Arbeiten auf Rechnung - wie steuerlich regeln?

vom 13.04.2014, 11:09 Uhr

Ich habe einen Kumpel, der in seiner Stadt immer wieder von doch recht vernünftig bezahlten Jobs auf Rechnung liest. Nun ist er sich aber nicht sicher, wie das steuerlich aussieht. Wie muss man das dann melden? Muss man ein Gewerbe anmelden? Problematisch ist sicher, dass er gerne mehrere Sachen machen möchte, die auch nicht alle gleich sind, also beispielsweise Promotion und Büroarbeiten. Ich konnte ihm da leider auch nicht helfen, weil ich davon nicht so die Ahnung habe. Wie sieht dass dann mit der Krankenkasse aus? Ist noch irgendetwas zu beachten?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ob er ein Gewerbe anmelden muss, hängt von den Jobs ab. Aber wenn er ganz sicher gehen will, sollte er sich einen Gewerbeschein holen. Das kann ja auch auf nebenberuflicher Basis eingetragen, wenn er einen festen Job hat und diese Aufträge halt nebenbei noch erledigen will. Wie das dann mit der Krankenversicherung läuft, kann ich dir nicht genau sagen. Da müsste er sich bei der Krankenkasse beraten lassen.

Macht er diese Arbeiten aber als Vollzeitgewerbe, dann muss er auch komplett allein für die Krankenversicherung bezahlen. Dabei kann er, und das ist sicherlich die beste Variante, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Tarife sind ja bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und unterscheiden sich nur nach dem Einkommen bei Selbständigen. Das ist zwar unter Umständen teurer als bei einer privaten Krankenkasse, aber damit sichert er sich den Vorteil, dass er immer gesetzlich versichert bleibt, auch wenn die Selbständigkeit schief geht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Sinnvoll wäre zu wissen, was das denn genau für Arbeiten sind und wie viel Umsatz diese bringen. Für mich klingt das danach, als ob er sich überlegt sich selbständig zu machen. Will er das hauptberuflich oder nebenberuflich machen? Oder macht er das freiberuflich? Zum Freiberufler ist der Unterschied, dass diese nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Das betrifft z. B. Juristen, Ärzte, Steuerberater und Sozialpädagogen.

Wer ein Gewerbe anmeldet, muss dies man Rathaus des Ortes tun, in dem man das Gewerbe betreiben will. Man muss gleichzeitig auch angeben, ob das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich betrieben wird. Einige Zeit später erhält man ein Schreiben des Finanzamtes, in welchem dieses einige Fragen stellt und auch wissen will, wie viel Umsatz man für das Jahr erwartet. Zudem erhält man eine Steuernummer zugewiesen.

Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen Kleingewerbetreibende nur Umsatzsteuer abführen, wenn der Ertrag im vorhergehenden Kalenderjahr höher als 17.500 EUR liegt. Wenn sie keine Umsatzsteuer abführen wollen, dürfen sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Vorsteuer heißt, ein Unternehmer hat ja auch betriebliche Ausgaben (er bekommt ja auch Rechnungen, die er bezahlen muss, in welchen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist). Seinen Kunden wiederum stellt er ebenfalls selbst Rechnungen aus, in welchen er die Umsatzsteuer ausweist. Die Umsatzsteuer in der Rechnung, welche er selbst bezahlen muss, macht er in seiner Umsatzsteuererklärung geltend und bekommt diesen so von der eigenen Umsatzsteuer abgezogen.

Die Buchhaltungspflicht gilt auch nur dann, wenn bestimmte Umsätze erreicht werden. An seiner Stelle würde ich mich beim Arbeitsamt und Finanzamt informieren. Das Arbeitsamt ist ja auch die Stelle, die Existenzgründer berät und bei der man bei den entsprechenden Voraussetzungen Hilfe für die Gründung erhält. Und das Finanzamt kann einem sicher am besten erklären, wie es sich mit der Abführung der Steuern verhält. Aber wichtig ist dabei, dass man sich vorher gut informiert. Nicht abgeführte Umsatzsteuer oder falsche Angaben beim Finanzamt können schwere finanzielle Folgen oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen. Wenn man umsatzsteuerpflichtig ist und führt diese nicht ab, nennt man das Schwarzarbeit.

Beim Thema Krankenkasse: Mein Partner hat sich hauptberuflich selbständig gemacht und er wurde gefragt, ob er weiterhin gesetzlich versichert bleiben möchte oder sich privat versichern will. Ich würde mich da einfach an die Krankenkasse wenden und mir mal durchrechnen lassen, was günstiger in dem Fall wäre.

» YariXxX » Beiträge: 635 » Talkpoints: 21,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Er hat zum Beispiel von Angeboten gelesen, wo man als freier Mitarbeiter Daten von zu Hause aus in eine Internetseite einträgt. Vergütet soll das Ganze pro Eintrag werden. Aber eben auch so Sachen wie Texte erstellen für Firmen oder Übersetzungen machen und dann pro Stunde bezahlt zu werden, allerdings eben auch auf Rechnung. Müsste man da nun ein Gewerbe anmelden? Ein Kleinunternehmen? Ab welchen Summen muss man was melden? Verdienen würde er da erst mal vielleicht 500 € im Monat. Mich würde aber auch interessieren, wie es ist, wenn die Summe nur bei 200 € liegen würde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Das Erstellen der Texte ist zum Beispiel eine freiberufliche Tätigkeit, wo er keinen Gewerbeschein benötigt. Das Eintragen der Daten ist wie eine Bürotätigkeit und da sehe ich das als gewerbliche Tätigkeit an. Da aber jetzt noch nicht klar ist, welche Tätigkeiten da auf ihn zukommen, würde ich eben die paar Euro für einen Gewerbeschein ausgeben. Sicher ist sicher und ich habe meinen Gewerbeschein auch behalten, obwohl 99 Prozent meiner Tätigkeiten als freiberuflich gelten. Aber ich weiß ja auch nicht, was in einem halben Jahr ist und ob dann wieder mehr gewerbliche Tätigkeiten bei mir sind.

Die Kleinunternehmerregelung würde ich nicht in Anspruch nehmen. Denn damit kann er keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen, darf aber auch bei seinen Ausgaben keine Umsatzsteuer gegenrechnen. Und die meisten Rechnungsempfänger wollen mit Sicherheit die Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Wie hoch der monatliche Umsatz ist für die Wahl von Nebengewerbe oder Vollgewerbe egal. Das unterscheidet sich nur in der investierten Zeit.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich würde allerdings auf keinen Fall direkt bei den Ämtern nachfragen! Sonst prüfen die noch was.

Bis 15 Stunden pro Woche wäre es nur ein Nebengewerbe, wofür dein Kumpel sich meines Wissens auch nicht extra bei der Krankenkasse versichern müsste. Allerdings wäre eine Gewerbeanmeldung, eine Steuererklärung und evtl. eine Anmeldung in der Unfallkasse sowie evtl. der IHK notwendig.

Um Näheres zu erfahren, gibt es allerdings auch Existenzgründerseminare. Besonders die Wirtschaftsministerien der einzelnen Bundesländer haben oft sehr gute Infos zu Existenzgründungen und dort kann man meist auch sehr gute Ansprechpartner.

Mit der Gewerbeanmeldung werden übrigens die zuständigen Finanzämter, die Berufsgenossenschaft (Unfallkasse) und die zuständiger Kammer in Kenntnis gesetzt!

Als Kleinunternehmer muss er nicht monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, kann aber auch keine Umsatzsteuerguthaben geltend machen. Dann will das Finanzamt natürlich auch mal wissen, wie er dies finanziert.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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