arbeitslos - was ist dann mit meiner Wohnung?

vom 31.05.2007, 12:22 Uhr

Hallo
Wenn man arbeitslos wird und angenommen, weil man vorher ganz gut verdient hat, die Wohnung ist dann eigentlich zu groß. Muss man dann umziehen? Also alg I weiß ich, dass man da noch nicht so streng „behandelt“ wird, aber bei alg II spätestens müsste man doch aus der zu großen Wohnung raus oder? Wo liegen denn da eigentlich die Unter- bzw. Obergrenzen (Wohnfläche, Miete)?

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» Fitschi » Beiträge: 68 » Talkpoints: 0,08 »



Hallo

also bei alg 1 interessiert es überhaupt keinen menschen wo du wohnst und wie du wohnst.

bei alg 2 kommt es auch ein wenig auf den bearbeiter deines antrages drauf an.
wohnst du zum beispiel in einer stadt oder in einem ort in der die wohnungen rar sind, dann wirst du weniger schnell umziehen müssen.
abgesehen davon, du bekommst einen zuschuss zu der miete (unterscheidet sich nach ort) und zum strom. wenn du dann den rest selbst bestreiten kannst, dann werden sie dich weniger zu einem auszug zwingen.

ich meine bei einer person waren es damals so um die 50 m², bin mir aber nicht mehr so ganz so sicher.

von einem bekannten weis ich, der hat damals in einer zu großen wohnung gewohnt und mußte sich einer kleiner suchen, die wiederrum aber teurer war wie die alte, die größer war. den sinn darin hab ich nicht verstanden. bei mir war es so, das ich in der größeren wohnung bleiben durfte, weil der preis angemessen war. wie gesagt da kommt es wohl auch auf den sachbearbeiter drauf an oder seine laune.

liebe grüße von der
laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Laufmasche hat geschrieben:von einem bekannten weis ich, der hat damals in einer zu großen wohnung gewohnt und mußte sich einer kleiner suchen, die wiederrum aber teurer war wie die alte, die größer war. den sinn darin hab ich nicht verstanden. bei mir war es so, das ich in der größeren wohnung bleiben durfte, weil der preis angemessen war. wie gesagt da kommt es wohl auch auf den sachbearbeiter drauf an oder seine laune.


Naja, schon klar warum...
Vorschrift....ratter...ratter.....ratter.....Vorschrift..ratter....Vernunft...ausblend....Vorschrift.....ratter........
Ähnlich wie bei Polizisten :wink: , das Problem ist eben, daß man für vorschriftsgemäße Entscheidungen als Beamter nicht belangt wird, wohl aber für Entscheidungen, die gegen Vorschriften verstoßen - auch wenn sie allen Regeln von Vernunft und Logik folgen. Zumindest solange, bis es ein neues Gesetz gibt, daß das vielleicht erlaubt.

Und wenn nun einmal da steht maximale Wohnungsgröße 40 qm und Du hast 50 qm, und einen pedantischen Sachbearbeiter, dann geht`s nach seinem Willen ab in die dreimal so teure 40 qm Wohnung - letztendlich gibt er ja nie sein Geld aus, sondern das aller Steuerzahler. Genauso wie bei Polizisten, die ein Riesentamtam machen wegen Kleinigkeiten und jede Art von Kosten-Nutzen-Rechnung überflüssig machen. Dann werden eben wegen 10 € Pipapo 3 Arbeitsstunden verbraten - wie gesagt, es kostet sie ja nicht ihr Geld. Müßte z. B. die Polizei wirtschaftlich arbeiten bzw. ein Unternehmen sein, wären die meiner Meinung nach innerhalb einer Woche pleite :D.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



3mal so teure kleinere wohnung ? neee ... so ist es nicht!
es geht nicht nur um die größe der wohnung. der zuschuß wird auch auf einen bestimmten quatradmeter-preis berechnet!
also, als beispiel: die wohnung sollte nicht mehr als 40 qm haben und es werden pro qm nur 3,8 euro kalt miete bezuschußt ... also 152 euro

wenn es teurer ist, dann zahlst du zu ... und wenn die wohnung größer ist, dann auch!

