Versicherung kündigen

vom 23.05.2007, 15:07 Uhr

Ich möchte meine einige meiner Versicherungen kündigen. Wie genau muss ich das machen, Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft mit der Mitteilung, dass ich kündige? Oder brauche ich da ein bestimmtes Formular? Und kann ich überhaupt einfach so die Versicherung kündigen?

» Jürgen75 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 07.12.2017, 12:00, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zu deiner Versicherung gehen und direkt da kündigen. Musst dann nur unterschreiben, fertig... so was es zumindest bei mir.

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» Lumpy » Beiträge: 492 » Talkpoints: -0,39 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Stichwort Kündigungsfristen? Wahrscheinlich im Vertrag nachschauen, denn das wird ja bestimmt auch eine Rolle spielen.

» Jürgen75 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 07.12.2017, 12:03, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ja, am besten als erstes im Vertrag nachschauen, zu welchem Termin der Vertrag gekündigt werden kann. Am bequemsten kündigen kannst Du dann per Post, jedoch würde ich empfehlen, das nur per Einschreiben mit Rückschein zu tun, damit Du einen Beleg hast, dass die Versicherung auch Deine Kündigung bekommen hat.

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» JamesBond » Beiträge: 196 » Talkpoints: -0,39 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bei einer Kündigung sind generell folgende Dinge zu beachten:
Kündigungfrist einhalten, Schriftform und ganz wichtig die Unterschrift.

Jetzt hängt es davon ab, welche Verträge du Kündigungen möchtest:
Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dabei ist zu beachten, wann die Verträge ablaufen. Für gewöhnlich schließt man Versicherungen für 5 Jahre ab. Erst zum Ablauf des fünften Jahres kann man Kündigen. Die genauen Daten findest du in deiner Police.

Kfz-Versicherung hat eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Eine Lebensversicherung kann man immer kündigen, mit einer Frist von einem Monat. Nur ist es nicht empfehlenswert, da eine Kündigung einer Lebensversicherung fast immer einen Verlust für den Kunden bedeutet. Da gibt es deswegen die Möglichkeit der Beitragsfreistellung.

Es gibt aber auch Sonderkündigungsrecht. Das ist zum Beispiel in der Rechtsschutz- und in der Krankenversicherung , sowie auch bei der KFZ-Versicherung - wenn sich der Beitrag erhöht. Ab Kenntnis der Beitragserhöhung hast du einen Monat Zeit die Versicherung zu kündigen.

Du darfst auch kündigen, wenn du einen versicherten Schaden gemeldet hast. Sobald die Gesellschaft den Schaden ausbezahlt hat, hast du einen Monat Zeit den Vertrag zu kündigen. Vorsicht bei jährlicher Zahlungsweise, der Versicherer kann auf die Jahresprämie bestehen, obwohl du dann nicht mehr versichert bist.

Beim Erwerb eines Gebäudes kannst du innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Versicherung kündigen.

Wichtig ist, dass du den Eingang der Kündigung bei der Gesellschaft im schlimmsten Fall nachweisen kannst. Zum Beispiel durch ein Faxbericht, Einschreiben mit Rückschein, oder wenn du es persönlich abgibst, mit DATUM QUITTIEREN lassen. Am besten die Kündigung zweimal ausdrucken und am Empfang unterschreiben lassen.

Ansonsten gibt es dafür keine vorgefertigten Formulare. In der Regel bekommst du Unterstützung von deinem Versicherungsvertreter. Ansonsten schreibst du ganz normal:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Versicherung mit der Nr. **** *** **** zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Aufhebung des Vertrages.

Mit freundlichen Grüßen
.....

Bei einer Sonderkündigung musst du den Grund nennen. Z.B.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Prämienanpassung in der Rechtschutzversicherung kündige ich meinen Vertrag mit der Nummer *** *** ***

Bitte bestätigen Sie mir die Vertragsaufhebung zum sofortigen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen
..........

» Pralinka » Beiträge: 147 » Talkpoints: -1,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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