Bei Schulunfällen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Mein Sohn ist heute von der Schule aus bei einem Spendenlauf mitgelaufen, und ist von einem anderen Läufer so sehr geschubst worden, das er die Zähne kaputt hat, und auch das ganze Gesicht voller Prellmarken hat. Jetzt wissen wir nicht, welches andere Kind ihn geschubst hat, da ich es selber nicht gesehen habe, und er es selbst auch nicht gesehen hat.
Die Gemeinde Unfallversicherung zahlt ja jetzt alle Behandlungskosten, aber die Frage ist, ob ihm auch Schmerzensgeld zusteht. Denn wir haben jetzt einige schmerzhafte zahnärztliche Untersuchungen vor uns, und davor hat er zusätzlich auch sehr große Angst, so dass es nur unter Narkose durchführbar ist. Nur kann man Schmerzensgeld ja nur einklagen, wenn man weiß, welches Kind ihn so sehr geschubst hat, oder sehe ich das falsch?
Das ist eine unschöne Geschichte und dein Sohn tut mir echt Leid. Ich hoffe, er hat die Behandlungen schnell hinter sich und bald keine Schmerzen mehr. Was das Schmerzensgeld betrifft, hätte ich aber wenig Hoffnung. Ich bin keine Rechtsanwältin, aber ich denke man müsste wissen, wer genau der Schubser war und nachweisen, dass es Absicht und kein Unfall war. Dann könnte man denjenigen verklagen.
Eine Alternative wäre es, die Schule zu verklagen. Allerdings müsste man dann nachweisen, dass die Lehrer ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und das stelle ich mir ebenfalls schwierig vor.
Ich denke nicht, dass man einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Man könnte vielleicht einen Lehrer oder die Schule verklagen, aber dann müsste man nachweisen können, dass die Lehrer nicht hingesehen haben und selbst dann können diese argumentieren, dass damit eben gerechnet werden muss und man in einer solchen Situation auch nichts machen kann als Lehrer. Der betreffende Schüler könnte verklagt werden, aber dann müsste man wissen, wer es war und er müsste es nachweislich mit Absicht gemacht haben.
An deiner Stelle würde ich nun einfach deinem Kind beistehen und hoffen das schnell alles wieder gut ist. Ich drücke dir da die Daumen, dass er es gut übersteht und alles wieder hinzubekommen ist.
Das Schmerzensgeld kannst du nur vom Täter einfordern, aber ich vermute, dass das entsprechende Kind noch strafunmündig ist. Wenn ihr nicht wisst, wer der Übeltäter war, könnt ihr sowieso nichts einklagen. Ich würde den Vorfall eher als unglücklichen Unfall betrachten, der bei Kindern eben passiert. Dem Schubser war garantiert nicht bewusst, dass seine Handlung solche Folgen hat. Außerdem kostet das Einklagen wahrscheinlich mehr als das Schmerzensgeld. Ansonsten wünsche ich deinem Sohn, dass er alles tapfer übersteht.
Also die GUV zahlt natürlich nur die Behandlungskosten, da sie ja nicht für den Unfall selber verantwortlich ist. Schmerzensgeld kann man grundsätzlich schon einklagen. Aber das müsste man zum einen selber einklagen auf dem zivilrechtlichen Weg und zum anderen braucht man dann natürlich auch jemanden den man anklagen will. Wenn ihr den Täter nicht kennt, dann sieht es da schon mal schlecht aus. Hat es denn überhaupt jemand gesehen oder wie kommt es, dass ihr nicht wisst wer das war?
Man könnte versuchen noch die Lehrer haftbar zu machen und sagen sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Aber auch das muss man erstmal nachweisen. Wenn da einfach so ohne Vorwarnung geschubst wird, dann können die Lehrer da ja nicht viel gegen machen. Also wenn ihr den Verursacher nicht findet, wird es wohl nichts geben.
