Lolita in Suchmaschine eintippen strafbar?

vom 11.03.2014, 06:48 Uhr

Nach den aktuellen Nachrichtenmeldungen über den Politiker Sebastian Edathy gibt es in vielen Nachrichtenmagazinen Sonderberichte über das Thema Kinderpornografie und ihre Strafbarkeit. Auch ein Bericht auf heute.de ist mir zu diesem Thema ins Auge gefallen. Obwohl ich bisher annahm, dass diese Nachrichtenseite doch eher eine der seriöseren ist, hat mich eine Behauptung in diesem Artikel, der die Rechtsgrundlage zum Thema Kinder- und Jugendpornografie behandelt, sehr verwirrt. Hier gibt es den gesamten Artikel zu lesen, und das Zitat, das ich seltsam finde, ist das folgende:

Doch ab wann ist jemand denn überhaupt im Besitz pornografischer Schriften? "Dafür müssen sie nicht erst manuell gespeichert werden“, sagt Langen. Es kommt nicht darauf an, ob die Dateien hoch- oder heruntergeladen wurden oder ob das Material lediglich im Arbeitsspeicher liegt. Nicht einmal, ob es wirklich angeguckt wurde, denn selbst wer in eine Suchmaschine einschlägige Stichworte wie "Lolita“ eingibt, begeht eine Straftat.

"Lolita" heißt ein weltberühmter Literaturklassiker von Vladimir Nabokov. "Gothic Lolita" ist ein japanischer Modestil. Es gibt eine österreichische Sängerin, die sich "Lolita" nennt, eine Stadt in den USA, die diesen Namen trägt, sogar einen Krater auf einem Meteor, der so heißt. Und abgesehen davon tragen den Namen auch einige Frauen als ihren ganz normalen Vornamen. Wie kann es bitteschön sein, dass es strafbar sein soll, dieses Wort beziehungsweise diesen Namen in eine Suchmaschine einzugeben?

Auf mich macht das wenig Sinn. Die Aussage im heute-Artikel stammt aber wohl von einem echten Juristen. Ich frage mich dennoch, ob das wirklich zutreffend sein kann. Vielleicht weiß von Euch ja jemand mehr darüber?

Sicher kann es sein, dass man, wenn man "Lolita" online sucht, dabei auf kinderpornografische Websites kommt, leider. Aber man könnte ebenso nach dem Roman, nach der Stadt oder nach der oben genannten Sängerin gesucht haben. Wie kann die Suche des Wortes an sich also strafbar sein? Geht das nicht schon fast in Richtung Gedankenverbrechen? Und was ist dann eigentlich, wenn man "Kinderpornografie" eingibt? Ist das genauso verboten, selbst, wenn man das bloß tippt, weil man Nachrichtenartikel darüber lesen will? Das kann doch nicht angehen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe auch gerade mal den Artikel überschlagen. Ich weiß zwar, dass allein die Suche nach kinderpornographischem Material strafbar ist, aber die Suche nach „Lolita“ zu bestrafen, finde ich absolut Hirnrissig. Da hat wohl ein Paragraphenreiter während des Interviews nicht nachgedacht. Abgesehen davon ist Lolita zusätzlich zu den von Dir angeführten Beispielen ein mehr oder weniger üblicher Vorname und Teil eines recht berühmten Musiktitels der Sängerin Alizée.

» Rabat » Beiträge: 302 » Talkpoints: 1,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Man darf nicht nach Kinderpornografie suchen. Laut Paragraf 184b des Strafgesetzbuches darf man pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen an und vor Kindern beschreiben, nicht besitzen, lagern und verbreiten. Zu den Schriften gehören Fotos, Texte und auch Zeichnungen. Wenn man also aus rechtlichen Interesse danach sucht, darf man keine Seiten öffnen, die Kinderpornografie darstellen. Man darf aber durchaus Nachrichten darüber lesen.

Ebenso ist es bestimmt mit dem Begriff "Lolita". Man darf ihn googlen, so viel man will. Und sich dann auf Seiten weiterleiten lassen, die über den Roman, die Sängerin oder ähnliches informieren.

Selbst wenn man aus Versehen bei der einen oder der anderen Suche auf eine Seite gerät, die Kinderpornografie darstellt, begeht man keine Straftat. Man sollte die Seite der Polizei melden und sofort wieder schließen. Auch wenn man Spam-Mails mit Kinderpornografie bekommt, soll man das der Polizei melden.

