Reparaturen in Mietwohnung prozentual Mietersache
A wohnt seit 6 Jahren in der Wohnung in der zur Zeit ein wenig der Wurm drin ist. Erst war die Spülung bei der Toilette kaputt. Es lief kein Wasser mehr nach, weil das sehr kalkhaltige Wasser das Ventil kaputt gemacht hat. Dieses musste ausgetauscht werden. Der Vermieter hat einen Installateur beauftragt, der das auch schnell erledigte. Nun bekommt A von seinem Vermieter die Rechnung geschickt. Sie lautet über fast 100 Euro. 90 Euro muss A laut Mietvertrag § 10 selber entrichten. Und diese muss A innerhalb einer Woche dem Vermieter überweisen, der die Rechnung des Installateurs dann übernommen hat.
Nun ist zur gleichen Zeit auch der Durchlauferhitzer denn "Kalktod" gestorben und dieser wurde auch durch den Vermieter von einem Elektriker ausgetauscht. Auch da muss A 90 Euro selber zahlen. Die Rechnung soll aber noch kommen, weil der Elektriker diese noch nicht dem Vermieter gesendet hat. Insgesamt muss A innerhalb eines Jahres wohl 8% der Bruttokaltmiete zahlen, wenn noch mehr kaputt gehen sollte.
A ist nun doch ein wenig verwirrt, weil er ja nun wirklich für diese Defekte nichts kann. Das kalkhaltige Wasser hat diese Teile kaputt gemacht. Man hört ja immer wieder, dass manche Klauseln in Mietverträge sind, die nicht rechtens sind. Aber ist es richtig, dass man so viele Reparaturkosten als Mieter selber übernehmen muss? Dann muss ja ein Vermieter nur alte Sachen verbauen, ehe er die Wohnung vermietet um dann diese durch den Mieter bezahlt zu bekommen.
Musstet ihr auch schon mal selber etwas zahlen, wo ihr Miete für zahlt und was nicht durch eure Schuld kaputt gegangen ist? Muss A das so hinnehmen?
Mein Vermieter ist da bis jetzt großzügig und zahlt alles anstandslos. Allerdings steht auch nichts Gegenteiliges im Mietvertrag. Er muss also Klospülungen und tropfende Wasserhähne reparieren, außer natürlich der in der Küche, weil der mir gehört.
Wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturregelung enthalten ist, dann ist das durchaus rechtens. Es muss eine Höchstgrenze angegeben sein und meines Wissens nach beträgt sie rund 100 Euro im Normalfall.
Ich wundere mich wirklich, was die Vermieter trotz der hohen Mieten zusätzlich alles noch verlangen können. Das sind Reparaturen, wo der Mieter nichts dazu kann. Ein Ventil kann doch nur Vermietersache sein. Sollte es sich bei A um eine Frau handeln, die nicht handwerklich begabt ist, kann sie ihren Partner oder Bekannte für solche handwerklichen Dinge einspannen, das dürfte billiger sein. Wenn von vorneherein klar ist, dass man es selbst bezahlen muss, dann lieber selbst versuchen.
Durchlauferhitzer sehe ich ein, dass da anteilmäßig gerechnet wird. Ich denke, dass A das hinnehmen muss. Aber ich würde mich mal beim Mieterverein erkundigen, in wie viel Jahren ein Ventil verstopft sein kann und wie lange ein Durchlauferhitzer halten muss. Meiner Meinung nach halten die Dinger länger. Da könnte man annehmen, dass der schon so lange in der Wohnung ist, wie sie besteht. Das müsste theoretisch dann anders gerechnet werden.
Ich kenne das von meiner Schwägerin, die muss einen festen Betrag Eigenanteil zahlen, wenn in der Wohnung etwas repariert werden muss. Sie wohnt in der Nähe von Stuttgart und dort scheint das so üblich zu sein. Mein Mietvertrag hat keine solche Klausel und mein Vermieter übernimmt dabei ohne Probleme die Rechnungen.
Das läuft bei uns sogar so gut, dass wir bei Eigenleistungen noch Gutschriften bekommen. Muss dagegen ein Handwerker ran, dann überlässt mein Vermieter mir die Beauftragung, weil ich vor Ort ja besser weiß, wer zuverlässig arbeitet. Aber soweit ich weiß, sind solche Klauseln durchaus zulässig.
A hat nun mit dem Mieterbund gesprochen. Da die Rechnung ja bis zum 18.3. beglichen werden muss, hat A Angst, dass er noch Ärger bekommt. Was der Mieterbund allerdings gesagt hat ist für A sehr erfreulich. Denn A muss die Rechnung nicht bezahlen. Aber nicht, weil er nichts dafür kann, dass dieses Ventil oder der Durchlauferhitzer kaputt gegangen ist, sondern einzig und alleine deswegen, weil die Rechnung über 90 Euro beläuft, die der Installateur ausgestellt hat. Und eine anteilige Anrechnung ist nicht zulässig, weil es sich dann nicht mehr um eine Kleinreparatur handelt, sondern schon zu den Großreparaturen zählt.
Wenn die Rechnung des Installateurs die 90 Euro nicht überschritten hätte, hätte A sie komplett zahlen müssen. Wäre sie nur einen Cent drüber gewesen wäre es auch ganz alleine Vermietersache. Der Herr vom Mieterbund meinte, dass viel zu viele Mieter sich da gar nicht erst erkundigen und einfach zahlen. Die Vermieter sollten aber wissen, dass man nicht anteilig die einzelnen Kosten berechnen darf. So ist A aus dem Schneider. Allerdings wird es bestimmt noch mit Ärger verbunden sein, wenn A das dem Vermieter mitteilt.
Nachzulesen ist es übrigens unter anderem
hier
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-234800.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Angst haben, bei Texten für Uni versehentlich zu plagiieren? 3932mal aufgerufen · 11 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von pattyblack
Forum: Schule, Ausbildung & Studium
- Angst haben, bei Texten für Uni versehentlich zu plagiieren?
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land? 2518mal aufgerufen · 19 Antworten · Autor: damomo · Letzter Beitrag von bambi7
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land?
- Was fasziniert euch an amerikanischen Serien 3241mal aufgerufen · 16 Antworten · Autor: Federmäppchen · Letzter Beitrag von mittenimleben7
Forum: Film & Fernsehen
- Was fasziniert euch an amerikanischen Serien
- Was unternehmt ihr noch alles mit euren Eltern? 2408mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von mittenimleben7
Forum: Familie & Kinder
- Was unternehmt ihr noch alles mit euren Eltern?
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft 1882mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: merlinda · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Alltägliches
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft
