Nachts Kochen und Lüften in Ordnung?
Eine neue Familie im Haus macht auch Frau C im dritten Stock Probleme. Diese kocht gerne nachts und auch gerne Hammelfleisch. Dann gehen alle Fenster und Türen der Familie auf und es riecht im Haus nach Hammel. Die Frau C hat schon die Polizei geholt, aber die fand nichts schlimmes an der Sache. Auch betonte die Familie, dass sie solche Essenszeiten hätten und sie sähen nicht ein, diese zu ändern. Frau C steht alleine da, weil die Nachbarn ringsum sich nicht streiten wollen und Frau C ist noch dazu Wohnungseigentümerinm, die neue Familie nur Untermieter.
Wie kann Frau C geholfen werden, ohne dass sie sich mit den neuen Nachbarn verfeindet? Hat sie ein Recht drauf, abends nicht von Hammelfleisch eingenebelt zu werden, oder muss sie sich den Gepflogenheiten der Nachbarn beugen? ![]()
Was verstehst du unter nachts? Wenn die Familie mitten in der Nacht die Fenster und Türen beim Kochen aufmacht, wird das ja nicht ohne Lärm vonstatten gehen. Das wäre nicht erlaubt, aber Kochen an sich kann ja niemand verbieten. In der eigenen Wohnung kann man nachts tun und lassen, was man will, wenn es ohne Lärmbelästigung stattfindet. Menschen im Spätdienst müssen ja manchmal nachts kochen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man etwas dagegen tun kann, außer nachts in der eigenen Wohnung die Fenster zu schließen. Mich stören Kochgerüche weniger als Autoabgase. Vielleicht sollte sich Frau C. einmal zu diesen ausgiebigen Nachtmahlen einladen lassen?
Das jemand mal Nachts die Fenster öffnet, dagegen wird man wenig tun können. Kochen an sich macht keine extremen Geräusche. Deshalb kann Nachts kochen kaum verboten werden. Auch das Öffnen des Fensters kann Nachts nicht verboten werden.
Mich würde es allerdings auch stören, wenn jemand stark riechende Mahlzeiten zubereitet und dabei die Wohnungstür öffnet und alles durch das Haus zieht. Dabei wäre es egal, um welche Tageszeit es sich handelt. Ich kenne es an sich auch nicht, dass man die Wohnungstür öffnet, um Kochgerüche entweichen zu lassen. Deshalb würde ich zumindest den Punkt ansprechen. Es macht schon einen Unterschied, ob die Kochgerüche zum Fenster raus gehen oder ob sie durch das ganze Haus ziehen.
Vielleicht kann Frau C. auch einfach mal in Nachtwäsche die Wohnung betreten, wenn die Familie mal wieder Nachts kocht und die Wohnungstür aufsteht. Nur damit den Mitbewohnern mal klar wird, was passieren könnte, wenn die Wohnungstür aufsteht.
Man weiß ja nicht, welche Gewohnheiten die Familie hat, aber ich denke weniger, dass Kochen verboten werden kann, da Essen und Trinken zu den normalen häuslichen Bedürfnissen und Aktivitäten gehören. In manchen Religionen gibt es ja einen Fastenmonat, wie zum Beispiel den Ramadan, an welchem tagsüber nicht gespeist werden darf und das Essen somit während dieser Zeit nachts oder am Abend stattfindet.
Ich würde meine Essensgewohnheiten auch nicht wegen einer Nachbarin ändern. Und wenn die Geräusche beim Kochen nicht so extrem wären, dann würde ich auch nichts unternehmen wollen. Man darf ja durchaus auch in der Nacht baden oder duschen und auch das Laufenlassen der Waschmaschine ist heutzutage nicht mehr so ungewöhnlich. Nur der Trockner geht dann nicht. Manchmal ekele ich mich durchaus auch mal vor Gerüchen im und um Haus, aber dann bleiben bei mir halt mal die Fenster geschlossen.
Ich denke, dass Frau C. nachgeben sollte. Wenn die Polizei schon nicht wirklich etwas tun kann, weil sie keine Ruhestörung feststellen kann und die Geruchsbelästigung auch noch okay findet, dann sollte Frau C. sich damit anfreunden, dass die Nachbarn halt andere Lebensgewohnheiten haben. Ich kann es verstehen, dass nicht jeder den Duft von Hammelfleisch mag, ich mag ihn ja selbst nicht unbedingt, aber dann ergreife ich in meiner Wohnung halt Maßnahmen und verwende zum Beispiel eine Zugluftstopper, damit der Geruch nicht so durch die Tür reinziehen kann. Und ich öffne dann halt ein Fenster auf der anderen Seite, welches nicht direkt zu den Nachbarn zeigt.
Herr A hat mit dem nichts zu schaffen, weil er weiter unten wohnt. Jedoch ist es schade, dass Frau C eine Wohnung zu nicht minderem Geld gekauft hat und jetzt unter gewissen Eigenheiten zu leiden hat, die von Untermietern kommen. Der Vermieter wohnt nicht im Haus und interessiert sich angeblich nur für die über 1000 Euro hohe Miete. Herr A versteht auch mittlerweile besser, warum Vermieter nicht unmittelbar greifbar in anderen Häusern weit weg wohnen und auch Hausversammlungen in der Regel fernbleiben.
Wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss man eben damit leben, dass man von den Nachbarn das eine oder andere mitbekommt. Gegen nächtliches Kochen inklusive Lüften kann man eigentlich nichts sagen, solange dabei nicht laut mit den Töpfen geklappert wird. Wenn es nur der Geruch ist, der Frau C stört, dann wäre dieser doch zu anderen Tageszeiten nicht weniger unangenehm. Sie muss sich wohl oder übel damit abfinden.
