Kann man Friseurbedarfverkäufer/-innen verklagen?
Der Sachverhalt ist folgender, Person A hat sich in einem Frisörbedarf von einer Verkäuferin beraten lassen, in der Hoffnung dort auf erfahrene und ausgebildete Fachkräfte zu treffen. Person A hatte blond/goldene Haare die dem "Naturrot" etwas ähnlich sah, sie wollte allerdings den Rotstich und den Ansatz in der selben Farbe nachtönen und auf keinen Fall färben.
Auch teilte Person A mit, dass das Haare schon mehrfach mit Intensivtönungen behandelt wurde und dies war auch nicht zu übersehen. Person A zeigt auf einer Colortabelle auf eine Farbe, da diese der Wunschfarbe und der eigentlichen Haarfarbe ähnlich sah. Die zwei Verkäuferinnen sagten dies würde keine große Veränderung machen und den Rotstich nur etwas verändern. Person A kaufte das Produkt der Marke Loreal der Serie Dia Richesse in der Farbe 8,3 mit der Beschreibung hellgold.
Allerdings wurde das Ergebnis gar nicht wie gewollt und Person A bekam braun-grünliche gefleckte Haare, eine Farbe mit der man sich nicht auf die nicht ansatzweise irgendwie akzeptabel ist. Meine Frage nun ist, ob Person A die Verkäuferinnen irgendwie auf Schmerzensgeld verklagen kann oder etwas neues fordern kann?
Die Verkäufer auf Schmerzensgeld zu verklagen wird denke ich nicht viel bringen. Man muss erst mal beweisen, dass das Produkt richtig angewendet wurde. Was man aber versuchen kann, ist einfach mal zu der Verkäuferin gehen und fragen, was man dagegen nun machen soll.
Ich würde darauf bestehen, dass ich falsch beraten wurde und man mir entweder ein neues Produkt gibt um den Schaden zu beheben oder ggf. sogar eine professionelle Behandlung oder Kur bezahlt. Eventuell würde ich aber auch einfach mal den Hersteller anschreiben. Diese sind bei solchen Sachen meist sehr kulant und können einem vielleicht sogar mit dem richtigen Produkt aushelfen.
Wenn man etwas anklagt, dann sollte man dafür auch Beweise erbringen können, hat man also keine Zeugen oder keinen Vertrag, macht es sicherlich wenig Sinn da jemanden auf Schmerzensgeld zu verklagen. Der Angestellte wird dann eben sagen, dass er das so verstanden hat und dann steht Wort gegen Wort, was nicht zum Erfolg führen wird. Man kann aber durchaus Freunden und Bekannten davon abraten dorthin zu gehen und muss es für sich selbst dann als Erfahrung verbuchen.
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