Notgroschen für medizinische Kautionszahlungen?
A ist Rollstuhlfahrer und fährt normalerweise selbstständig einen Aktivrollstuhl. Dies ist ein Rollstuhl, mit dem er ohne fremde Hilfe auch große Strecken fahren kann wie etwa zum Einkaufen und mit dem er auch die Bordsteine hoch und runter kommt. Bei einer dieser Einkaufsfahrten ist A angefahren worden. Ihm selber ist glücklicherweise fast nichts passiert, aber sein relativ neuer Rollstuhl im Wert von ca. 7.500 Euro hatte einen Totalschaden, mit dem er gar nicht mehr benutzt werden konnte, weil unter anderem die Achse gebrochen war.
A bekam dann von seinem Sanitätshaus einen Standardrollstuhl. Damit konnte er sich mühsam in der Wohnung selbst bewegen, doch damit kann er nicht allein draußen fahren. Damit müsste er geschoben werden, denn schon ein Bordstein ist damit ein unüberwindliches Hindernis. A lebt allerdings alleine und ist darauf angewiesen, dass er seine Dinge selbst regeln kann. Wegen der ungewohnten Bewegungen und des immensen Kraftaufwandes für den schwerfälligen Rollstuhl bekam A wieder Probleme in den Schultern und sein Arzt attestierte ihm, dass er einen elektrischen Rollstuhl braucht, bis er wieder einen auf ihn angepassten Rollstuhl zur Verfügung hat.
Nachdem die gegnerische Versicherung darüber informiert war und auch die Kosten für einen elektrischen Rollstuhl zahlen würde, setzte sich A wieder mit seinem Sanitätshaus in Verbindung und erklärte, was los ist, was er braucht und dass in diesem Fall nicht seine Krankenversicherung zahlt, sondern die gegnerische Versicherung. Das Sanitätshaus hatte zwar einen solchen Leihrollstuhl vorrätig, aber es verlangte von A eine Kaution in Höhe von 700 Euro. Dieses Geld hat A natürlich nicht, denn aufgrund seiner Behinderung hat er im Endeffekt weniger als Sozialhilfe zur Verfügung.
A forderte das Sanitätshaus auf, sich mit der Versicherung direkt in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Aber dies war dem Sanitätshaus zu mühsam und es lehnte ab. Ohne die 700 Euro würden sie A keinen elektrischen Rollstuhl vermieten. Eine Kaution übernimmt aber in solchen Fällen keine Versicherung, das ist sowohl dem Sanitätshaus wie auch A bekannt.
Im Endeffekt bekam A den benötigten Rollstuhl von einem anderen Sanitätshaus gestellt, das sich mit der Versicherung in Verbindung setzte und eine individuelle Vereinbarung traf. Aber A fragt sich trotzdem, wer denn überhaupt in der Lage ist, in einer ähnlichen Notsituation allein für eine Kaution so eben mal 700 Euro auf den Tisch zu legen. Man bedenke, dass die Miete für den Rollstuhl dann noch dazu kommt. Das sind auch noch einmal ungefähr 200 Euro im Monat, die man eventuell vorstrecken muss.
Könntet Ihr diese Kaution zahlen? Habt Ihr für solche medizinischen Notfälle einen "Notgroschen", auf den Ihr zurück greifen könnt? Hätte dieser Notgroschen für die Kaution gereicht? Und hättet Ihr diese Kaution auch tatsächlich bezahlt mit der Gefahr, diese nicht zurück zu bekommen, weil elektrische Rollstühle eben sehr anfällig sind und häufig kaputt gehen?
Dass Rollstühle wirklich so teuer sind, weiß ich ja eigentlich, weil ich einen zehn Jahre alten Cousin habe, der im Rollstuhl sitzt. Aber sein Rollstuhl ist auch ab und an kaputt, er besitzt zwar keinen Aktivrollstuhl, aber er bekommt bei einem kaputten Rollstuhl zum Glück immer einen Ersatzrollstuhl aus der Schule. Seine Schule setzt sich auch bei Neuanschaffungen mit der Krankenkasse zusammen, damit die Krankenkasse die Kosten für zum Beispiel den neuen Rollstuhl übernimmt. Die allgemeinen Reparaturen werden in der Schule gemacht, was ich persönlich auch ganz Klasse finde. Meine Tante musste bis jetzt keine Kaution bezahlen für einen Ersatzrollstuhl oder desgleichen. Das könnte aber auch daran liegen, dass der Rollstuhl aus der Schule kommt und nicht bei einem Sanitätshaus geliehen wird.
