Als Praxis Patienten fremde Rezepte mit in Apotheke geben?
Ich arbeite ja in einer Apotheke und in unserer Nähe ist eine Arztpraxis, mit der wir auch zusammenarbeiten. Immer mal wieder gibt es aber etwas, was mir nicht so gut gefällt. Es kommt schon mal öfter vor, dass Patienten der Praxis zusätzlich zu eigenen Rezepten auch noch Rezepte für fremde Menschen bei uns abgeben, die wir dann bearbeiten sollen. Es ist sogar schon mal so gewesen, dass Patienten der Praxis gar nicht zu uns wollten, sondern nur den Postboten spielten und die Rezepte von der Praxis bei uns abgegeben haben. Das finde ich dann schon komisch. Sicher ist in der Praxis öfter viel zu tun, so dass niemand von dort zu uns kommen kann, aber trotzdem finde ich, dass es anders geregelt werden sollte.
Ich würde es nicht so toll finden, wenn mein Rezept, auf dem ja mein Name, meine Adresse und auch meine Medikamente stehen noch jemand anders sehen würde als die Arztpraxis, die Apotheke und später die Krankenkasse. Aus Gründen des Datenschutzes finde ich die Vorgehensweise der Praxis höchst zweifelhaft. Außerdem sind auch schon Rezepte auf diesem Weg verloren gegangen, vielleicht weil einer der „Postboten“ festgestellt hat, dass er das Medikament selber gebrauchen kann. Nach einigen Gesprächen ist es zum Glück schon seltener geworden und meistens kommt eine der Arzthelferinnen, um die Rezepte bei uns vorbei zu bringen.
Wurdet ihr schon mal von einer Praxis gebeten, Rezepte mit in die nahe gelegene Apotheke zu nehmen, wenn ihr sowieso dorthin gegangen seid? Habt ihr das gemacht oder wolltet ihr lieber doch nicht dafür verantwortlich sein? Wie würdet ihr es finden, wenn ihr wüsstet, dass euer Rezept schon jemand außerhalb der Praxis und der Apotheke in den Händen hatte? Ist es überhaupt erlaubt, einfach einem Patienten ein Rezept für einen fremden Patienten in die Hand zu drücken? So ganz vorstellen kann ich mir das nicht.
Also das ist ja unglaublich, und es ist natürlich nicht erlaubt, fremden Menschen Rezepte von anderen Patienten mitzugeben. Damit wird völlig die Schweigepflicht vernachlässigt. Natürlich weiß man nicht, ob das vorher mit dem Patienten so vereinbart worden ist. Wenn mich allerdings eine Arzthelferin fragen würde, ob ich das Rezept in die Apotheke bringen würde, würde ich sie schon komisch fragen was das sollte. Schließlich bin ich ja kein Postbote.
Ich selber bin ja auch Arzthelferin und wenn wir Rezepte haben, die in die Apotheke müssen, werden diese von uns gefaxt. Die Apotheke sieht dann, das wir Rezepte für Sie haben, und kommt die Rezepte später abholen. Das machen wir aber eigentlich nur für unsere Heim Patienten. Sollte der Patient den Wunsch äußern, dass wir das Rezept zu einer bestimmten Apotheke bringen sollen, bitten die Patienten darum, der Apotheke Bescheid zu geben. Dann kommt die Apotheke zu uns, und holt die Rezepte ab. Da wir alle Apotheken im Ort gut kennen, und auch deren Mitarbeiter, klappt das sehr gut. Denn ehrlich gesagt, habe auch ich nicht Lust, für unsere Patienten den Boden zu spielen.
Aus Datenschutzgründen ist dieses Verfahren der Arztpraxis doch sehr bedenklich, denn es kann tatsächlich vorkommen, dass auf diesem Weg Rezepte verloren gehen oder mehrere Leute die Adresse, den Namen und sogar das Geburtsdatum sehen können und zugleich dann wissen, was die betreffende Person auf dem Rezept für Arzneimittel bekommt. Das halte ich im Übrigen auch für ziemlich fahrlässig von der Arztpraxis.
Als Apotheke würde ich der Arztpraxis eventuell den Vorschlag machen, dass ihr jemanden vorbei schickt, um die Rezepte abzuholen. Entweder soll die Arztpraxis dann in der Apotheke anrufen, wenn sie Rezepte gesammelt haben oder ihr macht eine Zeit aus, zu der ihr jeden Tag kurz vorbei kommt, um eben besagte Rezepte abzuholen. Das ist zwar rechtlich auch nicht ganz richtig, da jede Person freie Apothekenwahl hat, aber vielleicht klärt das de Arztpraxis mit den Patienten ab, so dass ihr es so machen könnt.
Wir selber machen es auch so, dass der Arzt es den Leuten überlässt, ob sie ihr Rezept in der Praxis lassen, damit es die Apotheke abholen kann oder ob sie es selber mitnehmen möchten und dann entweder bei uns abgeben möchten oder eben auch woanders hingehen möchten. Sie haben also die absolut freie Apothekenwahl, was laut Gesetz gewährleistet sein muss.
Bei uns ist es allerdings so, dass wir die einzige Apotheke im Dorf sind und es vor allem Stammkunden sind, die ihre Rezepte beim Arzt lassen, die sowieso in keine andere Apotheke gehen als in unsere, so dass auch diese Leute sehr damit einverstanden sind, dass wir die Rezepte holen, denn so sparen sie sich auf jeden Fall einen Weg, wenn wir das Arzneimittel nicht vorrätig haben sollten.
Mir selber ist es noch nicht passiert, aber ich weiß dass es in der Praxis von meinem Arzt zum Teil auch so gemacht wird. Allerdings wir das Rezept nicht irgendwem mitgegeben sondern jemanden den sie in der Praxis gut kennen und das Rezept wird im verschlossenen Kuvert mitgegeben und die Apotheke davon verständigt. Habe ich halt so nebenbei mal mitbekommen. Ich weiß nicht wie oft dass der Fall ist aber anscheinend ist so etwas schon üblich.
Wenn mein Rezept jetzt jemanden mitgegeben wird den ich nicht kenne, und das nicht mal in einem Kuvert, das finde ich nicht so toll. Eben, es steht ja meine Adresse oben vom Datenschutz her geht das gar nicht. Hier würde ich mich in der Praxis beschweren. Und ich denke für die Apotheke ist das auch nicht so angenehm wenn einfach immer irgendwer kommt und denen ein Rezept in die Hand drückt das niemand anwesenden gehört.
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