GEZ-Gebühren bei Mehrpersonenhaushalt

vom 18.04.2013, 16:16 Uhr

Herr A. ist Student und bezieht Bafög und hat deshalb eine Befreiung von den GEZ-Gebühren. Seine Lebensgefährtin B. geht Vollzeit arbeiten und zahlt bisher GEZ-Gebühren. Noch leben beide in getrennten Haushalten. Nun wollen Herr A. und seine Lebensgefährtin in eine gemeinsame Wohnung ziehen.

Wie sieht das aber nun mit den neuen GEZ-Gebühren aus? Die Regelung heißt ja, dass nur noch eine haushaltsbzeogene Gebühr bezahlt werden muss. Wie sieht das aber aus, wenn ein Bewohner einer Wohnung von den GEZ-Gebühren befreit ist? Ist dann automatisch der Haushalt von den Gebührenregelung befreit? Oder schaut die GEZ wer noch im Haushalt lebt und holt sich ihr Geld dann von einem Haushaltsmitglied, der Einkommen hat? Oder reicht es einfach, wenn Frau B. sich bei der GEZ abmeldet, weil sie umzieht?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Für wie wahrscheinlich kann die Lösung gehalten werden, nach der die neue Haushaltsabgabe daran hängt, wie das schwächste Glied in einem Haushalt situiert ist? Natürlich wird man wohl pro Haushalt nachweisen müssen, unter die Ausnahmeregelung zu fallen, wenn man von der Abgabe befreit sein will. Wenn jetzt in deinem Beispiel A erfolgreich ist, dann wird natürlich auch B befragt. Und B kann sich nur dann auf den gemeinsamen Haushalt berufen, wenn A zahlt.

Ansonsten könnte man ja als Familie bei der GEZ regelmäßig die eigenen Kinder angeben (ohne Einkommen) oder aber den Partner, der z.B. auf Grund der Kindererziehung keiner bezahlten Arbeit nachgeht. Man kann wohl - was sehr wahrscheinlich ist - sich als gemeinsamer Haushalt nur dann "herausholen", wenn die entsprechenden Bedingungen für alle gelten. Nebenbei würde sich in deinem Beispiel ja weder für A noch für B was ändern. ;-)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Frau B muss sich nicht extra abmelden, da sie nach dem Umzug beziehungsweise, wenn sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat, automatisch angeschrieben wird wegen der Gebühr. Dann muss sie nur ihre bisherige Kundennummer angeben und alles läuft wie bisher weiter.

Sollten beide ihre bisherige Wohnung aufgeben und in eine gemeinsam angemietete Wohnung ziehen, so wird auch Herr A Post von der GEZ bekommen. Er muss dann nur noch mitteilen, dass ja bereits Frau B Beiträge bezahlt und sie eben einen gemeinsamen Haushalt führen. Es ändert sich also am Ende für beide Partner nichts was die Beitragszahlung angeht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Also muss in den Beispiel wirklich Frau B. ihre Beiträge weiterhin an die GEZ abführen? Oder kann man sagen, dass Herr A., der sowieso als Student befreit ist, den Haushaltsvorstand übernehmen sollte, damit Frau B. keine Beiträge zahlen muss? Wie wäre dies zu bewerten, wenn Frau B. ihre elektronischen Geräte verkauft, sodass nur noch die Geräte von Herr A. vorhanden sind? Wären dann keine Beiträge zu zahlen, so lange Herr A. befreit ist?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mittlerweile ist es doch so, dass man pro Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen muss und nicht mehr pro Gerät. Soll heißen, es wäre doch kein Problem, wenn man die monatlichen Gebühren durch die Anzahl der dort lebenden Personen teilen würde. Ich verstehe da ehrlich gesagt das Problem nicht so wirklich.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Täubchen hat geschrieben:Ich verstehe da ehrlich gesagt das Problem nicht so wirklich.

Was ist daran so schwer zu verstehen? Es ist doch eine legitime Frage, ab GEZ fällig wird, wenn ein Partner befreit ist und der andere nicht. Was hat das damit zu tun, ob man die Kosten teilt? Das ist doch eine ganz andere Geschichte. Zumal ich die Idee reichlich kurios finde, dass jemand, der wegen mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit befreit ist, jemandem, der zahlen kann, die Hälfte dazu geben soll.

Rechtlich sieht es so aus: Wenn ein Bewohner aufgrund des Bezugs von ALG II oder Grundsicherung von der GEZ befreit ist, dann gilt die Befreiung für den ganzen Haushalt, auch wenn ein anderer Bewohner nicht befreit ist. Bei einer Befreiung von Studenten sieht es anders aus. Hier muss gezahlt werden, wenn einer nicht befreit ist. Der hat dann die Popokarte, während die anderen Bewohner sich mit der Befreiung abmelden können.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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