Steuernachzahlung an Finanzamt als Ratenzahlung möglich?

vom 28.02.2013, 15:42 Uhr

A fragte mich heute, ob man auch eine Ratenzahlung aushandeln kann, wenn man eine Steuernachzahlung machen muss. Er erwartet in diesem Jahr, dass er einiges nach zahlen muss und weiß nicht, ob er das auf einmal schaffen wird. A hat mal gehört, dass Steuerschulden nicht in Raten gezahlt werden dürfen und Steuernachzahlungen sind ja im Prinzip Steuerschulden.

Denkt ihr, dass es ein Versucht wert ist eine Ratenzahlung in Erwägung zu ziehen oder lohnt sich die Nachfrage schon nicht, weil man wirklich keine Raten zahlen durch bekommen würde? Habt ihr schon mal Steuernachzahlungen in Raten gezahlt? A hat von B gehört, dass das Finanzamt zu B gesagt hat, dass er einen Bankkredit aufnehmen kann und diesen per Raten dann abzahlen kann. Sollte er so einen Kredit nicht bekommen wäre das sein Pech. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so schwer sein soll eine Ratenzahlung beim Finanzamt durch zu bekommen.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da sollte man einfach mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und beim Finanzamt nachfragen. Man kann eine Stundung beantragen, wenn man seine wirtschaftliche Situation klarmacht und schon einen Teil bezahlen. Es hängt dann vom guten Willen des Finanzbeamten und seiner Einschätzung deiner Situation ab. Aber direkt Ratenzahlung ist nicht möglich. Wenn nichts geht, treibt das Finanzamt die Steuern ein, indem es pfändet. Das darf das Finanzamt ohne richterlichen Beschluss.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn A vor dem Problem einer Steuernachzahlung steht sollte er sofort handeln und zum Telefon greifen. Der Name und die Telefonnummer des Sachbearbeiters stehen rechts oben im Steuerbescheid.

Normalerweise sind die Fristen für die Nachzahlung recht eng gesetzt, die darf man auch nicht versäumen. Geht die Zahlung nur drei Tage später ein ist sofort ein Säumniszuschlag in Höhe von ein paar Prozent der Steuerschuld fällig.

Soweit ich weiß ist eine Ratenzahlung zu üblichen Zinsen möglich, aber nur auf Antrag und per Bescheid. Offene Zahlungen werden relativ schnell vollstreckt, also sollte sich A in seinem eigenen Interesse dort schnell melden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich bin der Meinung, dass es nicht unbedingt zwingend ein Anruf sein muss, sondern auch ein Schreiben an das Finanzamt mit entsprechender Bitte bei kurzer Darlegung der eigenen finanziellen Situation seinen Zweck erfüllt. Jedenfalls kenne ich es so, dass es generell hilfreich ist, wenn man dokumentieren kann, dass man eine Ratenzahlung seiner Schuld angeboten hat und mit welchen Konditionen. Auf diese Weise stellt man immerhin sicher, dass man Fristen eingehalten und sich gekümmert hat, also durchaus Zahlungwillig ist, und das ist bekanntermaßen nie verkehrt.

Dass generell Ratenzahlungen möglich sind, um die vorhandene Schuld zurückzuführen, halte ich für eine Gegebenheit, die für alle Stellen gilt, also auch für das Finanzamt. Aus eigener Erfahrung weiß ich wiederum, dass eine solche Anfrage durchaus Sinn macht und auch erfolgreich ist. Jedenfalls bringt es allen Beteiligten deutlich mehr Vorteile, wenn der Steuerschuldner sich zügig mit dem Gläubiger, hier also dem Finanzamt, in Verbindung setzt und die Möglichkeit einer ratenweisen Rückführung der Steuerschuld beantragt. Ich habe bisher außerdem noch nicht gehört, dass einem Schuldner dies vom Finanzamt nicht nachgelassen worden wäre.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Selbstverständlich kann man immer einen Antrag auf Stundung stellen, dem allerdings nur bei einer guten Begründung entsprochen wird. Dann werden allerdings Stundungszinsen fällig, die 0,5 Prozent betragen. Die Finanzämter dürfen allerdings auch eine Sicherheit verlangen. Grundlage hierfür dürften die Paragraphen 222, 234 und 238 der Abgabenordnung (AO) sein.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Mit einem gutmütigen Sachbearbeiter muss man gar keine Zinsen oder Säumniszuschläge bezahlen. Ich selbst habe es vor einigen Jahren so gemacht, dass ich die zuzahlenden Steuern nur auf drei Raten zahlen konnte. Das erste Drittel hatte ich sofort angewiesen und das Finanzamt nur darüber informiert, dass es mir nicht anders möglich ist. Dazu gleich den Nachweis, dass die erste Rate bereits angewiesen ist. Man hat es akzeptiert und es kam kein weiteres Schreiben dazu.

Sicherlich kann man es vorher schon beantragen. Aber dann muss man auch damit rechnen, dass das Finanzamt für das kommende Jahr dann gleich Abschläge festsetzt. Die muss man dann auch zahlen, wenn sich das Einkommen nach unten verändern würde. Daher sollte man erst mal abwarten, was wirklich zu zahlen ist und dann mit dem zuständigen Sachberater reden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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