Versicherung Urlaub - welche braucht man?

vom 22.06.2008, 02:09 Uhr

Für Urlaubsreisende werden ja mehrere spezielle Versicherungen angeboten - einige sollte man haben, viele braucht man gar nicht und kosten nur Geld.

So sollte man wenn ein Auto im Urlaub anmieten möchte vorher eine spezielle Kfz Haftpflichtversicherung nutzen - denn oft sind durch die Autovermietungen im Urlaubsland nicht alle Versicherungsleistungen bei schweren Unfallschäden inklusive bzw. herabgesetzt. Die Versicherungen haben sich auf diesen Bedarf auch speziell eingerichtet - wer beispielsweise nach Spanien oder Griechenland fahren und dort ein Auto mieten möchte sollte die „Mallorca Police“ zusätzlich in den Kfz Haftpflichttarif aufnehmen.

Sinnvoll ist auch der Abschluss einer Auslandsreise Krankenversicherung - gerade bei Ländern und Urlauben mit erhöhter Unfallgefahr wie Skiurlaube. Zwar ist man gegen Unfälle im Ausland auch eingeschränkt durch die gesetzliche Krankenversicherung geschützt, aber nur temporär. Oft sind Leistungen wie Behandlungskosten vor Ort oder die Kosten für einen möglicherweise notwendigen Rücktransport nicht enthalten. Eine Auslandsreise Krankenversicherung kostet oft nur 10 Euro im Jahr und kann auch noch kurz vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Versicherungen die man eher außen vor lassen sollte ist die Reisegepäckversicherung - denn was auf den ersten Blick noch gut klingt entpuppt sich oft als Geldverschwendung da viele Reisegepäckversicherungen erstatten den entstandenen Schaden nur unter sehr strengen Auflagen und kosten auch nicht gerade wenig. Auch ist man oft durch die Hausratversicherung, bei Unsicherheit am besten den Vertrag prüfen, im Urlaubsland vor Diebstahl geschützt - z. B. wenn Sachen aus dem Hotelzimmer gestohlen werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ist sehr hilfreich der Artikel, da ich selber immer etwas unsicher bin, zumal ich auch noch meine Versicherungen für den Sommerurlaub abschließen muss. Wie ist das mit einer Versicherung bzgl. des Reiserücktritts? Muss man da noch was regeln?

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» Karla147 » Beiträge: 570 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also eine Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiserücktrittskosten Police lohnt sich eigentlich fast immer, auch wenn man den Urlaub doch antritt. Man weiß ja nie was noch passieren kann - im Extremfall hat man in den letzten 24 Stunden vor der Reise einen Unfall und das war`s dann, denn je später man absagt desto höher fallen die Stornogebühren aus - teilweise können diese dann 80 - 100 % ausmachen, also hat man umsonst bezahlt. In den meisten Fällen wird bei einem Rücktritt am Anreisetag 100 % der Summe einbehalten. Ausschließen würde ich das höchstens bei Last Minute Reisen / den Reisen wo man vorpackt und direkt am Flughafen bucht und wo wirklich nur sehr sehr wenig Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt liegt.

Und eine Reiserücktrittskostenversicherung kostet bei Reisen über 3.000 Euro meist zwischen 50 und 100 Euro, bei Preisen darunter um die 25 - 50 Euro.

Allerdings sind Reiserücktrittspolicen ein recht weites Feld, das fängt schon dabei an, dass man den Selbstbehalt auch bei Mehrkosten ausschließen sollte - denn wenn eine Reise 600 Euro kostet, man 120 EURO Selbstbehalt hat und dann noch 30 Euro für die Police ausgeben muss sind auch 25 % weg bei einer eher geringen Ersparnis durch den Selbstbehalt. Zum Beispiel kostet eine Reiserücktrittspolice der Signal Iduna oder der URV bei Reisen über einem Wert von 3.000 Euro ohne Selbstbehalt nur etwas mehr als mit Selbstbehalt - also die Ersparnis ist wesentlich kleiner als die Selbstbeteiligung. In der Regel ist der Selbstbehalt auf 20 % des Reisepreises fixiert und die Mehrkosten für Versicherungen ohne Selbstbehalt liegen bei 4 - 7 %.

Die Kosten für die Versicherungen sind im Grunde zu vernachlässigen, denn eine billige Versicherung die nicht zahlt ist auch für die Katz. Auf jeden Fall sollten folgende Fälle mindestens abgedeckt sein:
- Reiserücktritt aufgrund von Unfall oder (unerwarteter) Erkrankung des Versicherten, Mitreisenden, Angehörigen.
- Reiserücktritt aufgrund von einem Sterbefall (Angehöriger / Mitreisender)
- Reiserücktritt aufgrund von Impfuntauglichkeit / Schwangerschaft
- Reiserücktritt aufgrund von "Schicksalsschlag" / "Eigentumsverlusten" (heißt immer irgendwie speziell anders bei den Versicherungen), z. B. wenn einem zwischenzeitlich das Haus abbrennt oder eingebrochen wird samt schweren Schaden

Manche Versicherungen bieten auch als Reiserücktritt an dass dieser möglich ist wenn man zwischenzeitlich arbeitslos wird oder als Arbeitsloser auf einmal einen Job bekommt - muss aber im Gegensatz zu den anderen Punkten nicht unbedingt enthalten sein wenn man das für sich mit Sicherheit ausschließen kann.

Außerdem muss man im Vertragsfilz aufpassen - manche Versicherungen zahlen z. B. bei Mehrkosten / zusätzlichen Reisekosten von sich aus bis zur Höhe der versicherten Summe, andere Versicherungen wollen dafür einen (teils deftigen) Aufschlag. Zusätzliche Reisekosten / Mehrkosten würden z. B. entstehen wenn man aufgrund von Krankheit / eines Unfalls den Urlaub abbrechen oder ungewollt verlängern muss - obwohl die Verlängerung meist inklusive ist. Da sollte man das Angebot wirklich gründlich prüfen und vor Abschluss klären wie es in dem Fall aussieht.

Dann ist natürlich noch die Art wichtig wie man zurücktritt - denn wenn man hier Fehler macht zahlen viele nicht, z. B.
- sollte man entsprechende Erkrankungen stets von einem Facharzt bestätigen lassen - ein Attest von einem Allgemeinarzt oder fachfremden Arzt (z. B. ein Chirug der ein Attest wegen Angstzuständen ausstellt) wird oft nicht anerkannt.
- Krankheit muss sofort gemeldet werden - auch wenn man die Reise trotzdem antreten kann. Als Beispiel: Man schließt die Versicherung am 01.01.2009 ab und will am 31.05.2009 in den Urlaub fahren - erkrankt man nun am 02.01.2009 (auch wenn man drei Tage später wieder gesund ist und nur Schnupfen hatte) muss das gemeldet werden sonst kann eine Vertragsverletzung und ein Verlust des Versicherungsschutzes drohen.
- wenn man kurz vor Reiseantritt doch wieder gesund wird braucht man eine Bestätigung vom Arzt dass man reisefähig ist und man muss der Versicherung sowohl die Genesung als auch die Bestätigung über die Reisefähigkeit mitteilen.

Ausgenommen, auch wenn es immer anders heißt, sind in der Regel alle Formen von Naturkatastrophen oder Anschlägen / Krieg - hier ist meist der Veranstalter in der Pflicht, nicht die Reiserücktrittskostenversicherung.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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