Eintragung Lohnsteuer Kinderfreibetrag für Stiefkinder

vom 10.11.2013, 13:10 Uhr

Wenn man heiratet und sich für die Steuerklasse 4/4 entscheidet, muss man sich gar nicht mehr beim Finanzamt deswegen melden. Die Eheschließung wird automatisch vom Standesamt an das Finanzamt gemeldet und man bekommt jeweils die Steuerklasse 4. Nachdem nun im Oktober die erste Lohnabrechnung für meinen Mann mit der neuen Steuerklasse kam, stellten wir fest, dass er für zwei Kinder mehr den halben Kinderfreibetrag stehen hat.

Ich hatte zwar beim Finanzamt angerufen, aber mir wurde dort nur gesagt, dass es seine Richtigkeit hat, dass er quasi für die Stiefkinder den halben Kinderfreibetrag bekommt, da wir eben die Steuerklassen 4/4 gewählt haben und die Kinder in unserem Haushalt leben. Allerdings war die gute Frau dann irgendwie mit weiteren Fragen überfordert.

Denn ich würde nun gern wissen, ob das mein halber Kinderfreibetrag ist oder der von meinem Ex-Mann? Wenn es meine Hälfte ist, so hätten wir nur Vorteile davon, da eben mein Mann Steuervorteile dabei genießt, die ich nicht hätte. Wäre es aber die Hälfte von meinem Ex-Mann, dann hätten wir zwar die Vorteile, aber halt der Vater die Nachteile. Wer kennt sich mit dem Thema aus und sagen, von wem die Kinderfreibeträge nun quasi umgebucht wurden?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Meines Wissens ist das so: Bei Lohnsteuerklasse IV wird der Kinderfreibetrag auf beide "Lohnsteuerkarten" (gibt es ja so in der Form nicht mehr, daher die Gänsefüßchen) eingetragen.Also wenn ihr gemeinsam ein Kind hättet, würde auf beiden 1 stehen. Ihr habt also jeder 0,5 da stehen und der leibliche Vater des Kindes auch, außer wenn er seinen Unterhalt nicht zahlt. Der leibliche Vater hat ja auch Anrecht auf die Hälfte des Kindergelds, das er mit dem Unterhalt verrechnen kann.

Der einzige Vorteil für deinen Mann ist der geringere Solidaritätszuschlag, den er vorerst bezahlen muss (wird aber bei der Einkommenssteuererklärung erst richtig berechnet) und die Pflegeversicherung. Ansonsten hat der Eintrag des Kinderfreibetrages überhaupt keinen Einfluss auf den monatlich ausgezahlten Nettolohn.

Am Ende des Jahres erfolgt erst die Berechnung. Bei gemeinsamer Veranlagung werden nur einmal die 0,5 genommen. Im Normalfall ist das Kindergeld höher, sodass der Kinderfreibetrag überhaupt keine Rolle spielt. Der Freibetrag kommt nur bei sehr gut Verdienenden zum Tragen. Die bekommen dann statt Kindergeld diesen Freibetrag. Das Finanzamt berechnet das automatisch. Viele Leute wissen gar nicht, dass der Kinderfreibetrag für Normalverdienende völlig irrelevant ist.

Also noch einmal: Dein Ex hat 0,5 und ihr beide zusammen auch. Die 0,5 steht aber bei beiden auf der Lohnsteuerkarte, weil diese Zahl für die Pflegeversicherung relevant ist.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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