Negativer Schufa Eintrag - was kann das alles sein?

vom 03.06.2008, 23:29 Uhr

Mich würde mal interessieren, was bei der Schufa alles schon als "negativer Eintrag bei der Schufa" gilt? Klar, wird ein Kredit aufgenommen oder gar ein Insolvenzverfahren eröffnet, dann steht das sicherlich in der Schufa. Aber mir geht es jetzt gar nicht um solch große Sachen, sondern über kleinere.

Kann mir jemand sagen, was von den folgenden Sachen tatsächlich in die Schufa eingetragen wird: Mahnbescheid, 3. Mahnung, Konto gekündigt, Konto überzogen, Konto gesperrt, Dispo überzogen, Inkassoschreiben, Ratenzahlung (Finanzkauf, zum Beispiel im Supermarkt), gekündigter Bausparvertrag, gekündigte Lebensversicherung, offene Kreditkartenrechnungen, offene Handyrechnungen? Vielen Dank!

Benutzeravatar

» Bombardelli » Beiträge: 75 » Talkpoints: 0,15 »



Zur Schufa kommt im Prinzip alles was mit Geld zu tun hat welches du einer bestimmten Firma/Person schuldest. Solltest du auf Mahnungen nicht reagieren so kann es auch soweit ich weiß bis vors Gericht gehen. Und merk dir eins: Den Eintrag in der Schufa das du einmal Geld nicht rechtzeitig / nicht zurückgezahlt hast wirst du nicht mehr los. Und damit fängt das Übel an, denn nun wirst du bei einigen Firmen nur noch schwer kaufen können, da diese direkten Einblick bei der Schufa haben. Und ich glaube kaum, dass sie einer Person die bereits auffällig geworden ist noch einmal trauen werden.

» Neu-User » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 06.08.2016, 11:50, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

w810ijunky hat geschrieben:Zur Schufa kommt im Prinzip alles was mit Geld zu tun hat welches du einer bestimmten Firma/Person schuldest.

Falsch! Die Person muss Schufa Mitglied sein.

w810ijunky hat geschrieben:Solltest du auf Mahnungen nicht reagieren so kann es auch soweit ich weiß bis vors Gericht gehen.

Ebenso falsch - nur wenn dies vom Gläubiger angestrebt wird. Und es muss zu keiner Verhandlung kommen, sondern nur ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden.

w810ijunky hat geschrieben:Und merk dir eins: Den Eintrag in der Schufa das du einmal Geld nicht rechtzeitig / nicht zurückgezahlt hast wirst du nichtmehr los. Und damit fängt das Übel an, denn nun wirst du bei einigen Firmen nur noch schwer kaufen können, da diese direkten Einblick bei der Schufa haben. Und ich glaube kaum, dass sie einer Person die bereits auffällig geworden ist nocheinmal trauen werden.

Und als Sahnehäubchen der totale Unsinn!
1. Die Firmen müssen Schufa Mitglied sein!
2. Diese haben auch keinen direkten Einblick sondern müssen diesen beantragen.
3. Ist es branchenabhängig ob der Person "getraut wird" oder nicht! Ob man seine Handyrechnungen gezahlt hat oder nicht ist einem Kreditinstitut nicht so wichtig wie einem Mobilfunkanbieter.

Bombardelli hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, was bei der Schufa alles schon als "negativer Eintrag bei der Schufa" gilt?

Jede nicht rechtzeitige beglichene Forderung.
Bombardelli hat geschrieben:Mahnbescheid, 3. Mahnung

Hat nichts mit der eigentlichen Forderung zu tun, also nein. Dort wird nur vermerkt ob beglichen oder nicht und wann - nicht wie oft angemahnt wurde. Es wird nur eine "Zahlungsstörung" oder Verzug festgehalten.

Bombardelli hat geschrieben:Konto gekündigt, Konto überzogen, Konto gesperrt, Dispo überzogen, Inkassoschreiben, Ratenzahlung (Finanzkauf, zum Beispiel im Supermarkt), gekündigter Bausparvertrag, gekündigte Lebensversicherung, offene Kreditkartenrechnungen, offene Handyrechnungen?

- Konto / Konten Ja, wenn seitens der Bank, z. B. wenn überzogen.
- Das gleiche für den Dispot, wenn überzogen und nicht ausgeglichen.
- Inkassoschreiben: Siehe Mahnung.
- Ratenzahlung: Ja
- gekündigte Verträge und Versicherungen: Ja, wenn nicht ausgeglichen und deswegen Kündigung.

Grundsätzlich kann man sich merken dass ein Vermerk bei
- Zahlungsstörungen
- offenen Verbindlichkeiten erfolgt.
Das ganze ist aber noch etwas komplexer und hängt vom konkreten Sachverhalt ab, lies Dir mal das hier auf piloh.de durch:
Einen negativen Schufa Eintrag löschen lassen
Eintrag aus der Schufa löschen lassen

w810ijunky hat geschrieben:Und merk dir eins: Den Eintrag in der Schufa das du einmal Geld nicht rechtzeitig / nicht zurückgezahlt hast wirst du nichtmehr los.

Noch zu diesem Unsinn: Natürlich wird man den los!

Wenn eine Forderung ausgeglichen wurde löscht die Schufa nach 3 Jahren diese - ggfs. auch früher, je nach Forderung und "Verstoß". Dazu kann man außerdem per Löschungsurkunde Einträge vor Ablauf der Frist löschen lassen.

Ausnahme: Insolvenzverfahren, diese bleiben ewig vermerkt.

Noch zum Eintrag - Folgendes wird prinzipiell in der Schufa eingetragen:
- persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und ehemalige Anschriften) wenn Einverständnis gegeben
- positive und negative Merkmale, z. B.
  • Eröffnung eines Girokontos
  • Vertragstreues Verhalten
  • Abschluss von Darlehensverträgen, Leasingverträgen, Ratenzahlungsverträgen, usw.
  • Vergabe einer Kreditkarte
  • Handykauf
  • Kontenmissbrauch / Kreditkartenmissbrauch
  • Kontenkündigung durch Vertragspartner
  • amtliche Bekanntmachungen: z. B. Offenbarungseid, Haftbefehle zur Erzwingung der eidesstaatlichen Versicherung, Abweisung oder Einstellung von Verbraucherinsolvenzen sowie Verbraucherinsolvenzen, Insolvenzverfahren privater Natur
Jedoch: Das vertragstreue Verhalten an sich wird in der Regel nicht erfasst, also das rechtzeitige Zahlen, sondern eben nur Zahlungsstörungen in Form von unbeglichenen Gesamtforderungen (Rechnung) oder nicht beglichener Raten.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^