Ablauf einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie

vom 18.03.2013, 14:00 Uhr

Mich würde mal interessieren, wie so ein Ablauf einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie abläuft. Meine Freundin hat nämlich einen Fall in der Familie, wo man echt Angst haben muss, dass derjenige für sich selber und auch für andere eine Gefahr ist. Mit dem Hausarzt hat sie schon gesprochen, aber irgendwie scheint dieser nicht kompetent.

Wie würde es ablaufen, wenn man jemanden gegen seinen Willen in die Psychiatrie bringen will. Es wäre wirklich nur zum Besten des Patienten und auch für das Umfeld des Patienten. Welche Wege muss man gehen und wie sieht das dann aus?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Leider oder zum Glück- je nach Sichtweise- ist das nicht wirklich bundeseinheitlich geregelt. Also wer wann wen wo unterbringen darf. In den meisten Fällen kann ein Hausarzt eine zwangsweise Unterbringung alleine nicht in die Wege leiten. Zumindest nicht direkt. Dem Hausarzt bleiben nur die Möglichkeiten, die jeder andere Mensch auch hat.

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer kann man in den jeweiligen Psych- KGs nachlesen. Psych- KG steht für Psychisch Kranken Gesetz. Dort sind die ländertypischen Eigenheiten auch zu finden.

Generell ist der einfachste Weg immer, auch wenn er aufwendiger erscheint, wenn der Betroffene freiwillig eine Klinik aufsucht. Oder eine Beratungsstelle oder ähnliches. Und ich weiß, dass mir an dem Punkt nun genügend Meinungen entgegenschallen werden, die sagen, muss man echt warten bis was passiert usw. Nein muss man nicht. Aber es ist eben definitiv für alle Beteiligten der einfachere Weg, wenn jemand freiwillig Hilfe sucht.

Jedem sollte bewusst sein, dass eine zwangweise Unterbringung im Endeffekt auch eine Art der Freiheitsberaubung ist. Ich sage nicht, diese Unterbringungen sind nicht nötig, aber sie können durchaus auch großen Schaden anrichten unter dem dann durchaus auch alle Beteiligten zu leiden haben können. Bei einer freiwilligen Einweisung sieht das ein wenig anders aus.

In Hessen ist es laut Psych- KG so, dass die Polizei befugt ist, einen Patienten zwangsweise unterzubringen. In Hessen kann man theoretisch bei der Polizei anrufen, sagen Mensch X hat gesagt er will sich heute das Leben nehmen. Dann schaut die Polizei bei Mensch X vorbei und spricht mit dem Betroffenen. Kann sich Mensch X in dem Fall klar von Suizidabsichten distanzieren, geht die Polizei wieder. Kann Mensch X das nicht, bringt die Polizei den Mensch X. in die zuständige Psychiatrie.

Innerhalb eines bestimmten Zeitraums entscheidet dann ein Richter, wie mit dem Menschen dann weiter verfahren wird. Bis der Richter einen gesehen hat, ist man in der Regel eben auf einer Station, die man nicht verlassen kann. Hier ist es so, mal an einem Beispiel beschrieben. Polizei bringt Herrn A. am Montag um 14 Uhr in ein Krankenhaus. Bis Dienstag 23.59 Uhr muss ein Richter mit ihm gesprochen haben, ansonsten hat Herr A. die Wahl, freiwillig dort bleiben oder heimgehen.

Der Richter erst legt fest, wie lange der Mensch dort zwangsweise bleiben muss. Alles unter 24 Stunden geht auch ohne Richter. Auch ohne Richter geht es, wenn man freiwillig bleibt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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