Wohn Riester und vermietete Immobilien
vom 26.06.2008, 02:33 Uhr
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Abgesehen von den angesprochenen Nachteile zum Wohn Riester (LINK) hat die Reform noch einen weiteren Nachteil gebracht. Denn selbst wer einen Vertrag hat der die gesetzten Voraussetzungen erfüllt und Geld aus Fondssparplänen oder Banksparplänen beim Überschreiten der Mindesteinlage entnehmen darf kann eines nicht machen: für Wohnungen und Immobilien die man später vermieten möchte gilt diese Regelung nicht.
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