EC Karten Diebstahl aus dem Auto

vom 09.09.2008, 13:43 Uhr

Hallo!

Ein Urteil des Hamburger Landgericht:

Wer sich die EC Kate samt Handtasche aus einem PKW klauen lässt, ist selber schuld und handelt grob fahrlässig und wenn mit dieser EC Karte Geld abgehoben wird, bekommt man keinen Schadenersatz. Anders ist esm wenn einem die Handtasche auf der Fußgängerzone entrissen wird und da die EC Karte drin ist. Dann handelt man nicht grob fahrlässig und man bekommt auch das Geld erstattet, was dann vom Konto abgehoben wird, wenn man die Karte hat sperren lassen oder es gemeldet hat.

Der Diebstahl aus dem Auto ist deswegen grob fahrlässig, weil man es verhindert hätte, hätte man die Handtasche nicht im Auto gelassen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hi zusammen,

irgendwie finde ich solche Gesetzesregelungen schrecklich. Man sollte doch eigentlich schon davon ausgehen können, dass ein abgeschlossenes Auto sicher ist. Dass einem jetzt schon vorgeschrieben wird, was man nicht im Auto behalten darf, ist doch wirklich schlimm. Genau so wie bei Saturn. Da steht jetzt bei den ganzen Navis, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man die Navi-"Halterung" im Auto lässt. Das alleine reicht nun schon, um Diebe dazu zu verleiten, das Auto zu knacken.

Irgendwie geht da was schief, oder? Nun sind die Halter der Autos Schuld, wenn jemand ihr Auto knackt? Was ist denn das für eine Rechtsprechung? Jemand anderes was macht Verbotenes, aber der Halter muss dafür haften?

Findet ihr sowas in Ordnung? Ich nicht. Ich meine ok, dass man eine gewisse Teilschuld hätte, wenn man das Auto nicht abschließt, gut. Aber wenn man es abschließt? Bald darf man wahrscheinlich auch keine Wertgegenstände mehr in der Wohnung oder im Haus haben, weil man Leute dadurch dazu verleitet, einen Einbruch zu begehen? Ich sehe irgendwie keinen Unterschied darin, ob jemand in ein Auto einbricht, oder in eine Wohnung/ein Haus. Noch schreibt mir da ja auch keiner vor, ob ich da einen PC, einen Laptop, mein Portemonaie oder einen fernseher stehen haben darf. - Aber mal schauen, was noch kommt.

Gruß Endy

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» Endymion » Beiträge: 1015 » Talkpoints: 21,43 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallöchen,

Ich find das alles andere als schrecklich, denn wer ist schon so dumm und lässt seine Tasche im Auto, vor allem wenn man weiß, dass es Leute gibt, die in die Auto gucken und auf sowas warten. Und wenn man jedesmal Schadensersatz leisten müsste nur weil Menschen nicht nachdenken können. Abgesehen davon gibt es mit Sicherheit auch dann wieder Menschen,die absichtlich ihre Tasche drinnen liegen lassen und die Summe, die sich angeblich drin befunden hat, einfach ein bischen nach oben runden ;)

Irgendwie geht da was schief, oder? Nun sind die Halter der Autos Schuld, wenn jemand ihr Auto knackt?

Ja. Und das ist in der Tat so. Wenn du so dumm bist und einen Diamantring auf den Beifahrersitzt legst, sodass es jeder sehen kann, bist DU schuld. Diese Gesetzesregelungen sollen nur dafür sorgen,dass du selbst einsiehst, dass nicht zu tun, und quasi vorbeugst.
Aber wenn man es abschließt?

Das reicht natürlich, um den fiktiven Diamantring zu schützen - wenn du den Panzerglas hast ;) Und ein Haus ist etwas anderes. Ein Haus dient sehr wohl als Aufbewahrungsort, ein Auto ist ein Forbewegungsmittel. Wenn du da deine Besitztümer lagerst, kann man dir auch nicht mehr helfen. Bevor du dich aufregst, solltest du dich näher mit dem Recht vertraut machen ;)

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14995 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Natürlich ist es grob fahrlässig, wenn man seine Handtasche im Auto lässt. Dabei ist es auch völlig egal, ob man die Handtasche in das Handschubfach legt und dieses abschließt. Denn wer kann denn dafür garantieren, dass er nicht schon dabei vom dem Dieb beobachtet worden ist?

