Fensterkit noch immer nass - Pfusch?

vom 05.07.2008, 21:56 Uhr

Hallo ihr Lieben. Vor circa 1 1/2 Wochen wurden bei uns die Glas Scheiben in der Wohnungstür ausgewechselt. Ohn Grund, denn die alten waren voll in Ordnung. Wir waren ziemllich verwundert, da dies einfach nur aus dem Fenster geschmissenes Geld ist, was der Vermieter da investiert. Die Handwerker wurden vom Vermieter beauftragt. Scheint so als wäre es keine Firma gewesen. Manchmal haben die sogar über 50 Minuten Pause gemacht und haben Bier getrunken.

Naja um zum Punkt zu kommen. Wir wohnen in einem Altbau, deswegen das Glas in den Wohnungstüren. So neue Scheiben sind drin, jedoch ist das Fensterkit immer noch total weich und lässt sich problem los wie Butter verformen. Wurde da gefuscht , oder ist das normal ?

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn es wirklich richtiger altmodischer Fensterkitt ist, dann ist das noch okay, dass der nach 1 1/2 Wochen noch nicht ausgehärtet ist. Ich hatte auch mal Fenster neu verkittet und musste ziemlich lange warten, ehe das ausgehärtet war und ich drüber streichen konnte. Allerdings gibt es jetzt so viele neue Materialien, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sie mit richtigem Kitt gearbeitet haben. Bei uns in der Wohnung sind alle Fenster mit Silikon abgespritzt. Aber bei einem Altbau kann es ja auch sein, dass dort auf eine alte Technik Wert gelegt wurde und es wirklich Fensterkitt ist.

Wenn du es nicht streichen mußt, würde ich einfach die Finger davon lassen und es in Ruhe aushärten lassen. Sonst heißt es noch du hättest was daran gemacht, wenn die Scheibe wieder rausfällt und dann bist du Schuld.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Servus!

Der Vermieter wird nicht ohne Grund Geld aus dem Fenster werfen, schon gar nicht, wenn er mehrere Wohnungen vermietet, das würde dann doch in Dummheit ausarten. Vielleicht hat es einen wirtschaftlichen Grund oder eventuell andere Gründe? Wenn du den Grund unbedingt wissen willst, kannst ja deinen Vermieter kontaktieren und ihn persönlich fragen.

Eine Firma kennzeichnet sich nicht dadurch aus, dass die Mitarbeiter nicht länger als 50 Minuten Pause machen dürfen oder gar kein Bier konsumieren dürfen. Die Regelungen innerhalb eines Unternehmens sind unterschiedlich, einige Unternehmen erlauben Tätigkeiten, die die anderen wiederum verbieten, ist deshalb ein Unternehmen kein Unternehmen mehr? Falls du wiederum unbedingt wissen willst, ob das Unternehmen eine Firma ist, kannst du im Firmenbuch nachschlagen und kannst dich dann selbst informieren, wobei ich selber gerade nicht verstehe, wieso ein Unternehmen pfuscht, wenn sie nicht als Firma eingetragen sind. Oder verwechselst du gerade hier die Begriffe "Unternehmen/Unternehmer" und "Firma"?

Also hier die Begriffsbestimmungen und die Erklärungen für Österreich, über deutschlandspezifische Anmerkdungen wird euch Subbotnik Auskunft geben *g

Die Unternehmereigenschaft wird im UGB durch drei Tatbestände umschrieben:
- Nach dem Vorbild des §1 Abs 3 Konsumentenschutzgesetz ist zunächst Unternehmer, wer ein Unternehmen betreibt (§1 Unternehmensgesetzbuch). Im Gegensatz zum Konsumentenschutzgesetzt gelten aber juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht generell als Unternehmer. Sie sind lediglich aufgrund der Anordnung in §343 Unternehmensgesetzbuch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung stets den Bestimmung über unternehmensbezogene Geschäfte (im 4. Buch) unterworfen, um die Anwendungsbereiche es Konsumentenschutzgesetzes und des Unternehmensgesetzbuchs im Geschäftsverkehr zu harmonisieren.
- Darüber hinaus erklärt §2 Unternehmensgesetzbuch bestimmte Rechtsformen (zum Beispiel Aktiengesellschaft, bekannt als AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bekannt als GmbH) unabhängig von ihrer Tätigkeit zu Unternehmern (Unternehmer kraft Rechtsform).
- §3 Unternehmensgesetzbuch definiert schließlich den Unternehmer kraft (unrichtiger) Eintragung.

Hingegen ist eine Firma in §17 Abs 1 Unternehmensgesetzbuch als der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, definiert. Präziser formuliert ist die Firma der Name des eingetragenen Unternehmers, weil nur der im Firmenbuch eingetragene Unternehmer eine Firma führen darf. Nicht eingetragene Unternehmer können nur eine Geschäftsbezeichnet führen. Umgekehrt gibt es aber auch im Firmenbuch eingetragene Rechtsträger, die unabhängig von der Unternehmereigenschaft eine Firma führen.

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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