Paketabholung: Muss die Adresse auf dem Ausweis stimmen?

vom 13.08.2013, 12:55 Uhr

Wenn man auf der Postfiliale ein DHL-Paket oder aber eine Warensendung abholt, weil man bei Eintreffen des Post- beziehungsweise Paketboten nicht zuhause war, muss man korrekterweise seinen Personalausweis oder ein anderes ähnliches Dokument, wie beispielsweise den Führerschein, vorlegen. Natürlich kommt es oft genug vor, dass die Person am Schalter gar nicht danach fragt, aber offiziell ist es so vorgesehen, und das wird oftmals auch eingehalten.

Ich habe mich nun gefragt, ob bei Vorlage des Ausweises eigentlich auch die Wohnanschrift kontrolliert wird. Wenn ja, wird das Paket oder die Warensendung auch herausgegeben, wenn die Adresse auf dem Personalausweis eine andere ist, als die auf dem Päckchen?

Ich frage, weil ja bei Zweitwohnsitzen meines Wissens auch nur ein einzelner Wohnsitz auf dem Personalausweis steht, und nicht alle, die die Person hat und über die sie theoretisch Post empfangen könnte. Außerdem habe ich es schon bei mehreren Personen erlebt, dass sie sich ihre Pakete lieber zu Verwandten oder Freunden schicken lassen, weil bei ihnen im Haus beispielsweise oft Post gestohlen wird. Oder aber, weil neugierige Mitbewohner oftmals ihre Post öffnen, ohne zu fragen. Letzteres ist natürlich strafbar, aber bevor man eventuell gegen die eigenen Eltern eine Anzeige erstattet, umgeht man das Problem vielleicht doch lieber dadurch, dass man sich Sachen eben zu Freunden liefern lässt. Ich hatte leider auch solche Eltern, die bis zu meinem Auszug jeden Brief und jedes Paket an mich geöffnet und dann auch noch ihren Senf dazu gegeben haben, da waren Diskussionen und Argumente völlig zwecklos.

Also, wird die Ausgabe einer Lieferung bei der Post verweigert, wenn auf dem Personalausweis, den man vorzeigt, zwar der Name, aber nicht die Adresse stimmt? Es stimmt schon, dass es bei weit verbreiteten Namen oft vorkommt, dass mehrere Personen genau gleich heißen, und dass die Adresse auf dem Ausweis da ein wichtiges Unterscheidungs-Kriterium sein kann. Andererseits muss man bedenken, dass der Abholer ja auch noch den Paketschein bei sich hat. Wenn jemand, dem das Paket eigentlich nicht zustünde, der aber zufällig genau gleich hieße, auch noch einen Paketschein bei sich hätte und auch noch wüsste, wo er das Paket abholen muss, dann wäre das doch meines Erachtens schon ein sehr merkwürdiger Zufall.

Außerdem gibt es ja auch seltenere Namen. Ich habe beispielsweise einen Familiennamen, den gibt es in ganz Deutschland nur wenige Male, in Kombination mit meinem Vornamen auch wirklich nur einmal. Damit sollte eigentlich offensichtlich sein, dass ein Paket mir zusteht, selbst, wenn auf meinem Ausweis eine andere Anschrift stünde. Aber wie handhabt die Post das tatsächlich und was könnte man tun, falls sie einem das Paket der unterschiedlichen Adressen auf Ausweis und Paket wegen nicht geben wollten?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Der Ausweis allein ist ja nicht ausreichend, um ein Paket abzuholen. Zusätzlich hast du ja auch noch den Abholschein in Händen. Nur in Kombination mit dem Ausweis (welcher dich an Hand des Namens - nicht an Hand der Adresse - ausweist) und dem Abholschein kannst du ein Paket ohne weiteres abholen. Die Adresse ist daher nicht entscheidend. Und sofern es Personen gibt, die den gleichen Vor- und Zunamen haben, ist das auf Grund des Abholscheins auch nicht weiter schlimm. Wenngleich es natürlich die Möglichkeit gibt, dass zwei Personen von der gleichen DHL-Stelle versorgt werden (gleiches Postamt) und zur gleichen Zeit ein Paket erwarten und auch gleich heißen, so dass es zur Verwechslung kommen kann. Aber ich denke, die Post trägt das Risiko und ist bislang gut damit zurecht gekommen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich habe einige Jahre in einer Postfiliale gearbeitet. Der Abholschein ist an und für sich nur eine Benachrichtigung und muss zur Abholung nicht zwingend mitgebracht werden. Anders ist es, wenn du jemanden beauftragst, das Paket für dich abzuholen, dann solltest du auf dem Abholschein eine Vollmacht erteilen. Warensendungen bedürfen keiner Unterschrift und können daher auch ohne Ausweis abgeholt werden. Wichtig ist auf alle Fälle der Ausweis zum Abholen der Pakete.

Man muss hier ja unterschreiben, um den Empfang zu quittieren und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter muss die Unterschrift mit der auf dem Ausweis vergleichen. Die Adresse wird dabei nicht überprüft. Nur wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dich persönlich kennen, haben sie die Möglichkeit das Paket auch ohne Ausweis heraus zu geben und bei sich im System "persönlich bekannt" einzutragen. Gerade in größeren Filialen und Städten dürfte es aber eher unwahrscheinlich sein, dass das der Fall ist.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das was kerry3 schreibt, wird wohl der offizielle Auftrag sein, wie sich Mitarbeiter am Schalter der Postfilialen zu verhalten haben. Aber die Theorie sieht nicht unbedingt immer wie die Praxis aus. Ich würde, aufgrund schlechter Erfahrungen mit den Mitarbeitern der Filiale hier, lieber einem Bekannten eine Vollmacht zur Abholung geben und erst wieder selbst abholen, wenn man die passende Adresse auf dem Ausweis hat.

Warum ich das so sehe? Nach meiner Hochzeit hatte ich einen neuen Ausweis beantragen müssen, da ich meinen Mädchennamen abgelegt hatte. Die Bearbeitung des Antrages dauerte da besonders lange, da gerade auf die neuen biometrischen Ausweise umgestellt wurde. Ich lief also noch eine ganze Weile mit meinem alten Ausweis herum. Von der Familie habe ich ein Paket mit meinem neuen Ehenamen adressiert bekommen und wurde vom Boten nicht zu Hause angetroffen. Ich bin sogar mit meiner Eheurkunde (die noch recht frisch war) unter dem Arm zur Postfiliale gegangen, weil mir schon schwante, dass das Probleme geben könnte. Ich musste dort tierischen Stress machen, dass man mir meine Sendung überhaupt aushändigt.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in solchen Fällen die Sendung nicht heraus gegeben werden darf. Aber dennoch hat die Mitarbeiterin da einfach auf Stur gestellt. Wenn du dann prinzipiell mit der anderen Adresse auffällst und an einen Hardliner gerätst, dann kann das sicher auch Probleme geben, auch wenn das von der Konzernleitung vielleicht eigentlich nicht so vorgegeben ist. Ich würde da immer notfalls eine Bescheinigung über den Zweitwohnsitz mitnehmen, den man bei der Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt erhalten hat.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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