Fehlverhalten der Sprechstundenhilfe melden?
In einem anderen
Thread habe ich bereits berichtet, dass ich heute sah, wie eine Sprechstundenhilfe ein Rezept selbst unterschrieben und mir ausgehändigt hat. Ramones meinte daraufhin, dass dieses Verhalten Urkundenfälschung ist, sofern der Arzt keinen Blick darauf geworfen hat, und somit strafbar ist.
Würdet ihr ein derartiges Fehlverhalten der Sprechstundenhilfe melden oder darüber hinwegsehen? An wen müsste man sich denn wenden, wenn man das melden wollen würde?
Ich würde das auf jeden Fall melden, wenn es unter Urkundenfälschung steht, ist es schließlich eine Straftat. In Verbindung würde ich mich erstmal mit dem Arzt setzen, dessen Sprechstundenhilfe sie ist. Er kann dann über die weiteren Schritte verfügen. Sollte sich, auch wenn der Arzt angesprochen wurde, nichts ändern, auf jeden Fall die zuständigen Behörden einschalten. Schließlich ist dies kein Kavaliersdelikt und kann auch zu Missbrauch von Medikamenten führen.
Dir wurde doch aber auch in dem anderen Thread schon mitgeteilt, dass es zwischen Arzt und Sprechstundenhilfe auch entsprechende Absprachen geben kann. Wenn das bei deinem Arzt auch so ist, dann hat sich die Sprechstundenhilfe doch richtig verhalten. Aus welchem Grund willst du sie denn da anschwärzen? Da du nicht weißt, wie die Absprachen dort in der Praxis sind, müsstest du diese erst mal erfragen und kannst dann reagieren.
@Punktedieb: Ich habe nicht vor diese Sprechstundenhilfe zu melden. Schließlich ging es um ein Folgerezept und sie hat keinen Fehler gemacht. Schließlich ist es ja so, dass ich das Rezept schon kenne und daran gewöhnt bin. Hätte sie etwas komplett anderes verschrieben, wo sogar unklar gewesen wäre, wie ich darauf reagiere, dann hätte ich es schon eher in Erwägung gezogen. Allerdings gibt es bestimmt auch Fälle, wo Sprechstundenhilfen eigenmächtig derartige Entscheidungen treffen und es soll jetzt darum gehen, was zu tun ist, wenn man eine derartige treffen sollte.
Wie oben schon geschrieben, weißt du als Patient nicht, welche Absprachen dort getroffen wurden. Demzufolge kannst du auch nicht einschätzen, ob es sich dann dabei um eine eigenmächtige Entscheidung handelt. Daher sollte man es eben erst mal hinterfragen, wenn es ungewöhnlich ist. Sollte es sich dabei dann herausstellen, dass die Sprechstundenhilfe eigenmächtig gehandelt hat, sollte man auch den Arzt darauf ansprechen. Denn er kann es oft nur erfahren, wenn er es von seinen Patienten gesagt bekommt.
Zuerst einmal würde ich ein solches Verhalten bei dem Arzt ansprechen. Vielleicht hat er der Sprechstundenhilfe ja die Anweisung erteilt, dass diese nun Rezepte unterschreiben darf, weil der Arzt nicht gestört werden möchte, wenn er gerade einen Patienten behandelt oder untersucht. Dann ist es ja nicht wirklich ein eigenmächtiges Verhalten, auch wenn es natürlich trotzdem nicht richtig ist. Außerdem wäre es entscheidend, wie die Sprechstundenhilfe das Rezept unterschreibt. Wenn sie die Unterschrift des Arztes geübt hat und nun genauso unterschreibt, dann ist es selbstverständlich Urkundenfälschung.
Wenn sie aber zum Beispiel mit ihrer eigenen Unterschrift unterschreibt, dann würde ich es nicht zwingend als Urkundenfälschung einstufen. Dann ist es eher eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, weil sie sich mit ihrer Unterschrift unter dem Rezept als Person ausgibt, die das Rezept unterschreiben darf. Wenn der Arzt nichts macht oder eben auch damit einverstanden ist, dass die Sprechstundenhilfen die Rezepte unterschreiben, dann würde ich mich an die Ärztekammer melden, wenn ich es melden wollte.
Versuch es doch auf die lustige Art. Einfach nett und etwas lustig nachfragen, ob die Sprechstundenhilfe jetzt schon Rezepte ausstellen darf. Man weiss ja nicht, welche Abmachungen in der Praxis gängig sind.
Vielleicht macht die Sprechstundenhilfe das nur, weil noch niemand etwas gesagt hat. Nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Mich wundert das aber schon und ich frage mich, ob das überhaupt erlaubt ist.
Urkundenfälschung wäre es ja nur, wenn sie die Unterschrift des Arztes nachmacht oder etwas an dem ursprünglichen Rezept ohne Wissen des Arztes abändert. Oder sehe ich das jetzt falsch? Wobei, sie erstellt ja ein unechtes Rezept, also könnte es doch Urkundenfälschung sein.
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