
Selbstverständlich hat der Wirt gegen § 28 Abs. 1 Nr. 10 JuSchG verstoßen, indem er "als [...] Gewerbetreibender vorsätzlich [...] entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an [...] eine jugendliche Person abgibt [und] ihr den Verzehr gestattet" (Bestrafung nach § 28 Abs. 5 JuSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 €). Außerdem hat er "eine andere Person [...] an der Gesundheit [ge]schädigt" und "durch die Körperverletzung [...] den Tod der verletzten Person [...] [v]erursacht", somit also gegen §§ 223 Abs. 1 und 227 Abs. 1 StGB verstoßen (Bestrafung nach § 227 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren).
Er ist aber nicht direkt für den Tod des Jugendlichen verantwortlich, sondern nur für die Körperverletzung!
Zum Thema eingeschränkte Urteilsfähigkeit: Wer sagt denn, dass das durch die Minderjährigkeit bedingt ist? Es gibt genug ältere Leute, die sich aufgrund von Altersdemenz o.ä. kein vernünftiges Urteil mehr bilden können. Und von einem gesunden 16-jährigen Jugendlichen, er ist schließlich kein Kind mehr, darf man wohl ein gewisses Urteilsvermögen erwarten.
Außerdem ist er wohl verantwortlich für das, was er tut: "Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln." (§ 3 JGG). Aber es liegt ja gar keine Straftat seitens des Jugendlichen vor, aufgrund der er bestraft werden könnte, denn Selbsttötung (Ich rede nicht von Selbstmord, damit meint man nämlich eher das Freiwillige, aber auch dabei ist die Gesetzeslage gleich!) ist in Deutschland nicht strafbar (und sonst auch nirgends, wie soll man denn dann noch bestraft werden!?!). Und auch die Beihilfe zum Selbstmord, die der Wirt ja sozusagen begangen hat, kann nicht bestraft werden.
Auch unsere Verfassung spricht jedem Menschen eine allgemeine Handlungsfreiheit zu: "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" (Art. 2 Abs. 1 GG). Der Jugendliche hat seine Persönlichkeit insofern entfaltet, dass er sich zu Tode getrunken hat. Dafür kann kein anderer belangt werden.

Gruß,
yakumo

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» yakumo56 » Beiträge: 431 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


yakumo56 hat geschrieben:Zum Thema eingeschränkte Urteilsfähigkeit: Wer sagt denn, dass das durch die Minderjährigkeit bedingt ist? Es gibt genug ältere Leute, die sich aufgrund von Altersdemenz o.ä. kein vernünftiges Urteil mehr bilden können. Und von einem gesunden 16-jährigen Jugendlichen, er ist schließlich kein Kind mehr, darf man wohl ein gewisses Urteilsvermögen erwarten.


Kein Kind, aber auch kein Erwachsener - was ihn von dem Demenzkranken rechtlich erheblich unterscheidet, solange dieser noch im vollen Besitz seiner Rechte ist. Du kannst es erwarten, das würde ich auch tun, nur darfst Du es nicht vorraussetzen.

Ein 16jähriger kann auf dem geistigen Stand eines Erwachsenen sein (was meiner Meinung nach die absolute Ausnahme darstellt), er muss es aber nicht.
Natürlich hast Du Recht, daß er nicht für den Tod verantwortlich gemacht werden kann, sondern nur für die Körperverletzung. Naja der Jugendliche fällt aber so oder unter Jugendstrafrecht mit 16 Jahren, egal wie reif oder weit entwickelt er ist bzw. nunmehr war.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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