ebay - Artikel doch nicht von angegebener Marke
Letzte Woche hat A einen Rasenmäher bei eBay ersteigert. Laut Beschreibung sollte es ein Briggs & Stratton ein. Das ist eine Marke, nach der A speziell gesucht hat, weil er weiß, dass sie einigermaßen zufriedenstellend ist und sich auch reparieren lässt. Also hat A diesen Rasenmäher genau deshalb gekauft. Unter der Beschreibung stand sogar ein Text, dass der Markenname geschützt ist und nur erwähnt wird, weil er Bestandteil dieser Auktion ist.
A weiß nicht, ob man diesen Zusatz drunterschreiben muss. Aber eBay verbietet die Verwendung von Markennamen, wenn sie nichts mit dem Artikel zu tun haben. A wollte mal einen Rock verkaufen, der zwar kein echter Burberry war, aber eben das gleiche Muster aufwies. Daher wollte A eben so etwas schreiben wie: "mit Burberry-Muster". Aber dann wurde A gleich daran erinnert, dass er diesen Markennamen nur verwenden darf, wenn er auch wirklich auf den Artikel zutrifft.
A hat dem Verkäufer jetzt geschrieben, dass ich einen Preisnachlass will oder den Rasenmäher auch zurückschicken kann, wenn ihm das lieber ist. A weiß, dass Privatverkäufer keine Garantie übernehmen und eine Rücknahme ausschließen dürfen und dieser Text steht auch unten drunter. Aber das gilt doch nicht, wenn er in der Beschreibung gelogen hat, oder?!
Ist euch so etwas auch schon mal passiert? Was kann A noch tun, um nicht über den Tisch gezogen zu werden? Was macht A, wenn der Verkäufer nicht auf die Teilrückerstattung eingeht? Wie sehr wird eBay A helfen, obwohl die Transaktion nicht über PayPal ablief?
Bei E-Bay gilt folgendes: Privatverkäufer müssen das Fernabsatzgesetz nicht berücksichtigen, und können dessen Grundsätze ausschließen. Nach geltendem EU-Recht muss ein Privatverkäufer auf weder Garantie noch Gewährleistung übernehmen.
ABER, und dieses Aber schreibe ich groß! Im vorliegenden Vorgang hat A einen Rasenmäher gekauft, und diesen unter bestimmten Voraussetzungen gekauft (Marke). Wenn ein Artikel Angeboten wird, und später nicht den Angaben in der Auktion entspricht, so handelt es sich um eine Falschangabe. In diesem Fall hat A auf jeden Fall ein Rückgaberecht, da das ganze streng genommen Betrug ist.
Meine Tipps für A: A kann sich natürlich mit dem Verkäufer einigen, einen Preisnachlass vereinbaren, oder den Rasenmäher zurückgeben, das ist die saubere Variante. Sollte sich der Verkäufer quer stellen kann A mit dem Anwalt drohen, zur Not einfach mal vom Anwalt einen Brief schreiben lassen, und die Kosten dafür dem Verkäufer ebenfalls auferlegen! Da der Verkäufer sich dem Betrug schuldig gemacht hat kann A da sehr viel Druck ausüben! Dieser Druck dürfte schnell ausreichen um den Verkäufer zum Einknicken zu bringen!
Wenn A den Rasenmäher nicht haben möchte, weil es einer von einer anderen Marke ist, als der den er kaufen wollte, kann er ihn zurückgeben. Der Kauf ist unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen aufgrund der falschen Angaben des Verkäufers. A könnte ihn nun wegen Betruges wahrscheinlich anzeigen, wenn der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen will oder wie A versucht, den Preis nachzulassen.
Ich weiß nicht, in wieweit eBay A helfen kann, da es sich um einen Betrug handelt. Aber das sollte man auf keinen Fall tolerieren.
