Als Zeuge vor Gericht geladen

vom 28.08.2008, 16:19 Uhr

Vor einiger Zeit war ich Opfer eines Betruges. Ein Mann nahm meine Bankverbindung um diese bei einem Lastschriftverfahren anzugeben. So nutzte er meine Bankdaten um sich Webcamgirls anzusehen. Dank der IP des Pcs fand die Kripo schnell den Übeltäter, da ich Anzeige erstattete. Nun ist nächste Woche eine Gerichtsverhandlung, zu der ich als Zeugin geladen bin.

Bisschen Panik habe ich ja schon, wobei ich ja nicht auf der Anklagebank sitze. Müssen Zeugen immer etwas aussagen oder sind die nur für den Fall von Unklarheiten dort?

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn du als Zeuge geladen bist, gibt es die Möglichkeit, dass auf deine Vernehmung verzichtet wird (zum Beispiel weil der Sachverhalt auch ohne dich definitiv aufgeklärt wurde). Falls nicht auf dich verzichtet wird musst du, sofern du nicht mit dem Angeklagten verwand bist, auch eine Aussage machen.

In deinem Fall könnte es circa so laufen, dass du gefragt wirst, ob du den Mann kennst, ihm seine Bankverbindung gegeben hast oder dir eventuell selbst die Webcamgirls ansehen wolltest. Da aber die IP-Adresse dieses Mannes festgestellt wurde musst du eigentlich keine besondere Angst haben, dass der Verteidiger dich großartig "in den Schmutz zieht" oder dir sonstwas anhängen möchte.

So krass, wie das amerikanische Fernsehen ihre Gerichtsshows darstellt, ist es in Deutschland dann doch noch nicht.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Als Zeuge hast du nichts zu befürchten, wenn du die Wahrheit sagst. Du wirst wahrscheinlich gefragt werden Warum und zu welcher Gelegenheit du die Bankdaten grade an diesen Mann gegeben hast und wann das gewesen ist.

Ich denke mal nicht, dass es schlimm werden wird. Als Zeuge in so einem Fall wirst du auch bestimmt nicht "in die Mangel" genommen werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Kripo hat den Fall auch ohne mich gelöst. Er hat meine Bankdaten von seiner Freundin, die online etwas in einem Flohmarkt bei mir gekauft hat. Da sah der gute, treue Mann meine Bankdaten auf dem gemeinsamen Schreibtisch, und nutzte meine sowie auch von anderen für seine privaten Vergnügen. Ich habe mein Geld ja zurück, nur die Frau tut mir leid. Naja, ich werde sehen was die dann beim Gericht noch wollen.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Yvonne78 hat geschrieben:Müssen Zeugen immer etwas aussagen oder sind die nur für den Fall von Unklarheiten dort?

Je nachdem - prinzipiell gilt: Du musst immer wahrheitsgemäß und vollständig aussagen, ggfs. müsstest Du dies auch beeiden bzw. eidesgleich bekräftigen. Wurde wissentlich eine Falschaussage gemacht oder wissentlich Sachverhalte unterschlagen bzw. nicht erwähnt so kann dies als Falschaussage gelten - bei Eid: Meineid / fahrlässiger Falscheid - und ist strafbar.

So, da muss man sich aber in der Regel keine großen Sorgen machen, denn der Eid wird verhältnismäßig selten verlangt und nur dann wenn das ganze auf tönernen Füßen steht und man etwas "festes" braucht - meist so eine Angstreaktion von weichkeksigen Staatsanwälten und wackeligen Rechtsanwälten oder wenn jemand meint, dass die Aussage "stinkt" und man den Zeugen durch eine "Eidandrohung" einschüchtern möchte. In § 59 StPO (1) ist das ganze geregelt und der Eid eher die Ausnahme als die Regel darstellt da die wenigstens sich halt zu 100 % objektiv erinnern können und man so unwissentlich im Grunde einen Meineid / fahrlässiger Falscheid leistet.

Die Aussage darf prinzipiell nur dann verweigert werden, wenn man mit dem Beklagten verwandt, verschwägert oder auch verlobt ist oder man durch beruflich auferlegte Schweigepflichten zum Schweigen verpflichtet ist da ein Bruch dieser Schweigepflicht eine Straftat darstellen würde oder erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte (bis zum Berufsverbot / fristlose Kündigung). Laut § 55 StPO muss man auch nicht auf Fragen antworten mit denen man sich selbst belasten würde, also eine Straftat gestehen müsste usw.

Trifft bei Dir bei der geschilderten Faktenlage ja alles nicht zu, von daher: Brauchst keine wackeligen Knie bei der Aussage haben - und: Es kommt auch oft genug vor, dass Zeugen zwar geladen, aber überhaupt nicht befragt werden, z. B. wenn das Verfahren dies nicht erfordern sollte weil der Angeklagte sich in allen Punkten schuldig bekennt, die Aussage aus anderen Gründen unerheblich ist usw.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Zeugen werden grundsätzlich geladen, ob sie auch in den Zeugenstand gerufen werden, ist von Mal zu Mal anders. Eigentlich sind sie wirklich nur dazu da, dass man sie direkt befragen kann, wenn es noch irgendwelche Nachfragen gibt, da du aber quasi der Hauptzeuge der Straftat nämlich das Opfer bist, ist es schon ziemlich wahrscheinlich, dass man dich noch mal in den Zeugenstand ruft.