Ende 2007 gab es einen Vorfall. Da dachten die Fahnder, sie hätten einen riesigen Erfolg zu feiern. Es wurde ein Server entdeckt, der für Kinderpornografie genutzt wurde und daraufhin 12.000 Menschen in Deutschland ausfindig gemacht, die auf diesen Server zugegriffen hatten. Ein riesen Skandal. So viele Pädophile. Letztlich hat sich herausgestellt, dass die meisten dieser 12.000 Menschen aus Versehen auf den Seiten gelandet sind und diese nach weniger als 3 Sekunden wieder geschlossen haben. Somit gab es keinen Grund für weitere Ermittlungen gegen sie.

Also man muss das Ganze im Kontext sehen. Die Suche bei Google ist nicht strafbar. Wird die Polizei aber darauf aufmerksam, dass jemand ständig nach diesen Dingen sucht, ist das womöglich ausreichend, um als Anfangsverdacht zu gelten. Und aufgrund dieses Verdachts kann dann eine Wohnungsdurchsuchung beantragt werden. Aber wenn es nicht genug Material gibt, wird kein Richter eine Durchsuchung genehmigen. Wenn eben nach "Lolita" und "Nabokov" gesucht wurde oder die Suche nicht dazu geführt hat, dass man sich Seiten mit strafbaren Handlungen angesehen hat.

Vielleicht ist der vierte Absatz des Paragrafen 184b relevant. Dieser lautet: "Wer es unternimmt, sich den Besitz kinderpornografischen Materials zu beschaffen...". Vielleicht bedeutet "es unternehmen", dass man eine Google- Suche danach durchführt. Somit könnte jemand schon bestraft werden, wenn er es nur versucht hat, aber noch nicht wirklich auf den Seiten war. Aber da zählt dann auch der Kontext. Ich denke, es ist ziemlich eindeutig zu erkennen, ob man Fotos gesucht hat oder wissen wollte, was Edathy für eine Strafe zu erwarten hat oder ähnliches.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich selbst habe auch schon nach dem Wort "Lolita" gegoogelt, da ich den japanischen Modestil sehr interessant finde und mir auch sehr gerne Bilder von Japanerinnen oder auch Japan-Fans anschaue. Immerhin finde ich die Klamottenkombinationen einfach sehr interessant und ich liebe es, wie detailreich diese Outfits sind. Von den glitzernden Fingernägeln bis hin zum Haarschmuck und den Schuhen ist alles perfekt, dazu noch süße und pompöse Kleider mit Petticoats, einfach niedlich.

Egal ob Sweet- oder Gothiclolita, mir gefällt dieser Style einfach sehr gut und dementsprechend möchte ich ihn auch weiterhin googeln. Ich finde es schon unverschämt, wenn man den Begriff nicht mehr googeln darf und ich kann mir eigentlich auch kaum vorstellen, dass man so ein Verbot wirklich durchsetzen kann. Ich denke, dass viele Menschen bis jetzt schon das Wort "Lolita" ohne irgendwelche großen Hintergedanken gegoogelt haben. Ich glaube auch, dass es sehr viele Jugendliche gibt, die das Wort schon einmal gehört haben und es dann einfach bei Google eingegeben haben, um eine Erklärung zu finden. Ich glaube, dass es da ganz viele andere Begriffe gibt, bei denen man eher hinterher sein sollte.

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» soulofsorrow » Beiträge: 9223 » Talkpoints: 23,42 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das ist dann wohl das Ergebnis der sinnlosen Panikmache, gepaart mit Halbwissen und mit Hilfe der skurril werdenden Rechtsunsicherheit. Natürlich darf nach dem Namen Lolita gegoogelt werden. Wir haben hier schlicht einen einfachen Namen, Songtitel, Künstlernamen oder auch Buchtitel vorliegen.

Es ist dann auch sehr naiv zu glauben, Google oder eine sonstige entsprechend mächtige Suchmaschine würde einen Kunden ohne weiteres zu entsprechendem Material führen. Die Anbieter filtern hier schon massiv aus, so dass entsprechend indizierte Seiten eben schon gar nicht mehr im Suchergebnis landen. Google weist den Nutzer (wenigstens zur Zeit) noch auf den Umstand hin, dass es zwar weitere Suchergebnisse gibt - die aber aus Rechtsgründen gesperrt sind! Es gibt dann zwar länderspezifische Unterschiede, so dass z.B. in den USA nicht alles gesperrt wird, was in der BRD gesperrt wäre und umgekehrt. Aber gerade in dem Bereich gibt es weltweit keinen Staat, in welchem dieses Material legal wäre. Soweit ich weiß kann man nur noch in Japan entsprechende Comics dazu legal finden.

