Aussichten bei Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit

vom 24.08.2013, 13:39 Uhr

Person A hat eine Allergie gegen Mehlstaub und ist Bäcker. Diese Allergie hat sich aber erst in den letzten Monaten entwickelt. A ist schon 10 Jahre im Beruf und hat nun einen Antrag gestellt auf Anerkennung einer Berufskrankheit, damit die Versicherung zahlt. Denn er hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nun bekommt A von allen Seiten zu hören, dass er den Antrag vergessen kann. Denn das wird nur anerkannt, wenn mehrere Ärzte und noch ein Gutachter das bestätigen und das kann sich hin ziehen. A ist aber schon seit ein paar Monaten krank geschrieben, weil er nicht arbeiten gehen kann. Welche Aussichten bestehen bei einem Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit? Habt ihr Beispiele?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Den Fall kann man so aus der Ferne nicht beurteilen. Beispiele in diesem Bereich kenne ich nicht. Ich habe aber eine Friseurin in der Bekanntschaft, deren Versicherung wegen ihrer Allergie zahlt. Natürlich muss es von mehreren Ärzten bestätigt werden, aber das dürfte ja kein Problem sein, wenn das so ist. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Allergie bei Abschluss der Versicherung noch nicht bestand. Dafür ist die Gesundheitsprüfung da, die jeder vor einem solchen Vertrag durchlaufen muss. Wer hier beim Fragenkatalog beim Abschluss der Versicherung geschummelt hat, hat schlechte Karten. Aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja für genau solche Fälle gedacht.

Nur weil ein Fall sich in die Länge zieht, ist das doch kein Grund, das nicht zu beantragen. Man bekommt das Geld ja dann rückwirkend. Wieso meinen denn die anderen, dass er schlechte Karten hat? Gibt es Zweifel daran, dass er die Allergie vorher noch nicht hatte oder dass er überhaupt eine Allergie hat?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wo hat denn Person A. einen Antrag gestellt? Eine Mehlstauballergie ist eine Berufskrankheit und wird dann an sich über die Berufsgenossenschaft bearbeitet. Und Fakt ist, mit einer Mehlstauballergie kann man in keine Backstube mehr. Somit ist Person A. auf alle Fälle berufsunfähig.

Ich habe eine Freundin, die als Bäckereifachverkäuferin gearbeitet hatte. Sie hat Asthma und hat dadurch auch Probleme mit dem Mehlstaub gehabt. Eine Arbeit in einer Bäckerei war da gesundheitlich nicht wirklich dienlich. Sie hat dann auch über die Berufsgenossenschaft eine Kur gemacht. Die allerdings keine Berufsfähigkeit mehr brachte. So wurde ihr dann eine Umschulung finanziert.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es ganz auf den Vertrag an. Wenn er als Kind schon Allergien hatte, wird er wahrscheinlich raus fallen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Selbstverständlich wird die Versicherung auch ein Gutachten haben wollen. Man glaubt kaum, wie viele einen Antrag stellen und dann bewahrheitet sich das nur bei der Hälfte. Grundsätzlich kann durch einen Test recht schnell nachgewiesen werden, ob eine Allergie besteht oder nicht und A muss sich ja keine Gedanken um seine Glaubwürdigkeit machen, wenn die Allergie wirklich vorhanden ist.

Je nach Alter wird A dann sicherlich aber eine Umschulung empfohlen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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