Unterliegen private Darlehensschulden Verjährungsfristen?
A hat vor ziemlich genau 4 Jahren an B 1000 Euro verliehen. A hat B zwar mündlich immer wieder gefragt, wo das Geld bleibt und ob er es nicht mal zurückzahlen will, aber es kam nie eine konkrete Antwort. Das Geld hat A auch mit einem Schuldschein an B verliehen. Es ist also so, dass A es auch schriftlich hat. A hat aber die Summe nie schriftlich eingemahnt.
B meinte nun zu A, dass er das Geld abschreiben kann. Denn es wäre längst verjährt. A hat eigentlich geglaubt, dass B ein Freund gewesen ist. Aber so kann man sich täuschen. A war immer gutgläubig, wenn B ihn vertröstet hat und auf dem Schuldschein steht nur drauf, dass er das Geld innerhalb der nächsten 4 Jahre zurückzahlen würde. Und die 4 Jahre sind nun um.
Unterliegen private Darlehensschulden auch einer Verjährungsfrist und kann A die 1000 Euro wirklich abschreiben? Wann wäre die Verjährungsfrist unterbrochen gewesen? Hätte er schriftlich einmahnen müssen oder reicht eine mündliche Mahnung?
Wurde nicht vereinbart, wie die Schulden zurückzuzahlen bzw. in welchen Abständen? Wenn nur innerhalb von 4 Jahren vereinbart wurde, so sind diese jetzt rum und A kann B eine Mahnung schicken. Wenn auf diese keine Reaktion erfolgt, würde ich direkt zu einem Mahnbescheid greifen. Bereits kurz darauf, kann A sofern kein Einspruch erfolgt einen Vollstreckungstitel beantragen.
Die Verjährungsfrist würde bei zwei Jahren liegen, da es sich um Privatleute handelte. Wenn jedoch vereinbart wurde, das Geld innerhalb von vier Jahren zurückzuzahlen, so ist B erst jetzt seiner Verpflichtung nicht nachgekommen.
Ich würde deshalb auf jeden Fall einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen. Ob A so sein Geld wiederbekommt, steht natürlich auf einem anderem Blatt. Denn wenn B zahlungsunfähig ist, hilft auch der gerichtliche Titel nichts.
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