Weiter finde ich es interessant, hier zu behaupten, dass keinerlei Beweise notwendig seien, um einen Menschen zu verurteilen. Das mag manch ein konservativer Jurist vermutlich gerne so haben. Aber wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass eine Straftat begangen wurde, dass gilt (immer noch): im Zweifel für den Angeklagten.

Wie sensibel auf das Thema reagiert wird, zeigt sich z.B. daran, dass auch Youtube und entsprechende Anbieter für kostenlose "Erwachsenenunterhaltung" massiv in Filter investieren (technische und menschliche Filter) und das hochladen entsprechender Filmchen verhindert wird. Weil eben sogar bei Youtube so was wohl verbreitet wurde (wenn auch immer nur für kurze Zeit - jetzt wohl gar nicht mehr).

Aus meiner Sicht findet hier die Verbreitung nur noch in geschlossenen, privaten Kreisen statt. Und hier muss angesetzt werden, weil die Macher dieser Kreise (nicht die einfachen "Konsumenten") hier wohl auch an der Herstellung beteiligt sind. Und da finden die Verbrechen statt, gegen welche massiv vorgegangen werden sollte. Hier kommt man mit Vorbereitungen zur einfachen Internet-Zensur und der totalen Überwachung eben nicht weiter.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Das ist dann wohl das Ergebnis der sinnlosen Panikmache, gepaart mit Halbwissen und mit Hilfe der skurril werdenden Rechtsunsicherheit.

Das war auch meine Vermutung. Nur, dass ein ausgebildeter Jurist in einem Interview so eine Behauptung aufstellt, empfinde ich dann doch als sehr verwunderlich. Schließlich sollte der wissen, was Sache ist. Aber vielleicht hat er sich auch korrekt geäußert, nur der Journalist hat beim Schreiben des Artikels und Bearbeiten des Interviews einige Dinge etwas verwechselt.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Erst gestern habe ich verschiedene Kulturen gesehen, wo auch der japanische Lolitastil zu sehen war. Ich war natürlich etwas entsetzt, dass zwanzig Jährige Mädchen mit einem Puppenähnlichen-Cindarella-Look daher kamen, aber in Japan ist dies nichts unnormales. Auch die Männer sind ein wenig feminin und achten ab und an auch auf den Lolita-Look. Die Dame, die dort interviewt wurde, hat zum einen Gefallen an dem kindlichen Fantasiebild, welches sie verkörpert und auf der anderen Seite konnte man heraushören, dass sie so einfach glücklicher ist und der klassischen Welt ein wenig entfliehen möchte. Vor allem die der Mängel an Menschen, wie schlechte Haut & Co. Sie verbindet Lolita ganz sicher nicht mit dem anrüchigen, wie es hierzulande und in vielen einschlägigen Websites gemacht wird.

Diesen Begriff als Suchmaschine schon unter Strafe zu stellen halte ich für falsch. Denn im Grunde ist es zunächst einmal eine Modeerscheinung aus dem fernen Asien. Das Land der aufgehenden Sonne ist eben für viele Kulte bekannt, wie eben auch den Lolita-Look. Die einen sehen aus wie Cinderella oder Dornröschen und die anderen eher wie eine Gothic-Lolita. Hier geht es nicht darum als Erwachsene so kindlich wie möglich zu wirken, um Pädophile auf den Plan zu rufen. Ich bin mir absolut sicher, dass dies nicht dem asiatischen Bild von Lolita entsprach und wenn sie wüssten, was wir hier teilweise über den Begriff denken, würden sie völlig erschrocken sein.

