Darf eine Sprechstundenhilfe ein Rezept unterschreiben?
Ich war heute kurz beim Gynäkologen, weil ich mir ein neues Rezept für meine Pille holen wollte. Ich bin schon seit 1,5 Jahren bei dieser Ärztin und bekomme immer ein Rezept auf 6 Monate. Heute ist mir allerdings etwas komisches aufgefallen. Ich stand am Thresen und habe auf mein Rezept gewartet, welches die Sprechstundenhilfe ausgedruckt und vorbereitet hat. Dabei habe ich gesehen, dass diese das Rezept kurzerhand selbst unterschrieben und mir anschließend ausgehändigt hat. Die Ärztin befand sich zu diesem Zeitpunkt bei einer Patientin und wollte nicht gestört werden.
Ich finde das ein wenig seltsam. Ich hatte immer angenommen, dass ein eventuelles Folgerezept, wie das bei mir der Fall war, immer auf Blanco-Rezepten drauf gedruckt wird, wenn man schon nicht warten will, bis der Arzt Zeit hat. Bei meinem früheren Gynäkologen war das so, dass das Rezept immer soweit vorbereitet und dann auf den Thresen gelegt wurde, bis der Arzt zwischen den Terminen dann kam und es selbst unterschrieben hat.
Dürfen Sprechstundenhilfen Rezepte unterschreiben? Ich hatte eigentlich immer angenommen, dass das nur Ärzte dürfen, oder habe ich irgendetwas verpasst? Unter welchen Umständen darf eine Sprechstundenhilfe denn ein Rezept selbst unterschreiben und aushändigen? Gibt es da irgendwelche Regelungen?
So viel ich weiß geht das nicht und wüsste auch nicht warum das erlaubt sein sollte. Immerhin hat die Sprechstundenhilfe keinerlei medizinische Kenntnisse in dem Bereich der Medikamente, aber auch der Verträglichkeit des Patienten. Es ist also grob fahrlässig und sollte das herauskommen wird es richtig Ärger geben. Der Arzt ist verantwortlich dafür, dass du auch das richtige Medikament bekommst und das sie dich vorher der Arzt auch mal gesehen hat. Will der Arzt nicht gestört werden muss man eben kurz warten, aber selber unterschreiben ist sicherlich schon Urkundenfälschung und somit auch strafbar.
Ich war letztens bei meiner Allergologin, beziehungsweise habe ich auch nur mit der Sprechstundenhilfe gesprochen. Sie hat daraufhin mit der Ärztin gesprochen und mir ein Rezept ausgestellt. Dieses hat die Sprechstundenhilfe unterschrieben. Aber eben nach Rücksprache mit der Ärztin. Da es sich bei dir um ein Folgerezept handelt, ist es ja praktisch das gleiche. Der jeweilige Arzt ist einverstanden damit, dass du ein weiteres Rezept bekommst, sonst stünde etwas im Computer.
Es ist ja nicht so, dass man sich für jedes Folgerezept der Pille untersuchen lassen muss. Das ist nur bei jedem zweitem Rezept der Fall, also ein Mal jährlich. Ich glaube, ansonsten bekommen sie Ärger mit der Krankenkasse. Aber bei den Folgerezepten ohne Untersuchung schaut der Arzt auch nicht jedes Mal in die Akte. Der schaut wahrscheinlich nicht mal auf das Rezept und den Namen, sondern unterschreibt einfach alles, was ihm seine Sprechstundenhilfe hinlegt.
Daher finde ich das gar nicht problematisch. Ich will nun nicht behaupten, zu wissen, dass es vollkommen legal ist. Ich habe keine Ahnung. Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass eine Sprechstundenhilfe nach Absprache Rezepte unterschreiben darf. Ebenso wie Folgerezepte. Medizinisch wird damit kein Risiko eingegangen. Und wenn sie dieses Recht missbraucht und ihren Freunden so günstig und ohne Untersuchung zu Rezepten verhilft, ist das so oder so illegal. Das ist es auch bei einem Arzt.
Eine Sprechstundenhilfe darf kein Rezept unterschreiben. Wir hatten bei meiner Arbeit den Fall auch schon mal, dass ich ein Rezept nicht angenommen habe, weil es eindeutig nicht von dem Arzt unterschrieben wurde. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Sprechstundenhilfen in der Praxis eine Genehmigung des Arztes hätten, dass sie Privatrezepte unterschreiben dürfen. Trotzdem bekam ich dann das Rezept mit einer Unterschrift des Arztes. Und auch in Zukunft werde ich so handeln.
Ich wüsste keine Regelung, wann es doch erlaubt ist, dass eine Sprechstundenhilfe ein Rezept unterschreiben darf. Immerhin muss ja ein Arzt in der Praxis sein, wenn ein neues Rezept für einen Patienten ausgestellt wird und dann ist es doch auch möglich, dass der Arzt das Rezept unterschreibt, auch wenn es manchmal vielleicht einen Moment dauert, weil der Arzt nicht sofort die Zeit hat.
Solch eine Regelung kenne ich nicht, dass die Sprechstundenhilfe ein Rezept unterschreibe. Ich muss immer auf das ausgestellte Rezept warten, bis die Ärztin kommt und es unterschreibt. Ist die Ärztin mal nicht da, bekomme ich das Rezept trotzdem, weil sie vorab Blanko-Rezepte unterschrieben hat. Da es sich bei mir stets um die gleiche Medizin handelt, bekomme ich sie dann auch aufgeschrieben.
Urkundenfälschung würde es in dem Falle ja nur sein, wenn die Sprechstundenhilfe mit dem Namen des Arztes unterschreibt, aber das wird sie bestimmt nicht machen. Also wird sie mit ihrem Namen unterschreiben. Aber auch das müsste bei der Krankenkassenprüfung irgendwann auffallen. Das es legal ist, glaube ich nicht.
Bei diesem Thema ist dieser Artikel interessant Arzthelferin stellt eigenmächtig Rezepte aus. Dort steht ganz zum Schluss:
Ärztliche Rezepte: Grundsätzlich darf nur der Arzt ein Rezept unterschreiben, ausgenommen Dauermedikationen, die auch ein Gehilfe ausstellen darf. Wer anstelle eines Arztes unterschreibt, begeht unter Umständen eine Urkundenfälschung
Ich habe aber noch nie erlebt, dass eine Arzthelferin ein Rezept unterschrieben hat. Was ich allerdings schon erlebt habe und ich sehr fahrlässig finde ist, dass unterschriebene Rezepte in der Schublade liegen und die Arzthelferinnen oder Arzthelfer nur das Rezept ausdrucken und dann direkt übergeben. Diese Blankorezepte waren schon bei mindestens 3 Ärzten wo ich schon in Behandlung war und das finde ich sehr fragwürdig.
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