Wer zahlt Schimmelbeseitigung durch Umbau?

vom 17.06.2014, 22:31 Uhr

Das Ehepaar H. hat nun viele Monate eine gemeinsame Wohnung gesucht und ist endlich fündig geworden. Bei der Wohnungsbesichtigung war die Wohnung ein absoluter Traum. Sogar eine Einbauküche ist in dem Mietpreis mit drin und hat das Angebot abgerundet.

Die Eheleute H. haben nun zwei Tage vor dem eigentlichen Einzug eine Übergabe mit dem Vermieter machen wollen. Zu der Übergabe kam allerdings die Maklerin. Es wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt. Bei der Wohnungsübergabe stellte sich heraus, dass die Arbeitsplatte in der Küche Schimmel zeigt. Die Maklerin hat diesen Punkt auch in dem Übergabeprotokoll vermerkt und versprach, dass sie den Vermieter informiert und der Schaden sicherlich bald beseitigt wird. Immerhin gehört die Einbauküche mit zur Mietsache.

Das Ehepaar H. zog in die Wohnung ein und richtete sich ein. Der Vermieter meldete sich gar nicht, um den Schimmelschaden an der Einbauküche zu beseitigen. Herr und Frau H. haben mehrfach versucht den Vermieter zu kontaktieren und habe auch die Maklerin um Hilfe gebeten, die immer wieder sagte, sie gibt es weiter.

Die Eheleute wohnen nun schon ein paar Wochen in der Wohnung und der Schaden durch den Schimmel ist immer noch nicht behoben. Da sie die Küche ja auch zum Kochen nutzen wollen und Schimmel nun mal gesundheitsgefährdend ist, hat das Ehepaar nun die Arbeitsplatte ausgetauscht, die vom Schimmel betroffen war. Die Rechnung dafür haben sie an ihren Vermieter geschickt.

Hier wurde der Vermieter nun doch mal wach und rührte sich. Er schickte Familie H. einen Brief, in denen er ihnen mitteilte, dass bauliche Veränderungen an der Wohnung im Vorfeld mit ihm abgeklärt werden müssen und sie sonst schadensersatzpflichtig ihm gegenüber sind. Da sie die mitvermietete Küche baulich verändert haben, übernimmt er die Kosten nicht.

Was können Frau und Herr H. nun machen? Muss der Vermieter die Kosten für die neue Arbeitsplatte wirklich nicht bezahlen? Immerhin lag ja ein gesundheitsgefährdender Schaden vor und beide haben mehrfach versucht den Vermieter zu kontaktieren.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, die Mieter hätten die Platte nicht eigenmächtig austauschen dürfen, auch wenn der Vermieter sich taub und stumm gestellt hat. Eine Möglichkeit, die die Mieter gehabt hätten wäre gewesen, nach mehrmaligem Anmahnen des Vermieters und Aufforderungen, den Mangel zu beseitigen die Miete entsprechend zu kürzen, bis der Mangel behoben ist. Ich fürchte, dass nun der Vermieter nicht mehr dazu verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.

Ich bin aber natürlich keine Rechtsanwältin und würde den Mietern raten, sich beim Mieterbund oder einem Anwalt zu informieren.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Erstmal zählt das nicht unter baulicher Veränderung. Denn die Bausubstanz der Wohnung / des Hauses wurde nicht verändert. Es wurde lediglich eine Küchenarbeitsplatte ausgetauscht. Wobei ich auch nicht verstehen kann, dass die Arbeitsplatte schimmelig war und die Schränke nicht.

Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen, wenn der Mieter dem Vermieter erst mal schreibt, bis wann er den Schaden zu beheben hat. Wenn er sich bis dahin nicht rührt, sollte man noch einen Brief schreiben, wo drin steht, dass man das für den Vermieter kostenpflichtig behebt. Allerdings ist es immer besser, wenn solche Briefe durch einen Rechtsanwalt geschrieben werden.

Da man diese Küchenplatte auch wieder durch die alte schimmelige Küchenplatte ersetzen kann, ist es keine bauliche Veränderung. Der Mieter soll sich an den Mieterbund oder an einen Anwalt wenden. Da er die Platte ohne Mitteilung an den Vermieter mit genau dieser Vorgehensweise ausgetauscht hat, wird er sie kaum ersetzt bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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