Welche Wege bei vorübergehenden Betreuung für Komapatient?

vom 25.11.2013, 14:09 Uhr

A´s Mann liegt nach einem Unfall im künstlichen Koma und die Ärzte haben aber eine Prognose gewagt und meinen, dass es gute Aussichten gibt, dass A wieder völlig gesund wird. Um aber viele Dinge regeln zu können muss Frau A eine Betreuung für ihren Mann übernehmen.

Welche Wege muss Frau A gehen, weil es ja auch nur vorübergehend ist und keine Dauerhafte Betreuung? Muss Frau A sich einen Anwalt nehmen oder kann sie direkt zum Betreuungsgericht oder welche Wege sollte sie einhalten? Welche Papiere braucht Frau A und wo kann sie diesen Antrag genau stellen? Wird so ein Betreuungsantrag schnell genehmigt oder braucht es lange?

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also grundsätzlich kann erstmal jeder in Deutschland für jeden einfach so eine Betreuung beantragen. Dafür muss man sich nur ausweisen können, damit man auch Kontaktadressen hat. Aber selbstverständlich wird das geprüft, ob es überhaupt notwendig ist und kann damit auch immer vom Vormundschaftsgericht abgelehnt werden, sodass nicht jeder einfach so auch tatsächlich völlig gesunde und geschäftsfähige Menschen betreuen kann.

Wenn es nun aber zu so einem Fall kommt, dass jemand im Krankenhaus liegt und nicht mehr selber über die weiteren Therapien entscheiden kann, ist das einfachste, dass von den Ärzten der betreuenden Klinik beim zuständigen Vormundschaftsgericht eine Eilbetreuung beantragt wird. Idealerweise kann dabei ja auch gleich ein Betreuer vorgeschlagen werden, wenn zum Beispiel jemand aus der Verwandtschaft bereit ist die Betreuung zu übernehmen. In Solchen Fällen gelingt die Einleitung so einer Eilbetreuung meistens innerhalb von 24 Stunden außer am Wochenende. Das sollte aber sicherlich auch schon von den betreuenden Ärzten vorgeschlagen worden sein.

» Klehmchen » Beiträge: 5497 » Talkpoints: 1.016,89 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^