» cosmo » Beiträge: 59 » Talkpoints: 5,03 »



Naja ähm die Frage ist ja eher: Kannst du dir denn so eine große Wohnung noch leisten mit deinem Arbeitslosengeld? Oder besser gesagt: Wenn du nicht erwartest, umziehen zu müssen, woher dennkst du dann, kommt das Geld für die Miete? Also meinst du für unseren Staat spielt es keine Rolle ob du Miete von 350 oder Miete von 650 Euro hast? Wie kommt du drauf, zu glauben, das würde einfach so gezahlt werden?

Wenn du dir den Aufpreis selbst finanzieren kannst, ist das ja egal. Dann zahlst du halt pro Monat noch 200 Euro drauf oder so von deinem Ersparten, wenn du welches hast, wenn nicht, musst du eben umziehen.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Die Kosten der Wohnung liegt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wenn Du alleine wohnst und Du hast eine 60qm- Wohnung, zahlst aber nur 250 Euro kalt (Beispiel aus der alten Gemeinde, wo ich lebte), musst Du nicht zwangsläufig ausziehen. Ist meistens Ermessensache.

Die Grösse ist deutschlandweit gültig. Bei alleinstehenden Personen sind 40 qm beanschlagt, bei zwei Personen im Haushalt sind es 60 qm und bei drei Personen 70 oder 75 qm. Für jede weitere Person sind dann noch einmal 8 qm beanschlagt. Aber es kkommt eben auch auf die Wohnungskosten an.

Angenommen, man lebt mit dem Partner zusammen und dieser verdient, dann kann man sagen, dass es "egal" ist, wie gross die Wohnung ist. Die Kosten würden dann nur für Dich übernommen werden, aber eben das, was dann den Zweien zustehen würde, davon die Hälfte.

Man könnte sich auch einen Untermieter suchen, der dann eben sich die Miete mit dem ALG2- Empfänger teilt.

Sollte eine Aufforderung zum Umzug kommen, muss man Dir mindestens 6 Monate Zeit lassen, bis Du eine geeignete Wohnung gefunden hast. Allerdings musst Du in dem Fall auch zeigen und beweisen können, dass Du auf der Suche bist. Bei einer Umzugsaufforderung hat das Amt auch die Umzugskosten zu übernehmen. Ob es sich wirtschaftlich rechnet, das weiss ich nicht, zweifle ich aber meistens mal an. Die meisten Sachbearbeiter lassen da auch mit sich reden, aber die Miete wird eben nicht in voller Höhe, sondern nur in angemessener Höhe übernommen.

Das sind übrigens nicht Richtlinien, sondern nur das, was ich selbst von anderen mitbekommen habe und auch erlebt habe. Weitere Infos kann man auch auf hier finden.

Bei ALG I kann man Wohngeld beantragen. Ob es dann genehmigt wird, steht dann immer noch auf einem anderen Blatt. Und in der Zeit dann möglichst schnell eine Arbeit suchen!

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


*steph* hat geschrieben:Die Grösse ist deutschlandweit gültig. Bei alleinstehenden Personen sind 40 qm beanschlagt, bei zwei Personen im Haushalt sind es 60 qm und bei drei Personen 70 oder 75 qm. Für jede weitere Person sind dann noch einmal 8 qm beanschlagt. Aber es kkommt eben auch auf die Wohnungskosten an.

Das stimmt so nicht. Seit November 2006 sind es 80 m² für ein bis zwei Personen, für jede weitere Person 20 m². Allerdings gibt es wohl immer noch Ämter, die die alten Werte zu Grunde legen. Für diese Wohnungen wird dann je nach pro m² ein Zuschuss gezahlt. Ich habe allerdings schon von Fällen gehört, in denen die Wohnungen zwar größer als erlaubt waren, die aber genauso teuer oder günstiger waren, als wenn man stur maximale Wohnungsgröße * Zuschuß gerechnet hätte. In diesen Fällen hat das Amt auch nichts gesagt.
In anderen Fällen hab ich schon gehört, dass ein Zimmer der Wohnng verschlossen wurde und die Heizung dort abgedreht wurde. Ob das Sinn macht ist fraglich.

*steph* hat geschrieben:Angenommen, man lebt mit dem Partner zusammen und dieser verdient, dann kann man sagen, dass es "egal" ist, wie gross die Wohnung ist. Die Kosten würden dann nur für Dich übernommen werden, aber eben das, was dann den Zweien zustehen würde, davon die Hälfte.

