Klauseln in Mietverträgen, die nicht rechtens sind

vom 12.03.2014, 12:38 Uhr

Kennt ihr Klauseln in Mietverträgen, die nicht rechtens sind? Habt ihr selber Klauseln in eurem Mietvertrag stehen, die euch nur zum schmunzeln bringen und womit der Vermieter nie durchkommen kann? Welche Klauseln sind es und habt ihr schon bei der Unterschrift gewusst, dass es eine Klausel ist, die ihr gar nicht beachten müsst? Hat euer Vermieter oder vielleicht Ex-Vermieter schon mal versucht diese Klausel durchzusetzen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



In meinen Mietverträgen war das noch nie der Fall, ich weiß aber, dass häufig Klauseln hinsichtlich der vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen rechtswidrig sind und im Fall eines Rechtsstreits keinen Bestand haben. Es gibt zu diesen Schönheitsreparaturklauseln auch eine ziemlich umfangreiche Rechtsprechung.

Grundsätzlich ist es ja Sache des Vermieters, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, vergleiche § 535 BGB. Allerdings kann vertraglich vereinbart werden, dass ein Teil dieser Pflichten in gewissem Umfang auf den Mieter "abgewälzt" wird. Das sind dann eben diese genannten Schönheitsreparaturklauseln. Unwirksam ist es beispielsweise, wenn der Mietvertrag vorsieht, dass Schönheitsreparaturen in fixen, festgelegten Abständen durchzuführen sind, etwa alle drei Jahre Bad und Küche renoviert werden müssen. Denn es kann ja durchaus sein, dass der Mieter besonders schonend mit der Mietsache (also der Wohnung) umgeht und daher nicht so häufige Renovierungen erforderlich sind. Ein solcher Fristenplan darf daher nur ungefähre Richtgrößen vorsehen, in welchen groben Abständen die Renovierung bestimmter Räume vorzunehmen ist. Das hat der BGH so entschieden.

Weitere mir bekannte unwirksame Schönheitsreparaturklauseln können zum Beispiel noch vorsehen, in welcher Farbe der Mieter die Wohnung zu streichen hat, so lange er darin wohnt. Der Vermieter kann nur bestimmen, in welcher Farbe die Wohnung an ihn zurückgegeben werden muss, aber nicht, welche Farben der Mieter während der Mietdauer auf seinen Wänden haben soll. Dem Mieter darf auch nicht vorgeschrieben werden, dass er Schönheitsreparaturen etwa durch einen Malermeister oder durch eine vergleichbare Firma durchgeführen lassen muss. Dem Mieter muss die Möglichkeit belassen werden, die Renovierungen selbst zu machen, so lange er sie fachgerecht durchführt.

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bei mir war das so: Ich bin vor ein paar Monaten in meine erste eigene Wohnung gezogen. In dem Mietvertrag stand auch drin, dass zum Beispiel ein Waschkeller vorhanden ist unter anderem. Beim Besichtigungstermin war das auch etwas eigen, da wir den Keller nicht besichtigt haben anfangs. Na gut. Der Mietvertrag war dann unterschrieben und habe im Nachhinein auch festgestellt, dass der Waschkeller nicht existiert.

Mittlerweile geht das mit einem Waschmaschinenanschluss in der Küche. Und zwecks Schönheitsreparaturen an der Wohnung: mein Duschkopf war kaputt und auch ein paar andere Dinge, die aber der Vermieter problemlos behoben hat. Und auch auf seine Kosten. Ich kann mir aber auch durchaus vorstellen, dass es so etwas gibt.

» cheeks » Beiträge: 11 » Talkpoints: 2,69 »



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