Gerichtsskandal in Köln

vom 29.05.2008, 17:09 Uhr

Wieder einmal hat unsere Justiz gezeigt, das Gewaltverbrechern nicht viel schlimmes wiederfahren muss. So hat das Amtsgericht in Köln gestern einen 18-jährigen Mann freigelassen, der einen 48-jährigen Mann im Karneval in Köln ins Koma geprügelt hatte. Der Mann war mit seiner Frau und seinen Kindern unterwegs und geriet in Streit mit dem 18-jährigen. Der prügelte auf den Mann ein, er stürzte gegen eine Telefonzelle und erlitt dabei einen Schläfenbruch, wodurch er ins Koma fiel.

Aus dem Koma ist er zwar erwacht und hat überlebt, ist jetzt aber für den Rest seines Lebens schwerbehindert, hat seine Arbeit verloren und ist von seiner Frau verlassen worden. Der 18-jährige hat nur eine 2-jährige Bewährungsstrafe bekommen, in dieser Zeit darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen, sonst bekommt er eine Strafe, die jetzt noch nichtmal festgelegt wurde. Diesen "Freispruch" hat er bekommen, obwohl er kurz vor der Tat sogar wegen Raub verurteilt wurde. Man muss doch sehen, das er von seiner ersten Tat schon nichts gelernt hat, wie soll der denn merken, das es so nicht weiter geht.

Einzig zu einem Antiagressionstraining muss er als Auflage machen. Ich glaube nicht, das ihm das noch hilft, wenn er denn überhaupt hingeht. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis beantragt und nach dem Urteil Revision eingelegt. Ich kann dann nur hoffen, das er jetzt einen Richter bekommt, der schwere Körperverletzung anders ahndet.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Den Bericht habe ich heute Mittag auch im TV gesehen. Unglaublich, wenn solch eine Tat nicht bestraft wird. Er muss wohl erst jemanden Töten um eine richtige Strafe zu erhalten.

Der Täter bekommt ja jetzt auch ein Kind, was auch dazu beigeführt hat, das er nicht ins Gefängnis muss. Nachher ist das Geheule wieder groß, wenn er eine neue Straftat begeht. Aer so ist es ja immer wieder in Deutschland.

» herrmausi » Beiträge: 916 » Talkpoints: -0,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


herrmausi hat geschrieben:Den Bericht habe ich heute Mittag auch im TV gesehen. Unglaublich, wenn solch eine Tat nicht bestraft wird. Er muss wohl erst jemanden Töten um eine richtige Strafe zu erhalten.

Eine Bewährungsstrafe ist auch eine Strafe - kommt man sogar von alleine drauf da dies schon in dem Wort drinsteckt, achte mal auf Bewährungsstrafe. Ansonsten: Da das Urteil offenbar zu milde ausgefallen ist geht die Staatsanwaltschaft deswegen auch in Revision - ansonsten hätte sie es akzeptiert. Das ganze ist also noch gar nicht rechtskräftig und wahrscheinlich wird es in der höheren Instanz keine Bewährungsstrafe geben.

herrmausi hat geschrieben:Aer so ist es ja immer wieder in Deutschland.

Du meinst das Leute die von der Sache nix verstehen trotzdem mit ihren Halbwissen andere nerven und Tatsachen verdrehen - wohl wahr, aber hierzu müsste man wohl große Teile des Volkes auswechseln um das zu beheben.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,

abgesehen davon, dass der Sachverhalt hier falsch dargestellt wird und damit sich auch die Tatbestände massiv ändern, stimme ich mit dem Richter vollends überein.

Ich bewerte das ganze ganz neutral aus Sicht eines (angehenden in meinem Falle) Juristen und kann nur bestätigen, was der Pressesprecher in seinen Aussagen dem Urteil gegenüber zum Besten gegeben hat. Die Folgen für das Opfer waren natürlich verheerend, jedoch durch die verkettung unglücklicher Umstände. Der Täter hat dem Opfer ins Gesicht geboxt, was natürlich Körperverletzung und moralisch ebenfalls verwerflich war, dass das Opfer dann aber gegen eine Glasscheibe getaumelt ist und auf Grund des dagegen Fallens gegen eben diese Scheibe sind erst die Verletzungen zu Stande gekommen, die dem Opfer bleibende Schäden verursacht haben. Das man ihm das nicht wirklich anlasten kann, wird wohl jeder einsehen.

Die Art der Strafe in Form dieser Therapie in Hinblick auf seine hochschwangere Freundin und damit seine Rolle als werdender Familienvater finde ich eine sehr gute Lösung.

LG,H

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» Qn » Beiträge: 1539 » Talkpoints: 7,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallöchen,

Leute die sich mit dem Sachverhalt und mit dem Recht nicht auskennen sollten sich nicht anmaßen über das Urteild er Richter zu urteilen.

Die Bewährungsstrafe ist in der Tat eine Strafe und beim geringsten Verstoß landet er im Gefängnis.Das Wissen, dass man sich zwar frei bewegen kann, aber sich keinen Fehler erlauben darf ist auch nicht gerade tröstlich.

Das man ihm das nicht wirklich anlasten kann, wird wohl jeder einsehen.

Eben. Aber Menschen ohen Hintergrundwissen meinen, das das ohne den Schlag ins Gesicht udn der damit verbundenen Körperverletzung nicht geschehen wäre (das er in die Glasscheibe getaumelt ist und dadurch bleibende Schäden entstanden sind). Aber rein rechtlich kann man ihm das einfach nicht anlasten. Da sist so. Punkt.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14987 » Talkpoints: 4,75 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wem wäre denn in diesem Fall mit einer hohen Gefängnisstrafe gedient - außer einem abstrakten Gerechtigkeitsdenken? Das Opfer tut mir furchtbar Leid, ebenso wie seine Familie, die für das Ganze nun wirklich überhaupt nichts kann. Und natürlich möchte jeder, dass gefährliche, aggressive Leute unter Kontrolle gebracht werden. Aber ob der Täter im Gefängnis wirklich besser aufgehoben ist als in Freiheit? Für mich wären solche Fälle, von denen man ja leider öfter mal lesen muss, erträglicher, wenn der Staat mehr für die Opfer tun würde. Den Täter hinter Gittern zu wissen, ist zwar sicher beruhigend, besser wäre aber echte Hilfe. Strukturen zur Unterstützung von Opfern sind bei uns noch zu wenig entwickelt, denk ich.

Im Bereich der Jugendkriminalität haben sich in den letzten Jahren Programme bewährt, bei denen die jugendlichen Täter direkt mit den Leid ihrer Opfer konfrontiert wurden und diesen ganz konkret helfen mussten.

» textase » Beiträge: 19 » Talkpoints: 8,60 »


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