In dem Fall, dass der Rasenmäher nicht der Marke und den Beschreibungen entspricht, handelt es sich um eine Täuschung. In diesem Fall gilt der Ausschluss des Umtausches nicht und ich würde A raten, auf jeden Fall den Rasenmäher zurück zu schicken und das Geld dafür zu verlangen. Es kann nicht sein, dass man etwas geschickt bekommt, was man gar nicht haben wollte.
Inwieweit Ebay einem da hilft, ist fraglich. Zwar helfen sie einem schon mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, aber das Geld kann einem eben nur der Verkäufer zurück zahlen. Wenn es sich dabei dann um jemanden handelt, der nicht ehrlich ist, dann kann man relativ wenig tun. Auf jeden Fall würde ich mich nicht mit einem no name Rasenmäher abspeisen lassen und schon aus diesem Grund den Rasenmäher nicht behalten wollen. Daher würde ich mich auch nicht auf einen Geldnachlass einlassen, denn A weiß nicht, wie lange ein solcher no name Rasenmäher hält und vielleicht ist das Teil bereits nach dem ersten Mähen kaputt. Fall zu riskant und ärgern würde ich mich vermutlich auch jedes Mal, wenn ich den Rasenmäher aus dem Keller hervor holen würde, um meinen Rasen zu mähen.
Stand in der Beschreibung wirklich, dass es sich um einen Rasenmäher des Herstellers Briggs & Stratton handelt, oder wurde geschrieben, dass es sich um einen Rasenmäher handelt, der mit den Geräten des besagten Herstellers vergleichbar ist? Ich sehe häufiger Auktionen, in denen Leute durch die Nennung eines bekannten Markennamens versuchen, ihre Ware zu einem möglichst guten Preis loszuwerden. Meistens steht dann irgendwo klein am Rande, dass es sich um ein ähnliches Produkt, also quasi um eine Alternative zu dem gewünschten Markenprodukt handelt. Solche Produktbeschreibungen sind sicher zu kritisieren, aber ich bin mir nicht sicher, ob ein Käufer, der den Text nicht komplett gelesen hat, hier irgendwelche Chancen auf einen Umtausch oder eine Abmahnung des Verkäufers hat.
Anders sieht es aus, wenn jemand ein Markenprodukt beschrieben hat, dann aber ein komplett anderes Gerät liefert, das eben nicht von dem angegebenen Hersteller stammt. Da würde ich schon von einem Betrug ausgehen und den Fall auch an Ebay melden. Man kann ja einen Fall eröffnen. Ich musste das bisher nur machen, wenn Leute nicht bezahlt haben, aber ich vermute mal, dass das auch für Käufer funktioniert, die von einem Verkäufer übers Ohr gehauen wurden. Welcher Hersteller ist denn auf dem Rasenmäher angegeben? Ist wirklich auszuschließen, dass es sich um ein Gerät von Briggs & Stratton handelt? Hat A den Verkäufer schon kontaktiert? Was sagt dieser überhaupt zu dem Fall?
Cologneboy hat geschrieben:Stand in der Beschreibung wirklich, dass es sich um einen Rasenmäher des Herstellers Briggs & Stratton handelt, oder wurde geschrieben, dass es sich um einen Rasenmäher handelt, der mit den Geräten des besagten Herstellers vergleichbar ist?
Der Begriff "Briggs & Stratton" wurde unmissverständlich verwendet. Der Titel der Auktion hieß einfach "Benzinrasenmäher Briggs & Stratton" und, wie bereits erwähnt, wurde es sogar angefügt, dass der Markenname verwendet wurde, weil er Bestandteil der Auktion ist. Und ein anderer Name wurde nicht verwendet, von daher gehört dieser Satz zu diesem Markennamen.
Cologneboy hat geschrieben:Ist wirklich auszuschließen, dass es sich um ein Gerät von Briggs & Stratton handelt? Hat A den Verkäufer schon kontaktiert? Was sagt dieser überhaupt zu dem Fall?
