Frage zu Art. 12 GG Berufsfreiheit

vom 15.06.2008, 14:47 Uhr

Hallo,

ich habe an alle angehenden Juristen eine kurze Frage zu Art. 12 GG, der Berufsfreiheit: In der Prüfung einer VErfassungsbeschwerde prüft man ja spätestens im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung diese Drei Stufen Theorie.

Ich weiß, was die einzelnen Stufen dieser Theorie besagen und verstehe auch, wann man welchen Fall in welche Stufe einsortiert. Ich weiß allerdings nicht, wie man das dann prüfen soll, denn mit jeder Stufe nimmt ja auch die prüfungsintensität zu.

Kann mir jemand kurz einen schematischen Aufbau zur verfassungsrechtlichen Rechtferitung liefern, der mir einfach nur grob zeigt, wie ich einen solchen Fall zur Drei Stufen Theorie prüfen muss? Damit wäre mir sehr geholfen und ich komme beim lernen weiter.

LG,H

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» Qn » Beiträge: 1539 » Talkpoints: 7,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallöchen!
Bei der Berufsfreiheit musst du doch erstmal prüfen, wie stark überhaupt der Eingriff in das Grundrecht ist. Wenn du die 3 Stufen kennst, weißt du sicher auch, dass dabei der schwerste Eingriff die objektive Berufszulassungsschranke darstellt, den leichtesten dagegen die Berufsausübungsregel.

Je nachdem, wie stark der Eingriff jetzt ist, musst du auch die verfassungsmäßige Rechtfertigung daran messen. Dabei geht die Spanne von einer sehr strengen Prüfung ( besonders gewichtige Gründe des Gemeinwohls) bis zu einer einfachen Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Ich denke aber, dass weißt du alles bereits, aber mehr kann ich dir dazu leider auch nicht sagen. Es kommt sicher auch auf den Fall drauf an. Allgemein kann man soetwas meistens nicht erklären... :shock:

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» Katara » Beiträge: 1294 » Talkpoints: 5,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo,

also nehmen wir an ich habe einen Fall, den ich in die 3. Stufe, also die am intensivsten und strengsten zu prüfende einordne. Dann erwähne ich unter dem Punkt der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung nach dem OS (Der Eingriff könnte jedoch gerechtfertigt sein. Ein Eingriff - und so weiter) erstmal, dass bei der Berufsfreiheit Augenmerk auf die Intensität des Eingriffes gelegt werden muss, wie die Drei Stufen Theorie so angelegt ist und in welche Theorie ich den Fall einordne und warum - das ist ja meist recht gut zu differenzieren, die die drei Stufen ja jeweils auch bestimmte Aspekte umfassen, nach denen man die Einordnung präzise vornehmen kann.

Was mache ich denn weiterhin, wenn ich beispielsweise einmal Stufe 1 und einmal Stufe 3 hab? Theoretisch weiß ich ja jetzt, dass ich mit verschiedener Intensität prüfen muss, aber wie mache ich das denn? Was prüfe ich dann bei Stufe 1 anders als bei Stufe 3? Ich hoffe, meine Frage ist klar.

LG,H

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» Qn » Beiträge: 1539 » Talkpoints: 7,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also, wenn du also eine objektive Berufszulassungsschranke prüfen musst, brauchst du für die verfassungsmäßige Rechtfertigung ein überragend bedeutendes Gemeinschaftsgut, welches durch den Eingriff in Art. 12 GG ( also zum Beispiel durch ein Gesetz) geschützt sein muss. Beim Eingriff musst du nach dem Obersatz aber erstmal den Eingriff qualifizieren, also definieren, wann ein Eingriff vorliegt und insbesondere auf die 3-Stufen-Theorie eingehen

Je nachdem, was du dort rausgefunden hast, in deinem Fall also die höchste Stufe, musst du dann deine Rechtfertigung daran auslegen. Du machst hier aber eigentlich auch nur eine normale Verhältnismäßigkeitsprüfung, also sowas wie legitimer Zweck, Mittel usw. Wir haben dabei den besonderen Schwerpunkt erstmal auf den legitimen Zweck gelegt, du prüfst also, was für ein Rechtsgut soll durch den Eingriff geschützt werden und ob dies für die Intensität des Eingriffs bedeutend genug ist. So könnte zum Beispiel das Leben und die Gesundheit der Bundesbürger ( Verfassungsgut!) als überragend bedeutendes Gemeinschaftsgut qualifiziert werden, was einen Eingriff dieser Intensität rechtfertigen könnte.

Danach prüfst du halt legitimes Mittel ( dürfte allgemein kein Problem darstellen), Geeignetheit ( hier kannst du viel mit der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers argumentieren), Erforderlichkeit ( ist nicht ein Eingriff auf einer niedrigeren Ebene möglich, um das zu schützende Rechtsgut genausogut zu schützen?) und Angemessenheit ( Abwägung der Rechtsgüter).

Du könntest den Schwerpunkt aber auch komplett auf die Erforderlichkeitsprüfung legen: Dann würdest du beim legitimen Zweck einfach kurz ansprechen, ob ein Schutz des vorliegenden Rechtsgutes durch den Eingriff in Art. 12 GG einen legitimen Zweck darstellt und bei der Erforderlichkeit prüfen, welche Bedeutung dieses Rechtsgut hat und ob es wichtig genug für einen Eingriff dieser Art ist. Dabei könntest du dann unter Umständen dazu kommen, dass aufgrund der geringeren Wichtigkeit des geschützten Gutes ( argumentieren, wieso wichtig oder unwichtig) ein milderer Eingriff möglich ist, womit die Verhältnismäßigkeit zu verneinen wäre.

Du kannst auch bei der Prüfung dieses Grundrechts sehr viel mit guter Argumentation machen, aber du musst eben aufpassen, dass du die Rechtfertigung je nach der Eingriffsintensität immer stärker prüfen musst. In deinem Fall müsste es daher einen sehr sehr wichtigen Grund geben, weshalb so stark in Art. 12 GG eingegriffen wird.

Prüfst du jetzt aber eine subjektive Berufszulassungsschranke, reicht ein wichtiges Gemeinschaftsgut und bei einer Berufsausübungsregel sogar ein vernünftiges Gemeinschaftsgut für die Rechtfertigung, aber dies ist dann natürlich auch wieder eine Auslegungssache. Ich hoffe, dies hilft dir etwas weiter. Man muss sich in die Prüfung dieses Grundrechts erstmal richtig einarbeiten, da hier eben diese Besonderheiten zu beachten sind, aber grundsätzlich ist die Prüfung auch sehr logisch. :wink:

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» Katara » Beiträge: 1294 » Talkpoints: 5,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hi!
Nochmal kurz zur Prüfungsreihenfolge: Du musst das doch so machen, dass du die Bedeutung des Eingriffes gleich beim legitimen Zweck prüfst und dann bei der Erforderlichkeit ansprichst, ob ein milderer Eingriff möglich ist. Vergess also das, was ich als letztes ( von wegen, Schwerpunkt nur auf Erforderlichkeit) geschrieben habe. Habe nämlich einen Dozenten an meiner Uni gefragt und der hat gesagt, es ist besser, wenn du das getrennt prüfst.

Ich hoffe, das verwirrt jetzt nicht allzu sehr. Ist halt echt ein bisschen kompliziert mit der Berufsfreiheit. 8)

Liebe Grüße

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» Katara » Beiträge: 1294 » Talkpoints: 5,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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