Taschengeldgesetz für Jugendliche unter 18

vom 29.05.2008, 21:13 Uhr

Mein Cousin hat mich gefragt, das ihm sein Lehrer gesagt hat, dass man unter 18 Jahren nicht so große Summen an Geld ausgeben darf.

Und jetzt hat er mich gefragt: Wie viel er ausgeben darf?

Und ob er durch eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mehr Geld ausgeben darf?

Hoffe, dass jemand diese Frage beantworten kann.

» h3ad5hot » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,46 »



Also ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, allerdings haben wir in der Schule mal besprochen, dass man unter achtzehn Jahren als nicht geschäftsfähig gilt und man somit keinen Kaufvertrag abschließen kann. Ich weiß nciht bei welcher Geldmenge da die Grenze liegt, ich habe allerdings noch nie ein Problem gehabt irgendetwas zu kaufen weil ich noch nicht 18 Jahre alt bin. Ich denke da kann dir Jemand anders noch besser weiterhelfen.

» HerrDr » Beiträge: 58 » Talkpoints: 0,16 »


Hallo,

es gibt den sogenannten Taschengeldparagraphen im BGB. Da könnt ihr mal nachschlagen. Er kann selbst schon größere Geldmengen ausgeben, allerdings nur, wenn seine Eltern damit einverstanden sind und zu einem Kauf ihr Einverständnis geben.

Sollte dies nicht der Fall sein und dein Cousin kauft etwas, ist der Kaufvertrag wegen Minderjährigkeit nichtig.

Gruß

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» Qn » Beiträge: 1539 » Talkpoints: 7,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,

im Alter von 0-7 ist man komplett geschäftsunfähig. Von 7-18 bedingt geschäftsfähig und ab 18 kann man "alles" machen. Im Alter von 7-18 darf man keine Abos, Verträge oder sonstiges abschließen. Nur mit Zustimmung der Eltern. Ich bin mal in eine Abofalle gerutscht und der Vertrag kostete knapp 100 Euro pro Jahr. Durch den Taschengeldparagraph, und da meine Eltern nicht zustimmen, war der Vertrag nichtig.

Man kann grob sagen, wenn die Eltern dem Kauf nicht zustimmen, darf man die Ware nicht behalten. Man darf die Ware nur behalten, wenn man sie mit geschenktem Geld oder dem eigenen Taschengeld bezahlen kann. Wenn man hingegen sein Sparbuch plündern muss (bei welchem die Eltern ja meist ein "Mitspracherecht" haben) und somit das ganze Ersparte ausgegen werden müsste, ist der Vertrag unwirksam und du musst nichts bezahlen.

:!: Ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleichen. Auf die obigen Angaben kann ich dir keine Garantie auf Richtigkeit geben :!:
Gruß

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» redrob » Beiträge: 495 » Talkpoints: -1,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Naja seine Eltern verdienen im Vergleich zu vielen anderen Famielen sehr viel und dem entsprechend kriegt er mehr Taschengeld als andere Kinder. Er ist 13 fast 14 und kauft z.B Ray-Ban Sonnenbrillen, IPod Nanos und wollt sich eine PlayStation 3 kaufen, aber der Verkaufer verkaufte ihm keine mit der Begründung, dass er zu jung wäre.

» h3ad5hot » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,46 »


Das ganze ist im sogenannten "Taschengeldparagraphen" geregelt - unter Juristen bekannt als § 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln.

Und dort ist auch geregelt dass ein Vertrag eines beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen, auch in Grenzen eines nachteilhaften Rechtsgeschäfts, dann rechtens ist, wenn ihm die Mittel zur freien Verfügung oder zu genau diesem Zweck überlassen wurden, auch seitens Dritter (Oma, Tante...).

Ausgenommen hiervon sind nachteilhafte Rechtsgeschäfte z. B. im Sinne von Abzahlungsgeschäften. Beispiel für ein Abzahlungsgeschäft: Kauf auf Raten, Abschluss eines Abos.

Seitens des BGBs ist nicht festgelegt, welche Grenze es gibt - eben aufgrund des Umstands, dass die einen wesentlich mehr Mittel als andere erhalten. Allerdings kann ein Verkäufer verkaufen an wen er will - und um bei diesem Beispiel zu bleiben: Bei teuren Käufen, die ein übliches Maß übersteigen kann der Verkäufer, auch aus Selbstschutz, die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters verlangen - denn diese könnten bei diesen Käufen immernoch das Geschäft rückgängig machen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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