Es wird halt nur der Anteil des Hilfebedürftigen bezahlt. Unabhängig wie alt die Mitbewohner sind und welches Einkommen die haben.

*steph* hat geschrieben:Man könnte sich auch einen Untermieter suchen, der dann eben sich die Miete mit dem ALG2- Empfänger teilt.

In diesem Fall, so muss man fairerweise auch sagen, wird aber sicher jemand vom Amt kontrollieren kommen, ob es sich wirklich um eine WG oder eine Lebensgemeinschaft handelt. Und da haben die Leute vom Amt schon ziemlich strenge Vorschriften.

Im übrigen ist es wohl auch, dass wenn Du nachweist, dass Du in kurzer Zeit wieder Arbeit hast, vom Umzug abgesehen wird, da das dann nun wirklich unwirtschaftlich wäre.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das stimmt so nicht. Seit November 2006 sind es 80 m² für ein bis zwei Personen, für jede weitere Person 20 m². Allerdings gibt es wohl immer noch Ämter, die die alten Werte zu Grunde legen. Für diese Wohnungen wird dann je nach pro m² ein Zuschuss gezahlt. Ich habe allerdings schon von Fällen gehört, in denen die Wohnungen zwar größer als erlaubt waren, die aber genauso teuer oder günstiger waren, als wenn man stur maximale Wohnungsgröße * Zuschuß gerechnet hätte. In diesen Fällen hat das Amt auch nichts gesagt.


Oh, dass die Grösse der Wohnung angehoben wurde, wusste ich nicht. Und das ist auch deutschlandweit der Fall? Ich war noch auf dem Stand vor 2 oder 3 Jahren, als ich kurzzeitig ALG 2 bekommen habe. Aber das ist gut zu wissen, sollte ich noch einmal in diese Lage kommen. Ich habe mit der Arge hier letztes Jahr Kontakt aufgenommen und mich erkundigt. Das war jedoch weit vor dem 1. November.
Hast Du dafür mal einen Link da, wo ich das selbst noch mal nachlesen könnte?


Es wird halt nur der Anteil des Hilfebedürftigen bezahlt. Unabhängig wie alt die Mitbewohner sind und welches Einkommen die haben.


Wird das Einkommen des Partners nicht auch für die Wohnungskosten umgerechnet? Das weiss ich nämlich auch nicht. Das Einkommen für den blossen Unterhalt ist mir schon klar...

In diesem Fall, so muss man fairerweise auch sagen, wird aber sicher jemand vom Amt kontrollieren kommen, ob es sich wirklich um eine WG oder eine Lebensgemeinschaft handelt. Und da haben die Leute vom Amt schon ziemlich strenge Vorschriften.


Hier habe ich nun wirklich vom Untermieter und von keinem Partner gesprochen. Aber wenn der Hauptmieter nichts zu verbergen hat, wird das ja auch kein Problem sein, das eben herauszufinden. Und ein Untermieter ist für den Staat sicherlich wesentlich wirtschaftlicher, als ein Zwangsumzug in eine kleinere Wohnung. Ich bedenke da nur den Verlust der Möbel, die man ja für die grössere Wohnung angeschafft hat.[/code]

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


*steph* hat geschrieben:Hast Du dafür mal einen Link da, wo ich das selbst noch mal nachlesen könnte?

Was steht mir monatlich als Sozialhilfe-Empfänger zu? In diesem Fall steht zwar Sozialhilfeempfänger, aber so weit ich weiß gilt das auch für ALG-2-Empfänger.
ALG II: Eigenheimzulage kein anrechenbares Einkommen bei ALG II & Angemessenheit von Wohnung und Auto
Das vorletzte Urteil ist ganz interessant in diesem Zusammenhang.

*steph* hat geschrieben:Wird das Einkommen des Partners nicht auch für die Wohnungskosten umgerechnet? Das weiss ich nämlich auch nicht. Das Einkommen für den blossen Unterhalt ist mir schon klar...

Wenn der Mitbewohner seinen Unterhalt allein decken kann, dann definitv nicht. Ist jedenfalls bei alleinerziehenden Elternteilen so, die Kindergeld und Unterhalt beziehen so und wird bestimmt auch bei erwachsenen Mitbewohnern so gehandhabt. Ansonsten wird für den Mitbewohner sicherlich auch ein wenig ALG2 und der Mietanteil gezahlt.