Der Verkäufer beruft sich im Moment noch darauf, dass nur die Verkleidung von der billigen, chinesischen Marke "Tecumseh" ist, der Motor aber wie beschrieben von Briggs & Stratton. Aber es kann doch nicht sein, dass A den Rasenmäher erst mal auseinander nehmen muss, um zu erfahren, ob die Beschreibung stimmt. Danach könnte der Verkäufer ja wieder die Rücknahme verweigern, weil an dem Teil rumgeschraubt wurde. Außerdem kann A durch einen Lüftungsschlitz auch auf metallenen Teilen unterhalb der Plastikabdeckung schon das Wort Tecumseh lesen. Sollte die metallene Abdeckung also auch noch von der billigen Marke sein und darunter dann ein guter Motor zu Tage kommen?
Bienenkönigin hat geschrieben:Der Verkäufer beruft sich im Moment noch darauf, dass nur die Verkleidung von der billigen, chinesischen Marke "Tecumseh" ist, der Motor aber wie beschrieben von Briggs & Stratton. Aber es kann doch nicht sein, dass A den Rasenmäher erst mal auseinander nehmen muss, um zu erfahren, ob die Beschreibung stimmt. Danach könnte der Verkäufer ja wieder die Rücknahme verweigern, weil an dem Teil rumgeschraubt wurde. Außerdem kann A durch einen Lüftungsschlitz auch auf metallenen Teilen unterhalb der Plastikabdeckung schon das Wort Tecumseh lesen. Sollte die metallene Abdeckung also auch noch von der billigen Marke sein und darunter dann ein guter Motor zu Tage kommen?
Das klingt schon alles sehr merkwürdig. Ich würde mir in dem Fall an Stelle von A auch keine weiteren dummen Geschichten auftischen lassen. Selbst wenn ein hochwertigerer Rasenmäher in einer billigen Verkleidung verkauft wird, muss man das dazu schreiben. Wenn man einen Porsche als Komplettfahrzeug kauft, erwartet man auch einen kompletten Wagen und keinen Kia, in dem nur ein Porsche-Motor steckt.
A sollte unbedingt Fotos anfertigen und auch den Schriftwechsel mit dem Verkäufer aufbewahren. Ich würde den Fall vermutlich melden, falls der Verkäufer nicht von sich aus den gesamten Betrag zurückerstattet und auch das Gerät abholt oder sich zuschicken lässt. Auf einen Preisnachlass würde ich mich schon aus Prinzip nicht einlassen, weil schließlich ein anderes Gerät gewünscht wurde. Außerdem fände ich es unschön, von einem Verkäufer für dumm verkauft zu werden und hätte keine Lust, hier noch nach irgendwelchen Kompromissen zu suchen.
A hat nun einen (lächerlichen) Preisnachlass von 30 % akzeptiert. A hatte einfach Bedenken, den Rasenmäher auf eigene Kosten zurückzuschicken und dann nie einen Cent zurückzubekommen. Dann wäre der Stress erst richtig losgegangen. A denkt jetzt über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nach. Der Verkäufer meinte, wenn er das sagt, dass da ein Briggs & Stratton drin ist, dann solle A das ruhig glauben. Da ja jetzt alles geklärt ist, erwartet er eine "erstklassige Bewertung".
In einem solchen Fall muss der Verkäufer den verkauften Artikel aufgrund einer fehlerhaften Artikelbeschreibung zurücknehmen. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob der Verkäufer gewerblich oder privat ist. Schließlich muss jeder Verkäufer für eine Artikelbeschreibung sorgen, die auch tatsächlich auf den Artikel zutrifft.
Am besten ist es, wenn A erst einmal Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt. Sofern es durch diesen Schritt zu keiner Einigung kommt, sollte A sich an eBay wenden. Denn auch wenn der Kauf nicht über PayPal abgewickelt wurde, kann eBay durchaus weiterhelfen.
Ansonsten kann man auch rechtliche Schritte einleiten, wenn der Verkäufer der Rückerstattung des Kaufpreises nicht zustimmt. Schließlich wollte man eine andere Ware kaufen als in dem erhaltenden Paket vorhanden war.
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