Kaputter Zahn gezogen - Krankenkasse verweigert Bezahlung
Mein Zahnarzt musste mir 2013 den Zahn 17 ziehen, weil er trotz Wurzelbehandlung nicht besser wurde. Vorher hat aber ein anderer Zahnarzt mit der Wurzelbehandlung begonnen. Diesem Zahnarzt wurde aber das Problem zu kompliziert, weswegen ich zu meinem ursprünglichen Zahnarzt zurück gewechselt habe. Der Zahn wurde auch nach zwei Monaten nicht viel besser und ich drängte auf eine Extraktion. Dies war auch bei diesem Zahn wegen der tiefen Wurzeln nicht einfach und erforderte einiges an Geschick.
Der Zahn wurde dann auch gezogen und darunter befand sich eine Fistel, die wir, ich und der Zahnarzt, auch fotografiert haben. Nun zeigte mir letzte Woche mein Zahnarzt ein Schreiben der Krankenkasse, welches besagte, dass hier ein anderer Zahnarzt schon den Zahn 17 wurzelbehandelt hätte, eine Extraktion des Zahn 17 nicht notwendig gewesen wäre und auch die Fistel auf dem Foto nur ein Blutpfropfen und keine Fistel gewesen wäre. Deshalb müssen man auch das Geld für diese Leistung einbehalten.
Kommt es öfters vor, dass Zahnärzte solche Schreiben bekommen und man ihnen die Kassenabgeltung verweigert? Ist es auch daher üblich, dass wenn ein Zahnarzt mit einem Zahn begonnen hat, kein anderer Zahnarzt an diesem weiterarbeiten will, weil die Krankenkasse schlichtweg dann die Behandlungskosten nicht abgelten will? Würdet Ihr persönlich die Krankenkasse anschreiben und den Zahnarzt verteidigen oder ist dies eher kontraproduktiv?
Wenn du trotz Wurzelbehandlung noch Beschwerden hattest, wie du ja schreibst, dann würde ich als Normalbürger einfach mal behaupten, dass die Wurzelbehandlung nicht erfolgreich war. Wer nach meinem Laiensachverstand da kein Geld bekommen sollte, wäre eigentlich der Arzt, der die Wurzelbehandlung nicht auf die Reihe bekommen hat. Zumindest wäre das logischer als so wie es dir untergekommen ist.
Bei uns in der Stadt arbeitet ein Zahnarzt, der in solchen strittigen Fällen Gutachten schreibt. So wie der uns das mal erklärt hat, arbeiten bei den Krankenkassen nämlich auch nicht immer Zahnärzte, die solche Fälle bearbeiten und die Zahlung genehmigen. Folgendes würde ich in so einem Fall tun: Ich würde mit dem Zahnarzt, der mir endlich Linderung von den Schmerzen verschafft hat, erst mal das weitere Vorgehen besprechen. Möglicherweise wäre der Besuch bei so einem Gutachter, zum Beispiel mit Vorlage des Fotos eine Möglichkeit, dass die Krankenkasse umstimmen lässt.
Ansonsten haben ja Krankenkassen auch so etwas wie Ombudsstellen, die in solch strittigen Fällen eingeschaltet werden können. Vielleicht hast du auch eine Zusatzversicherung, die in dem Fall für solche Kosten aufkommt
Ich halte es für inzwischen üblich/normal, das Krankenkassen bei einem Hauch von Zweifel (und der ist schlicht gegeben, wenn auf der einen Seite eine Wurzelbehandlung bezahlt und auf der anderen Seite das Ziehen des Zahnes berechnet wurde) zunächst die Bezahlung verweigern. Das ist ärgerlich und umständlich für den Arzt und den Patienten. Aber nachdem die Krankenkassen eben auch zu gewinnorientierten Unternehmen gemacht wurden - ebenso die Praxen der Ärzte und Patienten als Kunden gesehen werden, ist dieser Vorgang nur die logische Konsequenz.
Hier aber sollte eigentlich ein Schreiben des Zahnarztes reichen, dass er als Arzt den Eingriff deshalb durchgeführt hat, weil er medizinisch Notwendig war - und er als Arzt keine unnötigen Eingriffe vornehmen würde. Es dürfte der Kasse schwer fallen, hier "medizinisch" dagegen zu argumentieren. Nach einer solchen Schleife sollte dann am Ende die Behandlung erstattet werden.
Wenn du Privatpatient bist, dann kann es u.U. insofern unschön sein, dass du zunächst in Vorleistung gehen musst. Als gesetzlich Versicherter hingegen kannst du den "Streit" zwischen Kasse und Arzt ausfechten lassen. Bei so was bin ich mir aber sicher, dass es am Ende "gut" ausgeht und die Kasse den Eingriff bezahlt.
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