Differenz zum Krankengeld wegen Arbeitsunfall geltend machen

vom 20.10.2013, 14:00 Uhr

Person A hat einen Arbeitsunfall gehabt und ist nun seit 6 Wochen krank. wie es ausschaut wird er noch mindestens 4-6 Wochen krank sein. Das Krankengeld ist aber sehr wenig und A meint, dass er, weil er ja einen Arbeitsunfall hatte, den Differenzbetrag vom Arbeitgeber bekommen müsste. Oder kann er den Differenzbetrag von der Berufsgenossenschaft bekommen. Gelten bei einem Arbeitsunfall andere Regeln als bei einer "normalen" Krankheit oder einem Freizeitunfall?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber hier in der Pflicht ist. Dafür ist er ja schließlich Mitglied der Berufsgenossenschaft und zahlt Beiträge. Damit ist er gegen die Kosten, die nach einem Arbeitsunfall entstehen, versichert.

Falls es eine Erstattung gibt, dann müsste die wohl von der Berufsgenossenschaft kommen. Ich würde einfach einmal dort anrufen und nach den Regelungen fragen. Die werden das wohl am besten wissen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Bei einem Arbeitsunfall bekommt man doch die volle Lohnfortzahlung über die Berufsgenossenschaft. Eben damit keine finanziellen Verluste hingenommen werden müssen. Dazu muss der Arbeitsunfall aber auch zeitnah gemeldet werden. Wenn jetzt A nach sechs Wochen erst auffällt, dass das normale Krankengeld weniger ist, dann muss man davon ausgehen, dass es keine Unfallmeldung gab.

Warum dies scheinbar versäumt wurde, ist nicht bekannt und muss dann zwischen A und seinem Arbeitgeber geklärt werden. Hat es A selbst versäumt, gehe ich davon aus, dass er die finanziellen Einbußen hinnehmen muss. Ansonsten kann er dann den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, wenn er die Meldung des Unfalls versäumt haben sollte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Zunächst einmal erhält man 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Erst nach diesen 6 Wochen hat man Geldeinbußen. Beim Arbeitsunfall wird Verletztengeld durch die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft gezahlt. Dabei handelt es sich im Gegensatz zum Krankengeld, welches nur 70% auszahlt, um 80% des Lohnes. Damit hat man schon eine Differenz. Nun kann man den Arbeitgeber nur in Anspruch nehmen, wenn dieser einen Krankengeldzuschuss zahlt, wie es in den meisten Tarifverträgen der Fall ist. Dann sollte man dies schnell geltend machen und erhält die Differenz zwischen Normallohn und den 80% des Verletztengeldes. Somit kann man insgesamt zwischen 90 und 100% des Lohnes erhalten.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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