Definition einer Ausübungsfrist beim Wertpapierhandel
Beim Börsenhandel von Wertpapieren gibt es ja auch so genannte Ausübungsfristen. Aber in welchen Zusammenhängen spielen denn diese Ausübungsfristen überhaupt eine Rolle? Sind Ausübungsfristen unter Umständen auch für Privatanleger interessant und was passiert bei Nichteinhaltung derartiger Fristen?
Ich kenne den Begriff Ausübungsfrist von den Optionsscheinen her und diese bezeichnen dann ein Zeitfenster in dem man eine Anlage tätigen muss oder diese Möglichkeit verfallen lässt. Oder was auch sein kann ist, dass so eine Ausübungsfrist eine Art Vorkaufsrecht auf Wertpapiere definiert. Solche Optionsscheine werden aber auch gehandelt, aber für Privatanleger wird diese Materie wohl nicht so interessant sein, weil sie zu kompliziert und undurchsichtig ist.
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