Steuerfreibeträge bei Veräußerungsgewinnen
Bei Immobilien ist es wohl so, dass wenn man diese ankauft und mehr oder weniger unmittelbar wieder verkauft dann der Gewinn daraus wohl Steuerpflichtig ist. Aber wäre denn da ein Gewinn von 2000€ auch unmittelbar zu versteuern oder gelten da irgendwelche Steuerfreibeträge?
Was fällt denn überhaupt alles in die Kategorie Veräußerungsgewinn? Gilt denn beispielsweise der Verkauf eines Bildes oder einer Briefmarkensammlung welche man für 100€ ankauft und für 1000€ wieder verkauft, auch gleich als zu versteuernder Veräußerungsgewinn?
Wie hoch die Gewinne bei einem Immobilienverkauf zu versteuern sind, kann man glaube ich gar nicht so pauschal sagen. Da hängen ja einige Dinge dran, die dabei Berücksichtigung finden können oder sollten. Bei Privatverkäufen von den zitierten Bildern oder Briefmarkensammlungen, würde ich mal sagen, dass da die Gewinne normalerweise bei der Steuer angegeben werden müssten. Nur macht das bestimmt niemand. Eine ausführliche Übersicht zu diesem Thema der Steuerfreibeträge bei Veräußerungsgewinnen lässt sich aber hier finden.
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