Rassehündin die Mischlinge geworfen hat zuchtuntauglich?
Neulich habe ich was gehört, was ich irgendwie nicht glauben kann. Bekannte meiner Mutter haben eine Labradorzucht. Die Hündin ist während der Hitze abgehauen und warf 63 Tage später kleine wuschelige Pudel-Labradormischlinge. Der Königspudel der Nachbarn hatte wohl seinen Spaß mit ihr. Nun haben die Leute, die diese Labradorzucht haben die Hündin kastrieren lassen, weil sie nicht mehr für die Zucht tauglich wäre, weil sie Mischlinge geworfen hat.
Ich kann das nicht verstehen, weil ja der nächste Wurf erst spätestens ein Jahr nach diesem "Fehlwurf" gewesen wäre und das Blut der Hündin oder die Gene der Hündin haben sich ja nicht verändert. Die Züchterin meinte aber, dass der Stammbaum so versaut ist, dass sie nie mehr einen vernünftigen Stammbaum bekommen könnte.
Ist das richtig, dass eine Rassehündin zuchtuntauglich wird, wenn sie mal Mischlinge geworfen hat? Warum ist das so? Was wird denn bei der Hündin so verändert, dass die folgenden Würde, die dann wieder durch einen Labradorrüden entstehen nicht reinrassige Labradore entstehen lassen?
Die Hündin selbst wird natürlich nach so einem Unfall nicht zuchtuntauglich. Sie bekäme bei einem weiteren Wurf ganz normale, rassereine Welpen mit den Genen von ihr und dem gewählten Deckrüden.
Was allerdings richtig ist, Vereinszüchter bekommen Ärger und Sanktionen vom Verein, wenn sie außerhalb des Vereines Nachwuchs (egal ob reinrassig oder nicht) produzieren. Denn die nicht registrierten Würfe führen jede Zuchtordnung ad absurdum. Nehmen wir genau diesen Fall und denken weiter, es wäre kein Unfall gewesen. Der Rassezuchtverein schreibt beispielsweise vor, dass eine Hündin nur einen Wurf pro Jahr haben darf.
Labrador mit Pudel ergibt den gefragten Designer-Dog Labradoodle, die Welpen erzielen ähnliche Preise wie reinrassige Labradore. Nun produziert jemand einen registrierten Wurf der Rasse Labrador und in der nächsten Läufigkeit den gefragten Mix, der natürlich nicht registriert wird. Damit wird die Hundevermehrung plötzlich finanziell ziemlich interessant, allerdings leidet die Hündin. Um solche Dinge zu vermeiden, verhängen Vereine Zuchtsperren oder verlangen Strafgebühren, damit dieses Vorgehen unattraktiv wird. Im schlimmsten Fall droht der Vereinsausschluss. Eine Hündin muss deshalb aber keiner kastrieren.
Dieses Gerücht habe ich auch schon mal gehört. Ich kann mir nur vorstellen, dass das früher irgendwann mal so gewesen sein könnte. Und dieser Leitsatz hält sich vielleicht einfach noch hartnäckig im Kopf der Leute, ohne dass er noch Bestand hat.
Wenn dem wirklich so wäre, dann müsste es dafür ja irgendwo eine gesetzliche Grundlage geben, die das so regelt. Ohne ein Gesetz oder eine Vereinsordnung oder dergleichen würde ich auf solche Sprüche einfach nicht so viel geben.
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