Rechtsschutz steuerlich absetzen

vom 30.04.2008, 13:45 Uhr

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und dafür regelmäßig zahlt, kann man diese Zahlungen (teilweise) bei der Steuererklärung geltend machen. Als Sonderausgaben kann man sie leider nicht angeben, da sie dort nicht akzeptiert werden. Wer jedoch eine komplette Rechtsschutzversicherung für Privat, Familie, Verkehr und Beruf hat, kann den Berufsrechtsschutz geltend machen. Einzutragen ist dies in der Anlage N.

Meist besteht das Problem, dass die genauen Kosten für den Berufsrechtsschutz schwer auszumachen sind, aber auch dafür gibt es eine Lösung. Hier wird normalerweise einfach ein Drittel der Gesamtkosten von Verkehr, Beruf und Privat angesetzt. Dieser Betrag kann bei den Werbekosten abgesetzt werden. Und wieder Geld gespart! Geht natürlich nur, wenn man auch die Belege aufgehoben hat. ;-)

» infinity » Beiträge: 14 » Talkpoints: 0,10 »



Das man die Rechtschutzversicherung steuerlich absetzen kann, ist mir schon bekannt seitdem ich meine Steuererklärung mache. Allerdings weiß ich gar nicht was du für ein Problem damit hast, in meiner Versicherungspolice steht genau drinnen wie viel von der Gesamtsumme für die einzelnen Felder anfallen, also steht dort z.B. Mietrecht X-Summe, Arbeit X- Summe und so habe ich auch einen Nachweis, sollten dafür Nachfragen kommen. Wenn man den Betrag nicht genau weiß, dann gilt immer noch eine pauschale, bevor man sich dort einen abbricht mit seltsamen Rechnungen die am Ende nur zum Teil stimmen.

Denn bei manchen Versicherungen kostet es nichts extra, wenn man das Mietrecht inbegriffen hat und die privaten Bereiche sind auch nicht genauso groß wie die für die Arbeitsabdeckung. Ich müsste in meinen Steuerbüchern einmal nachschauen, wie viel die Pauschale dafür für das Jahr 2007 ist, könnte aber meinen das sind 1/3 der Gesamtversicherungssumme für die Rechtsschutzversicherung ist. Leg mich aber nicht darauf fest, da ich wie gesagt noch einmal nachschauen müsste wie die pauschale mit genauem Wert ist!

Da kommt man dann auch nicht in die Falle, dass man diese Rechnung durch Belege nachweisen muss und diese sich dann als falsch herausstellt. So kann einem dann schon Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, wobei das eher davon abhängig ist, wie die restliche Steuererklärung aussieht. Wenn man das aber bei jeder Versicherung so rechnet, dann sehe ich das schon als einen Vorsatz und ich mache mich wegen einer solchen Milchrechnung doch nicht Strafbar.

An diesem Punkt kann ich die Bücher "Steuer Tipps für Angestellte" empfehlen, die ich seit Jahren dazu verwende und jedes Jahr mit den neusten Teilen zum Einheften erhalte. Dort ist alles erklärt und auch mit einer Beispielrechnung und ebenfalls die Pauschalen die man ansetzen darf für bestimmte Ausgaben, wenn man bestimmte Werte nicht Nachweisen kann durch einen Beleg oder die genaue Summe wie in dem Fall hier, nicht kennt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich habe da meistens nie selber groß herumgerechnet, sondern habe von meiner Versicherungsgesellschaft einfach mal einen Nachweis über den Anteil des Arbeitsrechtsschutzes meiner Rechtsschutzversicherung angefordert. Und wenn die Kosten in jedem Jahr in etwa die gleichen sind, dann kann man ja den Betrag immer so beibehalten und in jedem Jahr steuerlich ansetzen.

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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