Essenseinnahme in Klinik unter Kontrolle gefordert
Frau M. ist magersüchtig und Bulimikerin und wird in einer psychosomatischen Klinik gerade stationär behandelt. Um die Gewichtszunahme zu fördern, soll sie sich zweimal am Tag solche Trinkpäckchen mit hochkalorienreicher Nahrung abholen. Sogenannte Astronautenkost. Diese holt sie sich auch regelmäßig ab, aber es ist unklar, ob sie die Nahrung auch zu sich nimmt.
Nun fordert das Pflegepersonal, dass Frau M. diese Astronautenkost im Beisein der Pflege trinkt. Frau M. mag es aber gar nicht, dass man ihr beim Essen zu sieht und würde diese Handlung, die für sie eine Zwangshandlung wäre, gerne ablehnen.
Nun fragt es sich, ob das wirklich eine Zwangshandlung ist, die an sich nur mit einem richterlichen Beschluss in die Wege geleitet werden kann? Frau M. hat nun große Sorge, dass man eben eine Richter kommen lässt und einen richterlichen Beschluss erwirkt, denn sie findet den Aufwand dafür nicht angemessen genug.
Wenn Frau M magersüchtig ist und sie sich in einer psychiatrischen Klinik befindet, dann hat sie nicht nur Bulimie, sondern ist sicherlich auch psychisch krank. Da sie ablehnt die Trinkpäckchen im Beisein des Pflegepersonals zu trinken, warum gibt man ihr dann die Astronautenkost nicht als Tropf? So viel ich weiß, gibt es die Nahrung auch dafür. Vielleicht muss sie erst einmal eine andere Einstellung zu ihrer Magersucht bekommen, damit sie die Päckchen trinkt. Also müsste sie psychisch erst betreut werden.
Wenn Frau M magersüchtig ist und sie sich in einer psychiatrischen Klinik befindet, dann hat sie nicht nur Bulimie, sondern ist sicherlich auch psychisch krank.
Die Aussage verstehe ich nicht. Bulimie ist doch eine psychische Krankheit und wegen der Bulimie wird die Dame auch in der Klinik sein. Sie wird ja da psychisch betreut, dafür sind psychosomatische Kliniken ja da.
Die Astronautenkost gibt es bestimmt als Tropf, aber es soll ja gelernt werden, zu essen und nicht sich stattdessen an einen Tropf hängen zu lassen. Das wäre doch kontraproduktiv, weil dadurch kein normales Essverhalten gelernt wird und die Betroffene durch den Tropf auch im Bett bleiben müsste.
Essen ist etwas, was Menschen mit dieser Erkrankung wieder in normaler Weise lernen müssen. Es gehört also dazu vor anderen zu essen und sich nicht zu erbrechen oder deswegen ein schlechtes Gewissen zu haben. Es gehört zur Krankheit, dass man das nicht möchte, aber es gehört zur Gesundung, dass man es macht. Generell würde ich dem Fachpersonal vertrauen, sie haben Erfahrung und wissen, wie man den Menschen wieder in die Bahn bringt.
Mit einem richterlichen Beschluss ist man als Pflegepersonal auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ich kenne das von meinem Zivildienst, in dem sich selbst verletzende Personen fixiert werden mussten. Auch hierfür war ein richterlicher Beschluss notwendig, der aber in diesem Fall sehr unbürokratisch ablief. Das Pflegepersonal machte sich erst riesige Sorgen, ob das auch tatsächlich zugelassen würde. Der Richter war aber total nett und auch einsichtig. In deinem Fall in der Pflegeeinrichtung wird wohl der Stationsleiter am besten Bescheid wissen, ob diese Maßnahme angeordnet werden kann. Ich persönlich halte sie für sinnvoll.
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