Haftet eine Vermögensverwaltung für auftretende Verluste?
So man sein Vermögen einer Vermögensverwaltung übereignet, sollte es ja in sicheren Händen sein. Aber was passiert denn eigentlich im Falle von auftretenden Verlusten bei vorher nicht abgesprochenen Finanztransaktionen? Haftet dann auch die Vermögensverwaltung umfänglich für die Verluste? Muss eine Vermögensverwaltung jede Geldinvestition vorher mit dem Geldgeber absprechen oder kann sie voll und ganz nach eigenem Ermessen agieren?
  Dies dürfte eben immer auf den Vertrag ankommen. Bei der Bank sind Sparguthaben bis 100.000 Euro EU-weit geschützt. Hier dürfte es auch auf die Anlageform ankommen. Wo man mehr Gewinn machen kann, ist zum Teil auch ein Totalverlust möglich. Dies sollte man immer beachten.
Normalerweise dürfte der Vorstand einer Vermögensverwaltung allerdings nicht daran interessiert, an den Verlusten teilzuhaben und eine Grundgebühr sowie einen Gewinnanteil erheben.
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