Das Gleich gilt auch für andere Gegenstände die man im Auto deponiert, wie den Routenplaner oder das Display des Autoradios. Warum sollte da also eine Handtasche mit EC-Karte darin eine Ausnahme sein?

Und natürlich macht es einen Unterschied ob ich die Sachen in meinem Auto oder in meiner Wohnung oder in meinem Haus habe. Wenn ich mein Auto auf einem Parkplatz abstelle, so können Fremde da ohne große Probleme heran. Innerhalb von Sekunden ist die Scheibe eingeschlagen und die Handtasche weg, auch wenn die Handtasche im verschlossenen Handschubfach deponiert ist. Mit ein bisschen Gewalt ist es offen. Bei einer Wohnung oder einem Haus sind die Fenster schwerer zu erreichen, vor allem wenn man weiter oben wohnt. Und die Wohnungstür ist bei richtiger Sicherung auch nicht in Sekunden geöffnet :wink:

» anandi » Beiträge: 213 » Talkpoints: 19,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Endymion hat geschrieben:irgendwie finde ich solche Gesetzesregelungen schrecklich. Man sollte doch eigentlich schon davon ausgehen können, dass ein abgeschlossenes Auto sicher ist.

Klar, denn ein abgeschlossenes Auto ist ja förmlich uneinnehmbar und der Panzer des kleinen Mannes - man kann weder schnell die Scheiben einschlagen noch es aufbrechen und die Handtasche klauen oder gar das ganze Auto. Das wird wohl auch einer der Gründe sein, warum Autodiebstähle europaweit kaum zu verzeichnen sind und die Polizei sich kaum damit auseinandersetzen muss :wink:.

Endymion hat geschrieben:Da steht jetzt bei den ganzen Navis, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man die Navi-"Halterung" im Auto lässt. Das alleine reicht nun schon, um Diebe dazu zu verleiten, das Auto zu knacken.

Nur als Tipp: Schreiben kann man viel, ob dass dann in der Realität auch so durchsetzbar ist, steht auf einem völlig anderem Blatt. Sicher ist die Navihalterung ein "Einbruchsanreiz", aber deswegen erlischt der Schutz nicht automatisch, sonst müssten einige Fahrer auch jedesmal ihr Radio ausbauen.

Endymion hat geschrieben:Irgendwie geht da was schief, oder? Nun sind die Halter der Autos Schuld, wenn jemand ihr Auto knackt? Was ist denn das für eine Rechtsprechung? Jemand anderes was macht Verbotenes, aber der Halter muss dafür haften?

Ich glaub, Du hast hier etwas grundlegend falsch verstanden und Dir daraus mit deinem Halbwissen einen ziemlich kruden Stiefel gedichtet - Nein, man ist natürlich nicht per se daran Schuld wenn das Auto geknackt wird. Aber man trägt auch eine gewisse Teilschuld am Schaden (Nicht an der Straftat an sich! Hier treffen Strafrecht und Zivilrecht aufeinander!) - oder denkst Du etwa auch dass man schuldlos ist, wenn man ein paar tausend Euro auf den Sitzen verteilt und die Fenster runterkurbelt? Willkommen in der Wirklichkeit, Menschen sind keine Engel, die widerstrebend unter Zwang und größtmöglichem innerem Ensetzen Straftaten begehen oder jedweder Verlockung widerstehen.

Und das ist eine völlig normale Rechtssprechung und auch logisch, wenn man sich ein paar Gedanken drüber macht / machen würde - und weiß was Strafrecht (e.g. Straftaten) und Zivilrecht (e.g. Schadensregulierung) bedeutet und sie nicht blind als Laie vermischt.

Naja, der Rest deines Posts kann auch damit beantwortet werden, ist genauso undurchdacht...

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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