Hausverbot generell für Kinder der Mieter möglich?

vom 22.06.2014, 22:30 Uhr

Frau L. wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien schon seit Jahren. Ihr Sohn zog vor zwei Jahre in eine eigene Wohnung, die sich ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus befindet, in dem eben auch seine Mutter lebt. Für die Mietkosten konnte er problemlos mit seinem Einkommen aufkommen.

Nun randalierte der Sohn von Frau L. aber immer wieder und der Vermieter kündigte dem Sohn und erteilte dem Sohn Hausverbot. Nun besucht der Sohn trotz Hausverbot seine Mutter immer wieder. Dabei schlägt er auch die alte Frau und beleidigt ständig andere Hausbewohner.

Der Hausbesitzer möchte weiter auf sein Hausverbot bestehen. Die Mutter, Frau L., sagt aber, dass sie weiterhin von ihrem Sohn besucht werden möchte und stellt sich schützend vor ihren Sohn. Darf der Hausbesitzer denn generell ein Hausverbot für Kinder seiner Mieter aussprechen? Oder muss er den Zugang zur elterlichen Wohnung erlauben?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Warum sollte man das Hausverbot nicht erteilen können? Immerhin gibt es genug Gründe, um diese Person nicht im Haus haben zu wollen. Und hier hat der Hausbesitzer eben auch das Recht zu reagieren. Als Mieter kann ich ja auch jemanden verbieten die Wohnung zu betreten. Aber eben nur die Wohnung. Setzt sich die Person im Treppenhaus auf eine Stufe kann man als Mieter dann nichts mehr machen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ob ein Vermieter generell jedem, so auch Verwandten seiner Mieter Hausverbot erteilen kann, glaube ich nicht. Vor allem nicht aus fadenscheinigen Gründen. Ich bin zwar kein Jurist, aber meine Lebenserfahrung weigert sich, das zu akzeptieren.

In dem hier beschriebenen Beispiel ist es aber anders gelagert. Der Sohn hat sich anscheinend strafbar gemacht in den Gebäuden und auf dem Gelände des Vermieters. Zumindest würde ich das so verstehen, dass Randalieren bedeutet, dass dabei etwas kaputt gegangen ist und dass man dann wohl nicht ohne Grund in die Richtung einer Sachbeschädigung denken kann. Und wenn das kein einmaliger Ausfall (der vielleicht entschuldbar wäre) war, sondern wie oben beschrieben immer und immer wieder passiert, dann kann ich mir schon vorstellen, dass der Vermieter dann das Recht dazu hat. Schließlich muss er ja für alle Mieter gewährleisten, dass die Anlage technisch intakt, gepflegt und sicher ist. Ich würde als Vermieter auch nicht in Kauf nehmen wollen, dass man gute Mieter verliert, nur weil sich ein Besucher nicht im Griff hat.

Dass dieser Mann seine alte Mutter schlägt, ist moralisch wirklich verwerflich. Wenn jemand seine Mutter so verabscheuenswürdig findet, dass er ihr solche Gewalt antut, dann sollte er sich besser von der Mutter fern halten. Ich kann mir auch da vorstellen, dass der Vermieter sich längst fragt, warum der Besuch dieses Herren überhaut notwendig ist, denn man wünscht so einen Sohn niemandem.

Ich weiß allerdings nicht, wie das nun wieder geregelt ist, wenn man davon erfährt, dass der eigene Mieter körperliche Gewalt erfährt. Ob das juristisch als Privatsache angesehen wird, oder ob man auch da Spielräume hat, für die Sicherheit der Mieter zu sorgen und dadurch gesetzlich sogar unterstützt wird.

Rein vom gefühlten ethischen Standpunkt finde ich schon, dass der Vermieter korrekt handelt. Schließlich beschützt er die Hausgemeinschaft vor einer Gefahr. Und auch wenn es für die Mutter sicher traurig ist, dass sie ihren Sohn nicht mehr zu Hause empfangen soll, sollte sie vielleicht doch noch einmal darüber nachdenken, ob es für sie nicht sogar eine recht gute Lösung ist, dass sie ihren Sohn künftig an einem öffentlichen Ort und nicht alleine trifft. So kann sie zum Beispiel das Publikum in einem Kaffee sicherlich auch ein wenig davor beschützen, wieder und wieder geschlagen zu werden.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Natürlich kann der Vermieter kein "generelles Hausverbot" gegen Besucher des Mieters aussprechen. Denn das wäre doch ein zu starkes Eingreifen in die Rechte und gegen die Interessen des Mieters! Wenn hier also persönliche Feindschaften bestehen, dann hat der Vermieter Pech - selbst wenn der Vermieter im gleichen Haus wohnt. Es muss hinnehmen, dass auch Leute mit denen er nichts zu tun haben will bei ihm im Haus eben andere Mieter besuchen kann.

Hier aber scheint ja noch ein weiterer Punkt hinzuzukommen. Denn wenn natürlich weitere Mieter im Haus regelrecht gefährdet werden, dann geht es ja schon gar nicht mehr um ein "generelles Hausverbot". Hier müssen auch die Interessen der anderen (bedrohten) Mieter berücksichtigt werden. Und da kann es im Einzelfall schon so sein, dass hier ein Hausverbot greifen kann. Wobei das ja wirklich ein Richter für den Einzelfall entscheiden müsste. Wenn die alte Frau regelmäßig auf den Besucher wartet und diesen dann mit einem Messer angreift oder mit kochendem Wasser überschüttet und der sich wehrt, dann sieht die Gefährdungslage ja anders aus.

Wenn die alte Frau jetzt aber seine Mutter ist und selbst keine Anzeige aufgibt, hat der Vermieter hier hinsichtlich der Gewalt keine Handhabe. Außer er ruft die Polizei im konkreten Angriffsfall, so dass dokumentiert ist, dass der Mann eben gefährlich ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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