Hat eine betreute Person keine Rechte mehr?

vom 03.12.2013, 15:00 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A einen Unfall hatte und durch den Unfall wahrscheinlich vorübergehend nicht mehr in der Lage ist ihr Leben selber zu ordnen. A kann sich nicht um die Finanzen selber kümmern, auch wenn sie es gerne machen würde und auch gesundheitlich kann sie die Entscheidungen nicht komplett alleine treffen, weil ihr alles genau erklärt werden muss. A hat ein eigenes Haus und braucht wohl zumindest vorübergehend eine Betreuung.

A hatte immer Angst davor, dass sie irgendwann nicht mehr sie selber ist und alle Entscheidungen von anderen getroffen werden. A ist auch eigentlich geistig noch ganz gut dabei. Aber hat sie denn, wenn das Gericht einer Betreuung zustimmt dann keine Rechte mehr und kann sie nicht mehr selber entscheiden, auch wenn sie anderer Meinung ist wie die Betreuer?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine Betreuung wird immer sehr individuell angepasst. Es gibt nicht ein Formular und egal ob der Betroffene geistig oder körperlich behindert ist, sieht die Betreuung immer gleich aus. Gerade bei körperlicher Behinderung ist sie sehr eingeschränkt. Der Betroffene bleibt geschäftsfähig, wahlberechtigt, darf heiraten und sein Testament verfassen.

Vor allem muss der Betroffene im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung selber danach verlangen, einen Betreuer zu bekommen. Es wird ihm nicht aufgezwungen. Es gibt durchaus schon vorher einige Möglichkeiten, dem Betroffenem unter die Arme zu greifen ohne die Betreuung zu übernehmen. Vielleicht reicht ein Bevollmächtigter bereits aus, man kann Vollmachten ausstellen. Es gibt Nachbarschafthilfe und freiwillige soziale und pflegeriche Dienstleister.

Wenn die Betreuung aus dem Ruder läuft und A nicht zufrieden ist, kann sie auch vor Gericht die Prüfung und Aufhebung beantragen. Ebenso sind Angehörige und die Betreuungsbehörde berechtigt, eine Beschwerde vorzubringen. Das Gericht prüft von sich aus alle sieben Jahre, ob die Betreuung unverändert fortgeführt werden sollte. Aber so wie ich das verstanden habe, ist es bei A sowieso nur vorübergehend der Fall.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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