Gegen das nächtliche Kochen und der Geruchsbelästigung wird Frau C wohl wirklich nichts machen können, solange dies leise von statten geht und dies scheint der Fall zu sein. Ansonsten könnte Frau C wirklich damit rechnen, eher von der Polizei ausgelacht zu werden, anstelle von Hilfe zu erwarten. Ich denke kaum, dass es gegen das Gesetz verstößt, wenn nachts leise gekocht wird und wenn es eben für Frau C unangenehm riecht, dann riecht es für sie unangenehm.
Ich denke, man kann dennoch den Kontakt mit der Familie suchen, man muss ja nun nicht gleich einen Streit vom Zaun brechen. Irgendwie ist es link, erst zum Vermieter zu rennen und dann zu sagen, man möchte ja keinen Streit haben. Nein, aber man kann eine Bitte oder einen Wunsch äußern und dieser wird erhört, im besten Fall so gar berücksichtigt.
Dass der Vermieter nun gar kein Interesse hat, kann ich schon verstehen, er wohnt ja woanders und nicht mit im Haus, kann es also nicht beurteilen und ist somit aus dem Schneider. Dadurch, dass die anderen Bewohner des Hauses auch scheinbar keinen Streit haben wollen oder ihnen der Geruch nicht die Sinne vernebelt, sprich, sie sich nicht davon belästigt fühlen, wird Frau C wohl nichts anderes übrig bleiben, als es in Kauf zu nehmen oder eben doch einmal das Gespräch zu suchen.
Da wird man wohl nichts machen können. Kochen ist nicht laut und gegen Geruchsbelästigung oder öffnen der Fenster und Türen kann man nichts machen. Anders wäre es, wenn sie beim Kochen extrem laut singen würden, dann könnte man das Singen verbieten, aber gegen das Kochen kann man nichts machen. Die Familie muss ja auch essen und vielleicht arbeitet da ja einer in Schichten und es muss deswegen so spät gekocht werden. Ich denke nicht, dass man anderen Menschen vorschreiben kann, wann sie zu essen haben.
Der Vermieter kann da ja auch nichts machen, weil er rechtlich gesehen ja auch gar keine Handhabe hat. Reden kann er zwar mit der Familie, aber warum sollte er? Es betrifft ihn und seine Wohnung ja nichts und es wird ja auch kein Verbrechen in der Wohnung begangen, sondern nur gekocht.
Wir hatten früher eine ähnliche Situation wie Frau C, daher kann ich mitfühlen. Bei uns haben im Haus Asiaten gewohnt, die immer um 22 Uhr übel riechende Speisen zubereiteten. Das mag jetzt unnett klingen, aber ich fand den Geruch zum Magenumdrehen. Das alles kam durch das Abluftsystem in unser Wohnung und wir mussten ewig lüften, bis da hinausging.
Ich würde vielleicht Euch Recht geben, dass Frau C in einem rechtlichen Sinne nicht viel machen kann. Da müssten die erst mit ihren Kochkünsten Babys einnebeln, dass auch diese Leute wach werden. Es heißt ja so schön, was ich tue geht niemanden etwas an und ich nehme auch auf keinen Rücksicht. Egoismus und Rücksichtslosigkeit gehen mit fehlender Erziehung und maßloser Frechheit Hand in Hand. ![]()
Ich koche und backe auch häufiger nachts, manchmal auch gegen zwei oder drei Uhr, also wirklich mitten in der Nacht. Natürlich öffne ich auch das Küchenfenster, damit frische Luft hereinkommt und der Dampf beim kochen abziehen kann. Das Kochen und Backen macht keinen großen Lärm, sofern man sich nicht allzu ungeschickt anstellt. Es kann einem auch sicher niemand verbieten, nachts ein Fenster zu öffnen. Ich würde allerdings niemals die Wohnungstür öffnen und in den Flur lüften. Das finde ich grundsätzlich ziemlich dämlich.
Ich finde es auch manchmal ekelig, wenn meine Nachbarn kochen. Wenn es mal wieder nach Fleisch riecht, ist das natürlich nicht immer so angenehm und manche Gerichte stinken wirklich sehr penetrant. Aber damit muss man zurechtkommen. Die Uhrzeit spielt meiner Ansicht nach keine Rolle. Ich würde mich da auch nicht nach meinen Nachbarn richten und auf der anderen Seite werde ich es vermutlich kaum mitbekommen, wenn meine Nachbarn nachts kochen, sofern sie keinen Krach veranstalten. Meine Wohnungstür ist zu, ebenso wie die Tür von meinem Schlafzimmer. Außerdem schlafe ich auch bei geschlossenen Fenstern. Sofern niemand einen Topf fallen lässt, werde ich wohl nicht aufwachen, wenn jemand nachts den Kochlöffel schwingt.
Frau C wird es sicher hinnehmen müssen, dass die Nachbarn nachts kochen. Vielleicht kann man den Leuten aber begreiflich machen, dass sie gefälligst die Fenster zum lüften verwenden sollen und nicht die Wohnungstür. Ich frage mich, was das für ein Haus ist, in dem zum Flur hin gelüftet wird. Falls die Leute das nicht verstehen, würde ich mir an Stelle von Frau C vielleicht auch mal einen Spaß erlauben und nachts unangekündigt in der Küche stehen, gerne auch in Begleitung.
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