Regelungen / Voraussetzungen zu staatlichen Lohnzuschüssen
Laut diesem Bericht werden ja schon alleine im Einzelhandel derzeit astronomische Summen staatlicher Lohnzuschüsse in Form von Lohnaufstockung bezahlt. Nur wer ist denn da ab wann auch Zuschlagsberechtigt? Wie sind die Einkommensgrenzen dazu geregelt und welche Voraussetzungen muss oder sollte man außerdem erfüllen? Ist die Branche des Einzelhandels jetzt das Paradebeispiel staatlicher Lohnzuschüsse oder wo sind Lohnaufstockungen auch noch sehr verbreitet?
Einzige Voraussetzung für die Aufstockung ist, dass man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft erwirtschaften beziehungsweise nur durch die Hilfe anderer decken kann. Das ist der Fall, wenn man mit seinem Einkommen nicht die Höhe der Grundsicherung (exklusive Miete und Heizungskosten) erreicht und auch nicht über entsprechendes Vermögen oder zusätzliches Einkommen (etwa eine selbständige Tätigkeit neben der angestellten Tätigkeit) verfügt. Dann bekommt man einen Zuschuss über das Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt).
Ich würde mal sagen, dass es "Aufstocker" überall dort gibt, wo traditionell eher niedrige Löhne gezahlt werden, also vor allem im gesamten Dienstleistungssektor. Klar, der Einzelhandel gehört dazu, auch die Gastronomie, ich weiß auch, dass etwa Pizzaboten wohl sehr wenig verdienen. Ich kannte eine Person, die als Rechtsanwaltsfachangestellte bei einer Anwältin für Sozialrecht gearbeitet hat und (Ironie!) nebenbei aufstocken musste, weil das Gehalt zum Leben nicht reichte.
Jeder kann einen Antrag auf Hartz IV stellen und sollte dies im Zweifelsfall auch tun. Pro Person in einem Haushalt hat man Anrecht auf eine bestimmte Summe Hartz IV wie auf Miete und Nebenkosten. Vermögensverwertung geht natürlich vor und kann dann auch die Auflösung einer Kapitallebensversicherung bedeuten. Insbesondere bei Teilzeit und mit Kindern muss man sehr schnell aufstocken. Besonders im Friseurgewerbe, im Wachdienst und in der Taxibranche gibt es sogenannte Aufstocker.
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