Doch leider ist es in der Pornografie mittlerweile gang und gäbe, erwachsene Damen so kindlich wie nur möglich zu stylen. Sie nennen sich dann leider auch „Lolitas“, um so die Kundschaft anzulocken. Man weiß teilweise nicht, ob es wirklich Kinder, Jugendliche oder erwachsene Frauen sind. Das ist das fatale an diesem Hype und deswegen wird es wohl auch so hart gehandelt, auch wenn ich es für übertrieben halte. Leider wurde dieser Begriff derart zweckentfremdet, dass die Menschen wohl jetzt meinen gleich einmal richtig auf die Pauke hauen zu müssen, um natürlich Kinder vor gefährlichen Situationen zu schützen. Doch den Begriff Lolita dafür unter Strafe zu stellen ergibt eben keinen Sinn, denn damit ist man zwangsläufig kein Pädophiler auf der Suche nach erwachsenen Damen, oder auch wirklichen Kindern, die eben klein und zierlich, sowie fantasievoll geschminkt etc. wurden. Schade, dass die Politik immer gleich so ausufern muss.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn man tatsächlich unter Beobachtung stehen sollte oder mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, wenn man solche Begrifflichkeiten im Internet sucht, ist meiner Meinung nach übertrieben. Gerade dieses Wort hat durchaus noch andere Bedeutungen und da kann man eben nicht sofort auf einen Pädophilen schließen. Es wird aber sicherlich einen Unterschied machen, auf welcher Seite man mit seiner Suche landet. Selbst wenn man dann aber auf einer Pornoseite landet, ist das ja nicht verboten, wenn man diese gleich wieder schließt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ramones hat geschrieben:Selbst wenn man dann aber auf einer Pornoseite landet, ist das ja nicht verboten, wenn man diese gleich wieder schließt.

Ich hoffe mal stark, dass dir bewusst ist, dass es auch dann nicht verboten ist, wenn man so eine Seite mit "Erwachsenenunterhaltung" nicht gleich wieder schließt. Denn dazu wäre sie ja da und niemand macht sich strafbar, wenn man auf solchen Seiten ist! Sogar Kinder können hier problemlos auf die Seiten kommen. Strafbar ist es, wenn du solche Inhalte von Deutschland aus ins Netz stellst und keine anerkannte Altersprüfung vornimmst. Daher gibt es praktisch keine großen Portale für eben so ein "Unterhaltungsprogramm", welches aus Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) betrieben wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich glaube der Knackpunkt liegt hier im Detail. In dem Zitat im Ausgangsbeitrag steht "einschlägige Begriffe". Also im Plural. Es macht sicherlich einen Unterschied ob man nach "Lolita Songtext" oder nach "Lolita vergewaltigt" sucht. Beim einen erwartet keiner, dass er auf illegale Seiten kommt und man kann da sicher schwer eine kriminelle Absicht konstruieren. Beim zweiten Beispiel ist auch ziemlich offensichtlich in welchem Zusammenhang beide Begriffe stehen und dass da auch zu erwarten ist, dass man auch Suchergebnisse kommt, die aller Wahrscheinlichkeit nach illegal sind, wenn nicht gerade in den letzten Tagen eine erwachsene Person mit dem Namen Lolita vergewaltigt wurde und das ganze eben allgemeinem Interessen nach den polizeilichen Ermittlungen entspringt, wenn man danach sucht.

Ein Vorredner hat auch schon die Filtermaßnahmen von Google angesprochen. Ich kenne mich zwar nicht mit Kinderpornographie und der Suche danach aus, weil ich das noch nicht ausprobiert habe und auch nicht ausprobieren werde. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass moderne Konsumenten heute eher weniger mit so altmodischen Begriffen wie Lolita nach kinderpornografischem Material suchen, sondern dass sich da vermutlich eine Art Szene-Slang gebildet haben wird. Schließlich muss man solche Filtermaßnahmen bewusst umgehen, wenn man fündig werden will. Und gerade im Internet findet man immer wieder die Meinung, dass solche Filter Zensur seien, die die Meinungsfreiheit einschränken. Und daher wird es vermutlich auch eindeutigere einschlägige Begriffe geben, als das Beispiel Lolita.

Ich gehe auch davon aus, dass dem Juristen das durchaus bewusst ist. Es wäre aber kontraproduktiv in so einem Artikel eineindeutige Schlagworte für die Suche zu liefern. So kann man nämlich auch noch die letzten Leute neugierig machen, die vielleicht nie nach so etwas gesucht hätten. Und das ist ja auch sinnvoll, solche Suchen zu verhindern, bevor sie entstehen.

Von daher sehe ich es nicht als Panikmache, höchstens als bewusst gewähltes schlechtes Beispiel. Wer nämlich wirklich nach Kinderpornografie sucht, begibt sich auf ganz dünnes Eis. Und ob es da anfängt, ob man sucht, etwas ansieht oder herunter lädt, das weiß ich nicht. Aber interessant ist es schon, ob man theoretisch da Probleme bekommen könnte, die man gar nicht verdient hat, weil man zufällig ein Synonym benutzt hat, weil man eine ganz andere Absicht der Suche hatte.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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