*steph* hat geschrieben:
In diesem Fall, so muss man fairerweise auch sagen, wird aber sicher jemand vom Amt kontrollieren kommen, ob es sich wirklich um eine WG oder eine Lebensgemeinschaft handelt. Und da haben die Leute vom Amt schon ziemlich strenge Vorschriften.


Hier habe ich nun wirklich vom Untermieter und von keinem Partner gesprochen. Aber wenn der Hauptmieter nichts zu verbergen hat, wird das ja auch kein Problem sein, das eben herauszufinden. Und ein Untermieter ist für den Staat sicherlich wesentlich wirtschaftlicher, als ein Zwangsumzug in eine kleinere Wohnung. Ich bedenke da nur den Verlust der Möbel, die man ja für die grössere Wohnung angeschafft hat.

Das ist meinte ich auch, aber stell Dir vor, Du wohnst mit einem guten Freund zusammen, würdest Du in so einem Fall alles fein säuberlich trennen? Ich definitiv nicht. Ich habe mal kurzzeitig Wohngeld bezogen. Mein Bruder und ich wohnen auf demselbem Grundstück, allerdings in völlig getrennten Wohnungen. Da wurde mir auch unterstellt, wir würden zusammenleben. Und das wurde dann auch wirklich fein säuberlich überprüft, sogar die Hausschuhe meines EX, der ja regelmäßig sein Kind besucht wurden "wohlwollend" zur Kenntnis genommen.
Was ich eigentlich sagen will, sich einen Untermieter suchen ist schön und gut und hilft sicher Wohnkosten zu sparen, aber will man dann bei einem zu erwartenden Hausbesuch wirklich sein Privatleben offenbaren? Auch wenn man nichts zu verbergen hat?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Erst einmal danke für die Links. Ich werde mich da mal drauf umschauen, wenn ich wieder wacher bin. Aber man weiss ja nie, wenn man nochmal in diese Situation kommt und dann exakt diese Infos braucht. Bei Ämtern bin ich immer sehr vorsichtig, da mir vieles willkürlich vorkommt.

JotJot hat geschrieben:Das ist meinte ich auch, aber stell Dir vor, Du wohnst mit einem guten Freund zusammen, würdest Du in so einem Fall alles fein säuberlich trennen? Ich definitiv nicht. Ich habe mal kurzzeitig Wohngeld bezogen. Mein Bruder und ich wohnen auf demselbem Grundstück, allerdings in völlig getrennten Wohnungen. Da wurde mir auch unterstellt, wir würden zusammenleben. Und das wurde dann auch wirklich fein säuberlich überprüft, sogar die Hausschuhe meines EX, der ja regelmäßig sein Kind besucht wurden "wohlwollend" zur Kenntnis genommen.
Was ich eigentlich sagen will, sich einen Untermieter suchen ist schön und gut und hilft sicher Wohnkosten zu sparen, aber will man dann bei einem zu erwartenden Hausbesuch wirklich sein Privatleben offenbaren? Auch wenn man nichts zu verbergen hat?


Ja, ich weiss, was Du meinst. Der Vorschlag, sich einen Untermieter zu suchen, habe ich sogar auf einem Infoblatt über ALG 2 gelesen, um eben einen Zwangsumzug zu verhindern. Dass sie dann diesen Vorschlag zu ihrem Vorteil umdrehen würden/ können, ist mir auch nicht sofort eingefallen. Aber man muss da echt auf alles gefasst sein.
Extrem finde ich es wirklich, dass man die Fächer des Kühlschranks aufteilen muss und solche Sperenzchen.

Aber so viel ich weiss, muss sich der Hausbesuch vorher ankündigen bzw. man muss ihn nicht hereinlassen, wenn man nicht möchte? Natürlich wird dann auch Druck ausgeübt und die meisten werden es auch zulassen, wenn es nicht anders geht. Grundsätzlich kann man jedoch den Eintritt in die Wohnung doch verbieten? Ich meine, das es so ähnlich wie bei der GEZ ist... Da ich aber absolut nicht auf den neuesten Stand bin, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren :).

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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