Aber für dich gibt es wirklich absolut gar keinen Grund, die da irgendwie vor zu fürchten oder nervös zu sein. Du bist schließlich nicht der Angeklagte, im Prinzip sind die Geschworenen auf deiner Seite, es geht nur noch darum, ein ordentliches Strafmaß fest zu legen. Wenn du noch etwas gefragt werden solltest, musst du einfach mir der Wahrheit antworten, aber damit solltest du ja keine Probleme haben, schließlich bist ja nicht du derjenige, der die Straftat begangen hast, du hast ja nichts zu verheimlichen.

Darüber hinaus bezweifle ich wie gesagt auch, dass du noch einmal befragt wirst. Schließlich hat man deine Aussage ja sicherlich schon bei der Polizei aufgenommen. Alles was du ausgesagt hast, ist in einem Protokoll festgehalten und das hast du ja auch unterschrieben und damit mit deiner Unterschrift bestätigt, dass es der Wahrheit entspricht.

Eigentlich kannst du auch die Aussage gegebenenfalls verweigern, aber da hast du ja eigentlich keinen Grund zu, denn dir soll ja eigentlich nur geholfen werden.

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» JulietMay » Beiträge: 1078 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich war auch schon häufiger als Zeuge bei der Polizei oder sogar vor Gericht. Ich kann es sehr gut verstehen, dass man dabei ein etwas komisches Gefühl und vielleicht sogar Angst hat. Aber als Zeuge kann einem fast nichts passieren, solange man sich an die Wahrheit hält.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



JulietMay hat geschrieben:Darüber hinaus bezweifle ich wie gesagt auch, dass du noch einmal befragt wirst. Schließlich hat man deine Aussage ja sicherlich schon bei der Polizei aufgenommen. Alles was du ausgesagt hast, ist in einem Protokoll festgehalten und das hast du ja auch unterschrieben und damit mit deiner Unterschrift bestätigt, dass es der Wahrheit entspricht.

Eigentlich kannst du auch die Aussage gegebenenfalls verweigern, aber da hast du ja eigentlich keinen Grund zu, denn dir soll ja eigentlich nur geholfen werden.

Vorsicht, Vorsicht! Der Zeuge kann die Aussage nur verweigern, wenn er mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist oder wenn er sich selbst belasten würde. Dies dürfte hier jedoch nicht zutreffen, somit besteht auch kein Zeugnisverweigerungsrecht!

Und dass bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht wurde, tut auch nichts zur Sache. Sonst könnten die meisten Gerichtsurteile irgendwo in einem stillen Kämmerlein gefällt werden, weil es fast immer schon Aussagen bei der Polizei gibt. Für ein Gerichtsurteil ist es meistens notwendig, die Aussage vor Gericht zu tätigen. Allerdings ist es oft so, dass Zeugen nicht aussagen müssen, wenn der Angeklagte vor Gericht die Tat in allen Punkten zugibt. Da man das vorher aber nicht weiß, werden Zeugen trotzdem erst mal vorgeladen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich war zwar noch nie als Zeuge vor Gericht, aber ich denke mal, dass nicht immer alle Zeugen auch aussagen müssen. Aber was hast du zu befürchten? Es geht doch letztendlich darum, dir den Ärger mit den Zahlungen zu ersparen. Entweder hast du dein Geld schon zurück, oder du wirst es dann zurückbekommen. Also solltest du doch daran interessiert sein, den Übeltäter vor Gericht zu überführen.

Allerdings glaube ich mal, dass der Sachverhalt doch so klar ist, dass man gut und gerne auch auf deine Aussage verzichten kann. Letztendlich musst du bei einer Vorladung allerdings auf dem Gericht erscheinen. Ansonsten kostet es dich eine Menge Geld. Die Kosten für die Fahrt zum Gericht werden dir ja auch mit Sicherheit erstattet. Und von der Arbeit wirst du dafür ja auch freigestellt. Insofern brauchst du dir ja auch überhaupt keine Sorgen machen.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich denke, dass es unterschiedlich ist. Manchmal ist man als Zeuge wirklich nur geladen, damit noch irgendwelche letzten Unklarheiten geklärt werden und damit dann auch wirklich alles klar ist. Oftmals ist man aber auch geladen, damit man nochmal alles bestätigen kann und sich noch einigen Fragen unterziehen kann.

Ich denke aber, dass es in deinem Fall nur noch die üblichen Fragen sein werden. Das heißt, dass sie dich zum Beispiel fragen, ob du ihm deine Bankverbindung mitgeteilt hast und ob du mit ihm verwandt bist und so weiter. Also keine schlimmen Sachen und dich wird dabei niemand in den Schmutz ziehen.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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