Darf der Ex unaufgefordert die Wohnung betreten?
Frau A. ist von ihrem Mann schon lange getrennt. Aus der Beziehung gibt es eine gemeinsame Tochter. Erst hat sich der Ex ewig nicht blicken lassen und keinen Unterhalt bezahlt. Nun verlangte er erst das alleinige Sorgerecht und dann das geteilte Sorgerecht und hatte mit beiden Klagen keinen Erfolg. Nun will er Umgangsrecht, was ihm auch zugestanden wurde. Frau A. möchte ansonsten aber ihr eigenes Leben führen.
Nun wollte der Vater sein Kind zum ersten Umgang abholen. Er klingelte und stürmte dann in die Wohnung. Frau A. war total überrumpelt und möchte ihn auch nicht in ihrer Wohnung haben. Hat der Vater überhaupt ein Recht die Wohnung zu betreten? Wenn ja, in welchen Fällen? Eine Übergabe des Kindes an der Tür würde ja vollkommen ausreichen.
Der Kindesvater hat keinerlei Recht in die Wohnung gelassen zu werden. Frau A. ist die Mieterin und damit das Hausrecht. Einzig, wenn das Kind krank ist, kann der Kindesvater um Einlass bitten, um sein Kind zu besuchen. Aber auch das muss Frau A. nicht erlauben.
Mein Ex-Mann kommt nicht mal ins Haus, geschweige denn in meine Wohnung. Ich sehe dazu keine Veranlassung, da die Kinder alt genug sind, um allein nach unten zu gehen beziehungsweise, wenn sie nach Hause kommen, allein nach oben gehen.
Nein! Im Vordergrund steht hier ja das gemeinsame Kind und nicht die Wohnung. Es ist egal wer in die Wohnung möchte, dies darf man nur wenn man Mieter ist, und ansonsten kann man sich den Eintritt vom Mieter verweigern lassen. Selbst seine Angehörigen oder eben auch den Vermieter muss man nicht unangemeldet herein lassen. Wem die Wohnung gehört bestimmt hier, wer eingehen darf und wer nicht.
Auch wenn es um einen Sorgerechtsstreit geht. Dies hat absolut nichts mit der Wohnung zu tun.
Ein Mieter hat ein Hausrecht, und wenn ein Mieter nicht möchte, dass jemand die Wohnung betritt und dies auch sagt, dann darf das eben nicht gemacht werden. Etwas anderes wäre es, wenn der Ex Mann auch im Mietvertrag stehen würde, dann dürfte er sicherlich auch in die Wohnung, aber das dürfte ja hier nicht der Fall sein. Ansonsten kann man das Kind auch an der Tür übergeben und das sollte mit dem Kindsvater auch so vereinbart werden. Man muss ja auch mal an das Kind denken, das sicherlich verängstigt ist, wenn der Vater einfach so in der Wohnung steht und sicherlich auch umher meckert.
Dass er kein Recht hat, wurde bereits erwähnt. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass er die Wohnung stürmen könnte, wenn er dicke Rauchschwaden aus dem Fenster quellen sieht und Gefahr für das Leben seines Kindes anzunehmen ist. Das war hier aber ganz offensichtlich nicht der Fall.
Eine Übergabe an der Tür ist natürlich völlig ausreichend. Es ist für das Kind ja auch nicht schön mit zu erleben, wie der Vater sich ohne Respekt vor der Mutter (die vermutlich das Betreten untersagt hat) Zutritt verschafft und ihre Würde mit Füßen tritt. Das Kind wird so einen ein Konflikt hinein gezogen, das ihm definitv nicht gut geht. Was das Kind jetzt braucht ist ein respektvoller Umgang der getrennten Eltern miteinander - Zumindest dann wenn das Kind Zeuge ist.
Um die Situation zu entschärfen kann man die Übergabe auf neutralem Boden wie zum Beispiel einem Cafe vereinbaren oder sich professionelle Hilfe suchen. Mit dem Vater müsste dringen mal ein Profi reden, dass er mit seinem Verhalten hauptsächlich seinem Kind schadet und dass das nicht geht.
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