Mietzahlung bei Alleinstehenden während Entziehungskur?

vom 22.07.2013, 16:52 Uhr

Durch diesen Beitrag tauchte bei mir die Frage auf, wer eigentlich die Miete zahlt, wenn ein alleinstehender Alkoholiker etwa 12 Monate zur Entziehungskur seiner Wohnung fernbleibt und auch durch seine Krankheit die Arbeit verloren hat und von Hartz 4 lebt?

Zahlt der Staat weiter die Miete für ihn, bis er wieder entlassen wird? Oder muss er die Wohnung auflösen? Da er dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht, könnte er theoretisch kein Recht auf die staatliche Unterstützung haben. Er würde somit bei der Entlassung aus der Klinik ins Bodenlose fallen. Wie ist das geregelt? Kann es vielleicht sein, dass die Miete für die Zeit vom Staat vorgestreckt wird und muss dann später in kleinen Beträgen zurückgezahlt werden?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Eigentlich gehen die Entziehungskuren und Rehabilitationsmaßnahmen keine zwölf Monate. Die Regel sind bis zu zwölf Wochen. Da man dann quasi krank geschrieben ist, bekommt man Krankengeld. Beziehungsweise Übergangsgeld. Kommt darauf an, wer Kostenträger für diese Maßnahme ist. Somit wären ja Einkünfte da, mit denen die Wohnung weiter finanziert werden kann.

Davon mal abgesehen, es gibt auch Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf, die man bekommen kann, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Denn Arbeitslosengeld 2 ist noch mal in Leistungen nach SGB 2 und SGB 12 unterteilt. Bei Leistungen nach SGB 12 steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Zum Beispiel eben weil man zu krank zum Arbeiten ist.

Für sonstige Maßnahmen, die eben auf Langzeit angelegt sind, zieht man ja quasi vor Ort. Dann braucht man rein theoretisch keine Wohnung mehr. Das wird aber in der Regel vorher abgeklärt. Bevor man dort wieder auszieht, wird an sich auch die Wohnungssuche unterstützt. Auch hier gibt es Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können. Die bieten zum Teil auch eine Übergangswohnlösung an. Beziehungsweise wird in solchen Fällen mit Sicherheit auch dazu geraten, daheim erst mal in einer Einrichtung unter zu kommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Danke! Deine Ausführungen sind interessant für mich. Ich kenne nur Fälle mit Entziehungskuren, die wesentlich länger als 12 Wochen dauerten. Das war zum ersten eine frühere Arbeitskollegin von mir, die total ausflippte als sie ein Baby bekam und nicht mehr arbeiten konnte, weil der Ehemann es nicht wollte. Sie war insgesamt 9 Monate in einer Einrichtung in Süddeutschland und wohnte in NRW. Als sie wiederkam, war sie ein anderer Mensch und hat nichts mehr getrunken.

Dann betraf es meine verstorbene Nachbarin, die insgesamt 6 Monate weg war. Aber sie wurde rückfällig. Beide sind inzwischen tot. Meine Nachbarin hatte mir das damals gesagt, dass es auch Kuren von 12 Monaten gibt. Dann scheint das nicht mehr zu stimmen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich hab relativ viel Umgang mit Alkoholikern. Die waren alle maximal für drei Monate irgendwo zur Langzeittherapie. Ich kenne nur einen Fall, da ging es aber, wenn ich es richtig weiß, um Drogen. Der lebte dann in einer Einrichtung für Abhängige. Wobei ich die Maßnahme dort für absolut sinnlos gehalten habe.

Generell ist sicherlich eine längere Maßnahme möglich. Das halt ich durchaus für möglich. Allerdings steht heute im Vordergrund, wie ein Patient lebt und ob das möglich ist. Jemand der in irgendeiner Form ein festes Umfeld hat (da reicht oft schon eine eigene Wohnung), wird man nicht einfach so lange weg schicken. Jemand der kein festes Umfeld hat oder eben in einer Ehe lebt, aus der er raus will, den wird man eventuell eher zu einer längeren Maßnahme schicken.

Ich lege das nun einfach mal auf psychisch kranke Menschen um, weil ich es hier besser erklären kann. Im Endeffekt läuft das mit Suchtkranken ähnlich. Beziehungsweise werden Suchtkranke eben im psychiatrischen Bereich behandelt.

Einen psychisch kranken Menschen kann man nur sehr schwer zu einer längeren Maßnahme zwingen. Selbst wenn ein psychisch kranker Mensch bereit wäre, eine längere Maßnahme zu machen, wäre eben auch zu bedenken, wie das Umfeld ist. Hier besteht zum Beispiel dann auch die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Wohngruppe, die dann eben betreut ist. Hier gibt es so wohl offene Wohngruppen, wie auch geschlossene Wohngruppen. Für die geschlossenen Wohngruppen muss aber einiges geschehen und die Unterbringung erfolgt in der Regel nicht ganz freiwillig.

Eine richterlich angeordnete Unterbringung geht nicht ganz so einfach. Es ist nicht möglich, dass ein Arzt sagt, der Patient soll da unter gebracht werden. Das muss über einen Richter veranlasst werden. Und da muss, wie bereits gesagt, einiges passiert sein. Um den Schwenk zum Alkoholiker wieder zu bekommen, wäre hier massive Fremdgefährdung eventuell! ein Grund, um das überhaupt mal in die Wege zu leiten. Dagegen kann man aber vorgehen.

Davon mal abgesehen, kann eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, egal ob nun reine Psychiatrie oder Wohngruppe, geschehen, wenn man straffällig war. Dafür wäre zum Beispiel die Forensik bekannt. Dort wird man unter anderem eben untergebracht, wenn man ein Verbrechen begannen hat und psychisch krank ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Hartz IV bekommt man doch nicht nur, wenn man dem Arbeitsamt zur Verfügung steht. Ich dachte, dass die Sozialhilfeempfänger jetzt auch unter ALG II zusammengefasst sind. Da sind auch einige dabei, die dem Arbeitsamt beispielsweise wegen psychischer Probleme nicht zur Verfügung stehen.

Die Wohnung wird wohl weiter bezahlt werden. Ein Jahr ist ja überschaubar. Ein Jahr finde ich aber sehr lang für eine stationäre Entziehungskur. Normalerweise ist das kürzer und hinterher folgen noch ambulante Behandlungen und Selbsthilfegruppen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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