Welche Erleichterungen bringt das Patientenrechtegesetz?

vom 28.02.2014, 14:49 Uhr

Seit gut einem Jahr ist ja nun schon das neue Patientenrechtegesetz in Kraft und soll grob ausgedrückt, den Patienten eventuelle Schadenseratzansprüche bei Ärztepfusch erleichtern. In der Praxis soll wohl mit dem Gesetz die Beweislast umgekehrt werden, so dass nicht mehr der Patient den Ärztepfusch beweisen muss, sondern der behandelnde Arzt muss das Gegenteil beweisen.

Glaubt ihr dass dieses Patientenrechtegesetz wirklich der große Durchbruch ist? Fällt es jetzt Patienten wirklich wesentlich leichter irgendwelche Schadenseratzansprüche durchzusetzen? Ist euch ein Fall bekannt wo man sich bereits auf dieses Patientenrechtegesetz erfolgreich berufen hat?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich persönlich glaube, dass sich die Ärzte auch mit der Beweislastumkehr sich aus Pfusch irgendwie wieder raus reden können. Bestimmt gibt es da wieder welche Fälle, wo man die rechtliche Grauzone ausnutzen kann ohne das der Arzt dafür sorge trägt. Deshalb glaube ich nicht, dass es einem mit einer Schadensersatzklage leichter gemacht wird.

» najasii » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »


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