Vater verweigert die Unterschrift für Führerschein mit 17
Frau A. und Herr B. haben einen gemeinsamen Sohn C, sind geschieden, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. C. ist 17 Jahre alt und möchte den Führerschein zum begleitenden Fahren mit 17 Jahren machen. Frau A. hat alle nötigen Unterschriften dafür abgegeben und unterstützt den Wunsch ihres Sohnes. Auch würde sie als Begleitperson zur Verfügung stehen.
Herr B. verweigert die Unterschriften aber. Er meinte nur, er würde keine Zeit mehr an seinen Sohn verschwenden. Die Kosten für den Führerschein, auch die Zeit die dafür investiert werden müsste, wird alles von Frau A. bereitwillig und gerne übernommen. Herr B. hätte also weder Kosten, noch einen Zeitaufwand.
C. weiß, dass man bestimmte Unterschriften bei gemeinsamen Sorgerecht auch einklagen kann. Zum Beispiel wenn ein Sorgeberechtigter einer Operation nicht zustimmt oder die Unterschrift für einen Ausweis verweigert. Kann C. hier eventuell auch die Unterschrift des Vaters einklagen? Fahrstunden nimmt C. bereits. Aber er wird zur Prüfung nicht zugelassen, wenn nicht beide Sorgeberechtigen unterschrieben haben. Was kann C. sonst noch unternehmen?
C. kann beim Jugendamt vorsprechen. Die dürfen zwar nicht als Ersatz für Herrn B. unterschreiben. Aber sie können versuchen über ein klärendes Gespräch den Vater zur Unterschrift zu bringen. Sollte das auch Fehlschlagen, so bleibt C. eben der Klageweg. Den er aber nur mit Hilfe der Mutter beschreiten kann. Denn sie muss dann die Klage im Namen des Sohnes einreichen.
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