Handlungsmöglichkeiten, wenn falsche Ware in der Sendung
Herr A. hat bei Ebay ein Smartphone ersteigert. Verkäufer B. hat dieses Smartphone via Privatkauf angeboten und die Ware wird auch als versichertes Paket versendet. Verkäufer B. hat die Ware zusammen mit einem Zeugen versendet und auch Fotos davon. Als Herr A. das Paket bekommt und es öffnet, ist er sehr erstaunt, als er nur Früchte erblickt. Da Herr A. über Paypal bezahlt hat, holt er sich sein Geld über den Käuferschutz zurück.
In meinen Augen gibt es nun verschiedene Möglichkeiten:
Möglichkeit Eins: Verkäufer B. und sein Zeuge haben betrogen. Nur wie will man das nachweisen? Allerdings haben in dem Fall sowohl Verkäufer, wie auch Käufer, nur Arbeit damit gehabt. Somit entstand kein wirklicher finanzieller Schaden.
Möglichkeit Zwei: Käufer A. betrügt und behauptet, eben nur Früchte in dem Paket vorgefunden zu haben. Das mit Fotos nachzustellen, dürfte nicht weiter schwierig sein. Hier hat klar Herr A. den Vorteil, da er nun ein Smartphone hat und dafür im Endeffekt nichts bezahlt hat.
Möglichkeit Drei: Verkäufer B. hat wirklich ein Smartphone versendet. Käufer A. hat wirklich Früchte erhalten. Nun muss ja irgendwie dazwischen die Sendung geöffnet worden sein und die eigentliche Ware entnommen worden sein. Somit entsteht ja an sich Schaden vor allem für den Verkäufer B. Herr A. hat sein Geld ja zurückbekommen. Er hatte im Endeffekt eben nur Arbeit damit.
Bei zwei der genannten Möglichkeiten ist der Verkäufer der geschädigte. Wie kann sich der Verkäufer nun am besten verhalten? Was kann er unternehmen, wenn er in irgendeiner Form betrogen wurde? Immerhin hat er die Ware ja versichert versendet.
Bei deiner Möglichkeit eins besteht doch ein finanzieller Schaden, denn das ganze trägt hinterher PayPal als Käuferschutz aus eigener Tasche. Wer auf diese Weise betrügen möchte, nimmt das Geld vorher vom Konto und lässt es auf negativ stehen. Wird es nach einer bestimmten Zeit nicht gedeckt, dann wird nur der Account gesperrt und man bekommt ein paar nette schreiben, dass man die Summe begleichen möchte. Wirklich ein Vollstreckungsbescheid etc. kommt nur in den seltensten Fällen. Dafür wird auch nicht das eigene PayPal Konto benutzt, sondern es werden andere dafür missbraucht oder extra nur für diesen Zweck mit falschen Daten erstellt.
Bei allen anderen beiden Möglichkeiten kommt es immer auf den Einzelnen Fall drauf an. Es wird in dieser Hinsicht viel betrogen und andere Ware verschickt, die eigentlich bestellt worden ist. Somit wird dann demjenigen eher geglaubt, der ein Foto von dem geöffneten Paket mit den Früchten einschickt. Wenn dieser noch einen Zeugen dafür hat, umso besser. Zudem kann derjenige auch Anzeige stellen bzw. PayPal fordert dann auch gerne die Tagebuchnummer zu der Anzeige an. Denn wenn eine Anzeige mit falschen Angaben gestellt wird, dann stellt das ebenfalls eine Straftat dar und so blöd sind die wenigsten.
Unterwegs etwas austauschen, ist zwar eine nette Idee aber eher unrealistisch. Wie soll jemand erkennen, dass sich in dem Paket ein Smartphone befindet und hinterher Früchte reinlegen? Da müssten die Früchte bei der Post am Paketband schon mit dabei sein, zudem arbeiten dort viele andere die das ganze sehen können und es wird noch Kameraüberwacht. Die Mitarbeiter der Post die das Sortieren sind mehr als nur überwacht und können es kaum machen. Da bliebe dann nur noch der Auslieferungsfahrer übrig und dieser wird natürlich dazu auch befragt werden. Kam bei ihm öfters Post weg oder falsche Sachen waren in den Paketen, dann kommt man ihm auch auf die Schliche.
Wie sich der Käufer und Verkäufer am besten verhalten können, kommt darauf an welcher Fall eingetreten ist. Ist die Möglichkeit drei eingetreten, dann stellt Verkäufer und Käufer eine entsprechende Anzeige damit ermittelt wird. Wenn es den Tatsachen entspricht, kann haben beide nichts zu befürchten. Hat der Verkäufer betrogen, dann wird dieser kaum eine Anzeige stellen gehen, der Käufer als Betrogener jedoch schon.
Eine Versicherte Sendung gibt auch keine Auskunft über dessen Inhalt, die Post selbst kann damit nur nachweisen, dass das Paket ordnungsgemäß abgegeben worden ist und die einzelnen Schritte dazwischen nachweisen. Was eingepackt und verschickt wurde weiß die Post nicht und ist somit auch dafür nicht haftbar zu machen. Sie haben allerdings in ihren Geschäftsbedingungen stehen, was alles überhaupt verschickt werden darf und auch welchen maximalen Wert es besitzen darf. Alles darüber hinaus ist ohnehin Sache des Verkäufers.
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