Es könnte doch sein, dass einer der Lehrer schon gesehen hat, wer deinen Sohn geschubst hat. Vielleicht hat auch eines der Kinder gesehen, wer das gemacht hat. Man müsste mal mit den Kindern sprechen, die in der Nähe deines Sohnes waren. Vor allem weiß bestimmt der Lehrer, wer ungefähr zusammen war. Da sollte schon ein aufklärendes Gespräch stattfinden. Die Aufsichtspflicht beinhaltet ja auch, dass ein Lehrer sieht, wer sich als Rüpel benimmt und andere Kinder schubst.
Also den Lehrern gebe ich da keine schuld, beziehungsweise den Aufsehern. Das war ein Spendenlauf, an dem verschiedene Schulen und Vereine teilgenommen haben. Mein Sohn hat lediglich gesehen, das der Junge ein Dortmund t-Shirt anhatte, kannte ihn aber nicht. Es handelt sich um 100 Jungs im Alter von sechs bis 12 Jahren, da ist es eben schwierig alles zu sehen. Ein Vater aus der Klasse meiner Tochter, hat gesehen wie er gefallen ist, und ihn gleich hochgenommen, aber auch nicht wirklich was gesehen.
Der Witz ist, das die Schule erst mal gar nicht die Verantwortung übernehmen wollte, und die Versicherung der Schule auch nicht. Zum Glück habe ich es jetzt geschafft, das es doch über die Gemeindeunfallversicherung läuft, da die Nerven der zähne betroffen sind, und sich auch nach ein bis zwei Jahren noch folgenschweren entwickeln können. Wir waren bereits im zahnärztlichen Notdienst, bei unserem Zahnarzt, und müssen in drei Tagen nochmals vorstellig werden. Und so geht es vorerst weiter. Bin gespannt, ob es Schwierigkeiten gibt.
Wer war denn Veranstalter? Denn der ist eigentlich für eine entsprechende Unfallversicherung zuständig. Wenn es nicht die Schule deines Sohnes organisiert hat, dann tritt auch deren Unfallversicherung nicht ein. Wobei die Schule selbst gar keine Versicherung dafür hat, sondern der Träger der Schule in der Verantwortung steht.
Ist aber zum Beispiel ein Verein der Veranstalter des Spendenlaufs gewesen, dann muss deren Unfallversicherung kontaktiert werden. Hat der Veranstalter aber versäumt eine Versicherung abzuschließen, dann stehen sie selbst in der Verantwortung.
Das hat mich heute morgen einige Anrufe gekostet. Denn erst war die Schule nicht verantwortlich, was ich mir schon dachte, dann wollte der Veranstalter, das wir selber haften, auf der Internetseite ist aber angegeben, das es eine Versicherung gibt. Die habe ich dann angerufen, und mich informiert. Zu allerletzte bekam ich dann eine e-Mail von der Sekretärin der Schule, das wir es doch über sie laufen lassen können. Das beruhigt mich jetzt wirklich, denn gerade mit den Zähnen ist ja nicht zu spaßen, und das kann unglaublich teuer werden.
Die ist aber schon klar, dass man bei Kindern alle Kosten übernimmt. Im Moment erst mal die Krankenkasse und die kümmern sich dann eigentlich selbst darum, dass sie das Geld wieder eintreiben, wenn man jemand anderes dafür zahlen muss. Von daher wird in den nächsten Tag sowieso ein Brief von deiner Krankenkasse kommen, wo man den Unfallhergang abfragt und auch angeben muss, ob da finanziell irgendwer anderes in die Pflicht genommen werden kann.
Da würde ich auf die Webseite und die dort angegebene Versicherung verweisen. Wobei dann erst mal der Veranstalter Rede und Antwort stehen muss, ob die Strecke eventuell die Ursache für den Schubser war. Wenn man da Engpässe drin hatte, musste man damit rechnen, dass sich Teilnehmer auch gegenseitig im Weg sind.
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