Lohnabzüge Auszubildender

vom 15.08.2008, 12:23 Uhr

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ein derartiger Thread schon existiert. Aber mich würde einfach mal interessieren mit welchen Abzügen von seinem Gehalt ein Auszubildender zu rechnen hat. Ich habe mich, als ich meinen Ausbildungsvertrag erhalten habe erstmal rießig gefreut. 673,30 Euro brutto im ersten Lehrjahr. Damit blieb mir ja sogar noch ein bisschen was übrig. (450 Euro für Wohnheim und 88 Euro für U-Bahnticket).

Ein Freund sagte mir aber, dass mir davon maximal 540 Euro übrig bleiben würden. Das fand ich schon ziemlich heftig. Immerhin ist das ein Abzug von ca. 20 Prozent. Kann mir mal einer sagen, was dann alles weggeht? Ich war nämlich bisher immer der Meinung, dass Auszubildende mit keinen oder fast keinen Abzügen zu rechnen haben. Wenn ich wirklich nur 540 Euro verdiene bin ich (zumindest im ersten Lehrjahr) ziemlich stark von meinen Eltern abhängig, was ich eigentlich nicht wollte. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bekomme ich übrigens leider auch nicht, weil das Gehalt meiner Eltern als zu hoch eingestuft wurde.

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,

so hundertprozentig kann ich dir leider keine Antwort geben, aber ich kenne es auch von Freunden und Bekannten so, dass ab einem gewissen Gehalt auch von Ausbildungslöhnen Abzüge vorgenommen werden.

Darunter fallen dann wahrscheinlich die üblichen Verdächtigen wie Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und so weiter, soweit ich mich entsinne, wird von Auszubildenden aber wenigstens die Kirchensteuer noch nicht abgezogen (glaube ich)

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Azubis zahlen auch so einiges, nur sind die Beiträge meist geringer ;) Zum Beispiel deine Krankenversicherung wirst du zahlen müssen. Auch Renten- und Pflegeversicherung zählen zu den Pflichtversicherungen, außer wirst du an die Arbeitslosenkasse auch schon als Azubi einzahlen (Arbeitslosenversicherung). Teile davon übernimmt zwar auch der Arbeitgeber, aber er zahlt nicht voll.

Die Schätzung deines Kumpels könnte ungefähr so stimmen, möglicherweise bleibt dir sogar ein wenig mehr übrig, aber da möcht ich mich lieber nicht festlegen.

Mir gehts übrigens ganz ähnlich wie dir, im ersten Lehrjahr hab ich sogar noch weniger verdient. Da ich allerdings auch weniger für Miete und Ubahn zahlen musste ging es noch einigermaßen. Da freut man sich schon, dass man im zweiten Lehrjahr um die 70 Euro mehr brutto bekommt...

edit:

Fantasia2009 hat geschrieben:soweit ich mich entsinne, wird von Auszubildenden aber wenigstens die Kirchensteuer noch nicht abgezogen (glaube ich)

Stimmt, ich jedenfalls zahle keine Kirchensteuer obwohl ich noch in der Kirche bin.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo Spaxl!

Es stimmt nicht, dass Azubis keine Abzüge haben. Es entfallen zwar die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, doch es werden die gleichen Sozialversicherungsbeiträge fällig, wie bei „normalen Arbeitnehmern“.

Da wären zunächst einmal die Krankenkassenbeiträge. Diese richten sich nach dem Beitragssatz deiner Krankenkasse, der im Durchschnitt bei etwa 14 % liegt. Den Beitrag, der sich daraus ergibt, teilst du dir dann mit deinem Arbeitgeber. Es kommen allerdings noch 0,9 % hinzu, die du als Arbeitnehmer alleine tragen musst.

Die Rentenversicherungsbeiträge betragen 19,9 % und werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Genauso ist es bei den Arbeitslosenbeiträgen, die momentan 3,3 % des Bruttolohns betragen.

Hinzu kommen außerdem die Beiträge für die Pflegeversicherung, die sich ebenfalls der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen. Der Beitragssatz beträgt momentan 1,7 %. Bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, kommen noch mal 0,25 % Kinderlosenzuschlag hinzu, die der Arbeitnehmer alleine tragen muss.

Wenn ich von einem Krankenkassensatz von 14 % ausgehe und davon, dass du unter 23 Jahre alt bist, kommt in deinem Fall folgende Rechnung raus:

Bruttogehalt: 673,30 €
- ½ KV-Beitrag + 0,9 %: 50,16 €
- ½ RV-Beitrag: 66,99 €
- ½ AV-Beitrag: 11,11 €
- ½ PV-Beitrag: 5,72 €

= Nettolohn: 539,32 €

Von daher lag dein Freund mit seiner Einschätzung gar nicht so schlecht. Wenn du den genauen Betrag ermitteln möchtest, müsstest du in die Rechnung den genauen Beitragssatz deiner Krankenkasse einsetzen und gegebenenfalls den Kinderlosen-Zuschlag dazurechnen.

Ich hoffe, dass ich alles verständlich erklärt habe.
:wink:

Benutzeravatar

» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^