Ich finde es auch irgendwie ein bisschen frech von dem Sanitätshaus dem Menschen nicht zu helfen, wenn der Mensch auf einen Aktivrollstuhl angewiesen ist und der Aktivrollstuhl nun aber durch einen Unfall beschädigt wurde. Das Sanitätshaus kann sich doch nicht da hinstellen und sagen, dass sie erst eine Kaution haben wollen für den Aktivrollstuhl und, wenn man dann verlangt, dass das Sanitätshaus sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzt, dem Willen auch nicht nachzukommen, weil es dem Sanitätshaus zu anstrengend ist. Das kann ich irgendwie gar nicht nachvollziehen. Zu dem kann das Sanitätshaus nicht verlangen, dass jeder Rollstuhlfahrer einen Notgroschen gespart hat oder reich ist oder desgleichen. Man muss doch davon ausgehen, dass die meisten Rollstuhlfahrer keiner Arbeit nachgehen, was ihnen auch nicht übel zu nehmen ist und sie nur das Nötige an Geld bekommen, was ihnen halt so zusteht. Also im Grunde genommen haben sie nicht viel Geld.
So weit ich weiß hat meine Tante zwar etwas gespartes Geld beiseite gepackt. Aber sicherlich wäre es nicht so viel Geld, dass sie in diesem Fall sich hätte, einen Rollstuhl bei einem Sanitätshaus leihen können. Sie hätte die monatliche Miete sicherlich irgendwie zusammenbekommen, auch mit dem gesparten Geld. Aber die Kaution hätte sie auch nicht hinterlegen können, es sei denn, unsere große Familie hätte das Geld gesponsert. Ich habe auch eine kleine Rücklage, die aber in diesem Fall auch nicht ausreichen würde.
Ich denke mal, wenn man die Möglichkeit hat, ist es nie verkehrt, einen Notgroschen auf der Seite zu haben, es kann ja auch nur mal die Waschmaschine kaputt gehen. An medizinische Notfälle denkt man ja dann doch eher nicht, solange man nicht betroffen ist. Bei mir wäre eher die Brille ein Problem, aber da hätte ich wenigstens noch ein Altegestell im Schrank. Für ein paar Tage ginge das.
Ansonsten sehe ich es eigentlich so, dass die gegnerische Versicherung für die Kaution zuständig ist. Das kann man doch dann bei der Schlussregulierung alles verrechnen. Zumindest hätte ich das an der Stelle von A dort auch eingefordert. Dem Sanitätshaus wäre auch kein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn es A unterstützt hätte. Für meine Begriffe wäre das eine Serviceleistung gewesen. Und die Leihgebühr für den Rollstuhl ist eigentlich auch ein netter Zusatzumsatz, dafür könnte man ruhig mal zwei oder drei Anrufe tätigen.
@kai0409: Es ging in diesem Fall nicht um einen Aktivrollstuhl als Ersatz, sondern um einen elektrischen. Und für die Bezahlung war die gegnerische Versicherung zuständig, das war das Problem. Wäre es um meine eigene Krankenkasse gegangen, dann wäre das mit der Kaution kein Problem gewesen. Dann wird die von dort übernommen. Das ist schon mehrfach vorgekommen. Die Rechnung für die Miete geht dann auch gleich dort hin.
Weil es sich aber um eine fremde Versicherung wegen des Unfalls handelte, war alles ein anderer Tarif und die Kaution hätte privat gezahlt werden müssen. Wie die Begründung dort genau ist, kann ich auch nicht sagen. Ich denke, das ist so in etwa wie bei den Mietautos, wo sich der Tarif auch urplötzlich ändert, wenn man einen wegen eines Unfalls braucht. Und dass gegnerische Versicherungen diese Kaution nicht bezahlen, ist überall gängige Praxis, da gibt es keine Ausnahme. Deshalb wird dort immer eine Sonderregelung getroffen aber dafür müssen sich eben das Sanitätshaus und die Versicherung einigen.
Für eine Waschmaschine oder dergleichen habe ich auch einen Notgroschen hier liegen. Damit, dass so ein Gerät kaputt geht, muss man ja leider immer rechnen. Aber das sind dann keine 700 Euro, sondern gerade mal etwas über 200, damit bin ich bisher immer hin gekommen.
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